Prozesskostenabzugsverbot im Falle von Kosten Dritter (BFH)
Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind auch die Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen, die für die Führung eines Rechtsstreits hier eines Strafverfahrens eines Dritten (beispielsweise eines Angehörigen) aufgewendet worden sind (BFH, Beschluss v. 10.08.2022 – VI R 29/20; veröffentlicht am 29.09.2022).