Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses

Eine Leistungs­klage auf Zahlung eines Erstat­tungs­betrags nach einer Auf­rech­nung ist unzulässig, wenn sie erho­ben wurde, bevor ein bestands­kräftiger Abrech­nungs­bescheid in Höhe des begehrten Zahlungs­anspruchs vorliegt (BFH, Urteil vom 12.12.2023 VII R 60/20; veröf­fent­licht am 21.03.2024).