Übertragung einer Reinvestitionsrücklage
Die Komplementäre einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) können in Höhe ihrer Haftungseinlage Reinvestitionsrücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG auf Wirtschaftsgüter der KGaA übertragen und somit eine sofortige Versteuerung vermeiden (FG Köln, Urteil v. 13.07.2023 – 1 K 1783/18, Revision anhängig, BFH-Az. IV R 21/23).