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Die wichtigsten Änderungen ab Juli 2023

Der Juli 2023 bringt wieder einige Änderungen und Neuigkeiten. Unter anderem dürfen sich Rentner über eine Rentenerhöhung freuen, das Porto für DHL-Pakete wird erhöht und endlich wird das E-Rezept in ganz Deutschland eingeführt. Alle Änderungen hier im Überblick.

Rentenerhöhung, Erhöhung der Beiträge für die Pflegeversicherung – ab Juli gibt es Veränderungen, dich sich finanziell sowohl negativ als auch positiv auswirken. Was neu ist und wie sich die Änderungen auswirken, erfahren Sie in dieser Übersicht.

 

Änderung ab Juli 2023: Rentenerhöhung

Ab Juli dürfen sich über 21 Millionen Deutsche über etwas mehr Geld freuen: Die Renten steigen um bis zu 5,86 Prozent in Ostdeutschland und 4,39 Prozent im Westen.

Bisher gab es unterschiedliche Rentenwerte für Ost und West. Diese wurden seit dem 1. Juli 2018 abgebaut. Ab dem 1. Juli 2024 sollte es einen einheitlichen Rentenwert geben, dieses Ziel wird aber jetzt bereits in diesem Jahr erreicht.

Was bringt die Erhöhung? Rentner aus den alten Bundesländern, die zum Beispiel bisher 1.000 Euro Rente erhalten haben, bekommen ab Juli 1.043,90 Euro. Rentner aus den neuen Bundesländern mit 1.000 Euro Rente bekommen eine Erhöhung auf 1058,60 Euro.

 

Neu ab Juli 2023: Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung

Der Bundestag hat eine neue Pflegereform beschlossen, die ab Juli 2023 umgesetzt wird. Sie bringt viele Veränderungen und Verbesserungen für Pflegebedürftige in Heimen und ambulanter Pflege. Doch um diese zu gewährleisten, müssen Steuerzahler höhere Beiträge zur Pflegeversicherung leisten. Um 0,35 Prozentpunkte wird der Beitragssatz ab Juli 2023 angehoben und so in Summe über 6 Milliarden in die Pflegeversicherung spülen.

Mehr Informationen zur Steuerreform erhalten Sie hier: Bundestag beschließt umstrittene Reform – so stark bittet Lauterbachs neuer Pflege-Plan Sie jetzt zur Kasse.

 

Änderungen beim Bürgergeld ab Juli 2023: Einkommensfreigrenze wird erhöht

Eine Änderung beim Bürgergeld betrifft ab Juli 2023 die Freibeträge für Erwerbstätige. Sie wird erhöht, sodass bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. In der Praxis sind das bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher.

Junge Arbeitnehmer dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs, einer  Ausbildung, dem Bundesfreiwilligendienst oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr bis zur Minijob-Grenze von aktuell 520 Euro behalten. Das Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt unberücksichtigt.

 

Ändert sich ab Juli: E-Rezept wird endlich flächendeckend eingeführt

Schon häufiger wurde der Startschuss für das E-Rezept ausgerufen. Ab Juli 2023 wird die Änderung nun endlich umgesetzt: Das Papierrezept soll weitestgehend abgelöst werden durch das E-Rezept.

Laut Karl Lauterbach funktioniert die Neuerung in den meisten Fällen: „Zum 1. Juli 2023 können Patienten das erste Mal das E-Rezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen. Bis Ende Juli werden voraussichtlich schon 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein.“

Das bedeutet, wenn Sie ihre Versicherungskarte ins Lesegerät in der Apotheke stecken, ist das Rezept in der Datenbank schon hinterlegt. Für die Übermittlung haben Sie die Wahl zwischen dem Handy, einer E-Rezept-App oder einem digitalen Versand an die Apotheke. Damit sollen nach Angaben des Gesundheitsministeriums unter anderem Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke vereinfacht werden.

Jede Patientin und jeder Patient kann allerdings entscheiden, ob er nicht doch das Papierrezept weiterhin nutzen möchte – dieses wird nach aktuellem Stand nicht abgeschafft.

 

Ab Juli 2023 sorgt ein neues Gesetz für eine Steigerung der Gasspeicherumlage

Aufgrund eines neuen Gesetzes wird die Gasspeicherumlage ab Juli 2023 deutlich steigen. Aktuell liegt sie bei 59 Cent pro Megawattstunde. Ab 1. Juli soll sie auf 1,45 Euro pro Megawattstunde erhöht werden. Dies hat zur Folge, dass ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von circa 20 Megawatt ungefähr 30 Euro im Jahr mehr zahlen muss.

Die Gasspeicherumlage wurde im vergangenen Jahr während der Energiekrise eingeführt. Die vom Bund festgelegten Füllstandsvorgaben konnten durch Sonderausschreibungen erfüllt werden, die jedoch zusätzliche Kosten verursacht haben. Eine neue Gasspeicherumlage wird Anfang 2024 festgelegt.

 

Ab Juli läuft der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld aus

Neu ab dem nächsten Monat ist, dass der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld zu Zeiten der Coronapandemie und Energiekrise zum 1. Juli ausläuft. Ab dann gilt für Unternehmen wieder: Bei mindestens einem Drittel (bisher: 10 Prozent) ihrer Beschäftigten muss im Monat jeweils ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorliegen.

 

Whistleblower-Gesetz ab Anfang Juli

Ab Juli 2023 startet für Menschen das Whistleblower-Gesetz, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken. Sie sollen mit dieser Änderung vor Entlassung und Schikanen bewahrt werden. Außerdem müssen in Behörden und Unternehmen Anlaufstellen geschaffen werden, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln entgegennehmen.

 

Neues Porto für DHL Pakete ab Juli 2023

Die Krisen und Teuerungen machen auch vor DHL nicht halt: Manche DHL-Kunden müssen vom 1. Juli an höhere Preise bezahlen. Das Porto für das 10-Kilo-Paket steigt von 9,49 auf 10,49 Euro. Auch Dienstleistungen wie Nachnahme oder Sperrgut werden teurer.

Neuregelungen ab Juni 2023

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal um sechs Monate verlängert.

Er gilt nun letztmalig bis 30. Juni 2023.

Das stabilisiert den Arbeitsmarkt und schafft Planungssicherheit für Unternehmen.

 

Nachfolger fürs Baukindergeld

Das Baukindergeld ist nicht mit ins neue Jahr gewandert, die Förderung durch die Regierung lief aus.

Familien mit mittlerem bis geringem Einkommen sollen beim Wohnungseigentumerwerb aber weiterhin unterstützt werden.

Daher soll im Juni 2023 ein neues Förderungsprogramm starten, das quasi die Nachfolge des Baukindergeldes darstellt.

Es findet sich bei der KfW-Bank unter dem Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) mit dem Kürzel WEF (300).

Gefördert werden allerdings nicht mehr Bestandserwerbe, sondern nur noch Neubauten mit besonders klimafreundlichen Standards, um energieeffizientes Bauen zu fördern.

Gefördert wird, wer im Haushalt mit einem Kind ein steuerlich relevantes Einkommen bis 60.000 Euro vorweisen kann.

Pro Kind erhöht sich dieser Rahmen um weitere 10.000 Euro. Die zinsgünstigeren Darlehen haben eine Höhe 140.000 bis 240.000 Euro.

 

Corona-Warn-App nicht mehr aktualisiert

Lange Zeit tat sie zumindest hier und da gute Dienste, doch seit Mai warnt die Corona-Warn-App ihre User*innen nicht mehr.

Da dies der Hauptzweck der Applikation war, wird nun auch die Weiterentwicklung eingestellt. Ab Juni 2023 versetzt die Regierung die App in den Dornröschenschlaf.

 

Energiepauschale für Rentner

 

Rentner, die die Energiepauschale trotz Anspruch noch nicht erhalten haben, können bis Ende Juni einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen.

Dieser ist ausschließlich bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum einzureichen – auch wenn die Zahlungen normalerweise von einer anderen Stelle erfolgen.

Weitere Infos und Kontaktmöglichkeiten gibt es auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

 

Kulturpass für junge Leute

 

Die App für den bundesweit geplanten Kulturpass für 18-Jährige soll Mitte Juni an den Start gehen.

Über die App können Jugendliche in Deutschland, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, dann im Wert von 200 Euro Tickets für Kulturevents wie Kino, Konzerte, Theater, aber auch Bücher, Tonträger oder Musikinstrumente kaufen.

Ausgeschlossen von dem Angebot sind große Online-Versandhändler wie Amazon oder Streamingdienste und Musikplattformen wie Spotify.

Die mit 100 Millionen Euro ausgestattete Förderung gilt zunächst für etwa 750.000 Jugendliche.

Ende des Jahres soll sie evaluiert und eventuell auch auf 15- bis 17-Jährige ausgeweitet werden.

Das Angebot richtet sich an alle Menschen, die in diesem Jahr 18 werden und in Deutschland leben.

Um die App nutzen zu können, muss man sich über die Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises identifizieren.

Für EU-Bürger geht das über die eID-Karte und für Nicht-EU-Bürger über den elektronischen Aufenthaltstitel.

 

Schnelleres Recht für Verbraucher

 

Die Abhilfeklage soll Verbrauchern künftig schneller zu ihrem Recht verhelfen.

Diese regelt, dass Verbände gleichartige Ansprüche von mindestens 50 betroffenen Verbrauchern gegen ein Unternehmen direkt gerichtlich einklagen können, etwa nach der Annullierung eines Fluges oder bei Ansprüchen gegenüber einer Bank wegen einer unwirksamen Vertragsklausel.

Die Bündelung soll zudem eine Entlastung der Justiz bewirken.

Start der neuen Regelung ist der 25. Juni.

 

Sonderzahlung im öffentlichen Dienst

 

Die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des Bundes und der Kommunen bekommen im Juni einmalig eine Sonderzahlung in Höhe von 1240 Euro.

Von Juli bis einschließlich Februar sollen zudem monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet werden.

Diese sollen ein Inflationsausgleich sein.

Sie sollen sich auf insgesamt 3000 Euro belaufen und steuer- und abgabenfrei sein.

 

Besserer Schutz für Whistleblower

 

Hinweisgeber, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, sollen in Zukunft vor Entlassung und Schikanen bewahrt werden.

Außerdem müssen in Behörden und Unternehmen Anlaufstellen geschaffen werden, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln entgegennehmen.

Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Darauf haben sich Bundestag und Bundesrat in einem Kompromiss beim Hinweisgeberschutzgesetz verständigt, das voraussichtlich Mitte Juni in Kraft tritt.

 

Rechte für Bahnreisende ändern sich – und es wird komplizierter

 

Fällt der Zug aus oder ist er stark verspätet, haben betroffene Fahrgäste bestimmte Rechte gegenüber dem Bahnunternehmen.

Diese Rechte ändern sich vom 7. Juni an zum Teil.

An diesem Tag tritt die Neufassung der EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ in Kraft.

Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Zielbahnhof an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, bei mehr als zwei Stunden sogar 50 Prozent.

Bisher hat dabei die Ursache für die Verspätung keine Rolle gespielt.

Das ändert sich.

Ab dem 7. Juni gibt es Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt.

Konkret sind sie in Artikel 19 der neuen Verordnung festgeschrieben.

Änderungen im Mai 2023:
Mehr Geld, 49-Euro-Ticket und ein neues Gesetz

Im Mai stehen einige spannende Veränderungen an. Vom Start des 49-Euro-Tickets über steigenden Mindestlohn bis hin zu langen Wochenenden.

Monatlich stehen Veränderungen an, die für Verbraucher wichtig und interessant werden können. Im Mai startet unter anderem das 49-Euro-Ticket als Nachfolger des erfolgreichen 9-Euro-Tickets. Außerdem können sich viele Beschäftigte über mehr Geld freuen.

Nach Vorverkauf im April: 49-Euro-Ticket gilt ab Mai
Ab dem 1. Mai 2023 können Bus- und Bahnreisende endlich die Vorteile des 49-Euro-Tickets genießen. Als Nachfolger des 9-Euro-Tickets aus der Corona-Pandemie 2022 lässt sich mit der neuen Variante durch ganz Deutschland reisen.

Bereits im April hat der Vorverkauf des 49-Euro-Tickets begonnen, Nutzer haben aber auch weiterhin die Chance online oder beim örtlichen ÖPNV-Anbieter ein Ticket zu erwerben. Doch Achtung: Beim Kauf des Tickets wird ein Abonnement abgeschlossen. Will man das Ticket nur für wenige Monate haben, sollte man es früh genug kündigen!

Die Corona-Warn-App warnt nicht mehr
Eine Änderung, die, zusammen mit dem Entfall sämtlicher Beschränkungen, das Ende der Pandemie-Zeit unterstreicht: Die Corona-Warn-App wird nicht mehr warnen. Das bedeutet, dass die App weder einen selbst, noch andere Menschen auf erkrankte Kontakte hinweist. Auch wenn sich viele Bürger die Weiterentwicklung der App gewünscht haben, wird sie im Juni letztendlich komplett eingestellt. Nur Impfzertifikate können dann noch über die App aufgerufen werden.

Lang ersehnt: Mindestlohn in der Altenpflege steigt
Im März gab es zahlreiche Streiks der Verdi, bei denen auch Pflegekräfte für mehr Geld und bessere Bedingungen gekämpft haben. Worüber sich viele freuen dürften: Angestellte in der Altenpflege bekommen eine Erhöhung des Mindestlohns. Dieser wird bei Pflegehilfskräften von 13,70 Euro auf 13,90 Euro, bei qualifizierten Pflegehilfskräften von 14,60 Euro auf 14,90 Euro und bei Pflegefachkräften von 17,10 Euro auf 17,65 Euro erhöht.

Doch dabei soll es nicht bleiben, denn bereits im Dezember steht eine weitere Lohnerhöhung der Altenpflege an. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten ab Dezember dann 15,25 Euro, Pflegehilfskräfte 14,15 Euro.

Maler und Lackierer erhalten Einmalzahlung im Baugewerbe
Im Bauhauptgewerbe wird ab Mai eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro ausgezahlt – zusätzlich mit dem Maigehalt. Erhalten sollen das Geld jedoch nur Mitarbeiter des Bauhauptgewerbes im Westen Deutschlands. Bereits im April 2023 gab es nach dem neuen Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe eine Lohnerhöhung. Im Jahr 2026 möchte man dann eine 100-prozentige Angleichung der West- und Ost-Gehälter sowie der Ausbildungsvergütungen erreichen.

Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk, die ihre Einmalzahlung von 600 Euro noch nicht erhalten haben, dürfen sich auch freuen. Spätestens im Mai wird diese Summe nämlich überwiesen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie nur anteilig, tarifgebundene Azubis bekommen 180 Euro.

Neues Gesetz für Google, Facebook und Co.
Dank des EU-Gesetzes „Digital Markets Act“ (DMA) werden Online-Riesen wie Google, Facebook und Co. ab 2. Mai eingeschränkt. Ab dann müssen die Giganten strenge Regeln zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbes einhalten. Das Gesetz beinhaltet die Einschränkung von personalisierter Werbung oder Selbstbevorzugung. Nutzer erhalten zusätzlich die Möglichkeit, vorinstallierte Apps löschen zu können. Wenn sich die Betreiber nicht an die Regeln halten, müssen sie mit Sanktionen oder sogar der Verbannung in der EU rechnen.

Der Mai bringt verlängerte Wochenenden
Anders als die meisten Monate, hält der Mai viele Feiertage bereit. Am Montag, den 1. Mai, ist „Tag der Arbeit“, an dem in vielen Städten für faire Arbeitsbedingungen demonstriert wird, viele gehen aber auch eine Maiwanderung machen. Der Feiertag Christi Himmelfahrt fällt in diesem Jahr auf Donnerstag, den 18. Mai, Pfingstmontag auf Montag, den 29. Mai.

Für Berufstätige bedeutet das: Viele Möglichkeiten, Feiertage für ein verlängertes Wochenende oder Urlaub zu nutzen. So hat man schon ohne Urlaubstage vom 29. April bis 01. Mai drei Tage frei. Nimmt man sich nach Christi Himmelfahrt einen Tag frei, hat man vom 18. bis 21. Mai vier Tage frei.