Große Mehrheit für globale Mindeststeuer

Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 8.11.2023 grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer globalen Mindeststeuer für international tätige Unternehmen (BT-Drucks. 20/8668) gegeben.

Die Koalitionsfraktionen hatten noch fünf Änderungsanträge eingebracht. Auf einhellige Zustimmung stießen dabei die Anträge mit den Titeln Verspätungszuschlag, Weiterleitung der Gruppenträgermeldung, Stundungsmodalitäten und Handelsgesetzbuch. Dem Antrag mit dem Titel Mindeststeuergesetz stimmten alle Fraktionen zu, außer Die Linke, die sich enthielt.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, zentrale Elemente internationaler Vereinbarungen umzusetzen, die „schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen“.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte zu dem Gesetzentwurf noch einen Entschließungsantrag eingebracht. In diesem sollte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, „sich dafür einzusetzen, dass sich möglichst viele Länder, insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerika, an dem Projekt beteiligen“. Ferner plädiert die Unionsfraktion für eine „White List“, damit „einzelne Länder auf Basis ihrer steuerlichen Gegebenheiten als unbedenklich eingestuft werden können“.

Ihrem Antrag stimmte allein die CDU/CSU-Fraktion zu. Die Ampel-Fraktionen stimmten dagegen, AfD und Die Linke enthielten sich.

Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs steht auf der Tagesordnung des Bundestags.