Abrechnung über Säumniszuschläge in Kindergeldfällen
Säumniszuschläge für fällige Kindergeldrückforderungen sind in einem Abrechnungsbescheid nach Art, Zeitraum und Betrag getrennt aufzuführen; die Abrundung auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag erfolgt monatsbezogen (BFH, Urteil v. 17.08.2023 – III R 37/22; veröffentlicht am 16.11.2023).