Schenkungsteuer: EuGH-Vorlage

Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf. Das FG hat daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Entscheidung dieser Frage gerichtet (FG Köln, Beschluss v. 30.11.2023 – 7 K 217/21; Az. beim EuGH: C-142/24).

Hintergrund: Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist in den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 und § 7 Abs. 1 Nr. 8 der Besteuerung das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zu dem Erblasser oder Schenker zugrunde zu legen, sofern die Stiftung wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien im Inland errichtet ist. Nach § 15 Abs. 2 Satz 3 ErbStG wird in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 der doppelte Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 gewährt; die Steuer ist nach dem Prozentsatz der Steuerklasse I zu berechnen, der für die Hälfte des steuerpflichtigen Vermögens gelten würde.