Wachstumschancengesetz-Kompromiss

Wie erwartet hat der Bundestag am 23.02.2023 dem im Vermittlungsausschuss erarbeiteten Entwurf für ein Wachstumschancengesetz (BT-Drucks. 20/10410) zugestimmt. Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses war jedoch ohne Stimmen der CDU/CSU zustande gekommen, sodass nach derzeitigem Stand eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat ungewiss ist.
Hierzu führt der Bundestag u.a. weiter aus:

  • In der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschuss wurde die ursprünglich vorgesehene Klimaschutz-Investitionsprämie gestrichen.
  • Ferner sieht das Vermittlungsergebnis Änderungen bei der Besteuerung von Renten und weiterer Regelungen im Einkommensteuerrecht im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss des Bundestages vor. Das gilt auch für das Umsatzsteuerrecht.
  • Über das nun erarbeitete Ergebnis muss auch die Länderkammer neu entscheiden. Im Bundesrat könnte die Beschlussempfehlung in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung stehen. Angesetzt ist diese für den 22.03.2024.