Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses
Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags nach einer Aufrechnung ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt (BFH, Urteil vom 12.12.2023 VII R 60/20; veröffentlicht am 21.03.2024).