Zeitplan für Abschaffung von Steuerklassen III und V offen
Über Details zur geplanten Abschaffung der Steuerklassen III und V kann die Bundesregierung derzeit noch keine Angaben machen. „Die regierungsinternen Beratungen zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zur Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren dauern an“, schreibt sie in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/10931) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 20/10787) der CDU/CSU-Fraktion.
Darüber hinaus teilt die Regierung u.a. mit, dass zum 31.12.2023 ca. 12 Millionen Paare die Steuerklassenkombination III/V für den Lohnsteuerabzug genutzt hätten. Der Regierung liegen keine Angaben zu Einkommensperzentilen und der Anzahl von Kindern vor. Auch liege der Bundesregierung keine Angaben zur Häufigkeit des Wechsels der Steuerklassenkombination III/V im Vergleich zu IV/IV innerhalb eines Jahres vor. Ein Steuerklassenwechsel sei ein Antragssachverhalt der Beschäftigten und liege somit in der Zuständigkeit der Landesfinanzverwaltungen.
Ferner teilt die Regierung mit, dass im Faktorverfahren die Steuerbelastung anders und gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verteilt werde. So könne anhand des jeweiligen erwirtschafteten Arbeitslohns (egal in welchem Verhältnis) die Lohnsteuer realitätsgenau unter Berücksichtigung des Splitting-Verfahrens ermittelt werden. Dazu solle das Faktorverfahren vereinfacht, weiterentwickelt und weitgehend automatisiert werden. Dies berühre das Ehegatten-Splitting nicht.