Reihengeschäft: Beiladung des Ersterwerbers
Bei einem Reihengeschäft mit drei Beteiligten (X, Y und Z) und zwei Lieferungen (X an Y sowie Y an Z) muss der Ersterwerber (Y) zu einem Rechtsstreit des ersten Lieferers (X) mit seinem Finanzamt nicht nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig beigeladen werden (BFH, Beschluss v. 22.11.2023 – XI R 1/20; veröffentlicht am25.04.2024).