Gewerbesteuer: Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags

Die Auswahl der Zerle­gungs­faktoren für die Zerle­gung bei einer mehr­gemeind­lichen Betriebs­stätte muss der Eigen­art der Betriebs­stätte und den Inter­essen der beteilig­ten Gemein­den nur in typi­sierter Form Rech­nung tragen (BFH, Urteil v. 14.12.2023 – IV R 2/21; veröf­fent­licht am 25.04.2024).