Marktanpassungsabschlag bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils
Bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke ist vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein Marktanpassungsabschlag vorzunehmen, der die niedrigere Verkehrsfähigkeit eines Miteigentumsanteils abbildet (FG Münster, Urteil v. 24.11.2022 – 3 K 1201/21 F; Revision zugelassen).