Corona-Schlussabrechnungen: Fristverlängerung bis zum 30. September 2024
Im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz wurde auf bestreben des Präsidenten der Steuerberaterkammer München und der Bundessteuerberaterkammer, Herrn Prof. Dr. Hartmut Schwab, letztmalig eine Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen vereinbart. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfe) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.