Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs – Stand 01.04.2024

Das BMF hat die vom Auswärtigem Amt festgesetzte Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge (Stand: 01.04.2024) bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 05.04.2024 – IV C 5 – S 2341/24/10001 :001).

Hinweis:

Die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2024 (§ 3 Nr. 64 EStG) umfasst die Zeiträume ab 01.01.2020. Sie ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.