Bundestag beschließt Änderung des Onlinezugangsgesetzes
Der Bundestag hat am 23.02.2024 den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften – OZGÄndG (sog. Onlinezugangsgesetz 2.0) beschlossen. Der Gesetzentwurf soll u. a. den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung schaffen.
Das Gesetz umfasst für Bürger insbesondere folgende Punkte:
- BundID als zentrales Bürgerkonto für alle: Der Bund stellt das digitale Bürgerkonto BundID für ganz Deutschland bereit. Bundesweit soll sich damit identifiziert und Anträge gestellt werden können. Außerdem wird ein digitales Postfach bereitgestellt, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können.
- Die „Zettelwirtschaft“ wird endgültig durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips abgeschafft. Nachweise für einen Antrag – zum Beispiel eine Geburtsurkunde – können zukünftig auf elektronischem Wege bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis des Antragstellers abgerufen werden.
- Zukünftig können Verwaltungsleistungen rechtssicher, einfach und einheitlich auch ohne händische Unterschrift beantragt werden; Digitale Anträge ersetzen Papierform, der Weg zum Amt bleibt erspart.
- Hoheit über eigene Daten: Das Datenschutzcockpit wird ausgebaut zum umfassenden Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Nutzerinnen und Nutzer. Zukünftig soll dort einsehbar sein, wenn eine Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen stattgefunden hat.
- Recht auf digitale Verwaltung: Bürger können zukünftig von einem einklagbaren Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes Gebrauch machen. Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche gehen damit nicht einher.
Inhalte, die für Unternehmen und andere juristische Personen relevant sind:
- Ein Konto für alle: Unternehmen erhalten ein digitales Organisationskonto für Verwaltungsleistungen. Über dieses Konto sind digitale Verwaltungsleistungen einfach, sicher, transparent und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar.
- Unternehmensleistungen werden „digital only“: Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren sollen unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen des Bundes ausschließlich elektronisch angeboten werden.
- Einheitliche Digitalisierung: Der Bund soll innerhalb von zwei Jahren bundesweit technische Vorgaben, verbindliche Standards und einheitliche Schnittstellen vorgeben.
- Medienbruchfreie Verwaltungsverfahren: Ende-zu-Ende-Digitalisierung wird im Bund zum Standard. Damit sollen von der Beantragung bis zum Bescheid künftig Online-Anträge komplett digital gestellt und bearbeitet werden.