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Was ändert sich 2025? Neue Gesetze und Verordnungen

Mindestlohn und CO2-Preis steigen.

Die elektronische Patientenakte kommt.

Das Deutschlandticket bleibt, wird aber teurer.

Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuerungen.

Welche Änderungen gelten 2025?

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2025 eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht, einige wirken sich direkt auf die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger aus.

Ein Teil der Gesetzesvorhaben liegt allerdings auf Eis.

Durch das Aus der Ampel-Koalition wird der Bundestag den Haushalt 2025 aufgrund fehlender Mehrheiten nicht mehr vor der Bundestagswahl am 23. Februar verabschieden können.

Dies wird erst mit einer neuen Regierung möglich sein.

Bis dahin gilt die im Grundgesetz festgeschriebene „vorläufige Haushaltsführung“, die unter anderem Zahlungen des Staates wie etwa das Bürgergeld garantiert.

Wichtige Veränderungen für das neue Jahr im Überblick.

 

Bürgergeld bleibt unverändert

Die Höhe der Leistungen des Bürgergeldes bleibt unverändert.

Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 Euro im Monat, mit Partner zusammenlebende 506 Euro.

Das Bürgergeld, ehemals Arbeitslosengeld II und als „Hartz IV“ bekannt, ist als Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen gedacht, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können.

 

Mindestlohn, Minijob, Grundfreibetrag und Wohngeld steigen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich von 538 auf 556 Euro.

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt von bisher 11.604 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro, im Jahr 2025 dann auf 12.084 Euro.

Das Wohngeld steigt um durchschnittlich 15 Prozent, was etwa 30 Euro mehr pro Monat entspricht.

Der staatliche Zuschuss soll Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten entlasten und wird alle zwei Jahre an die Entwicklung von Mieten und Preisen angepasst.

Von der Erhöhung profitieren etwa 1,9 Millionen Haushalte, im Schnitt erhalten sie 400 Euro im Monat.

 

Mehr Kindergeld, Einkommensgrenze für Elterngeld sinkt

Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 60 Euro angehoben – von 9.540 auf 9.600 Euro pro Kind.

Auch das Kindergeld soll steigen. Familien sollen für jedes Kind 255 Euro pro Monat erhalten – 5 Euro mehr als bisher.

Der Kinder-Sofortzuschlag für Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben, soll um 5 Euro auf 25 Euro je Kind und Monat steigen.

Ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld.

Nur Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben, erhalten Elterngeld. Die bisherige Grenze liegt bei 200.000 Euro.

Übersteigt das Einkommen diese Grenze, entfällt der Anspruch auf die Leistung.

 

Mindestunterhalt für Kinder steigt kaum

Ab dem 1. Januar 2025 wird der monatliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersgruppen minimal angehoben.

Für Kinder bis fünf Jahre steigt der Betrag von 480 auf 482 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahre von 551 auf 554 Euro und von 12 bis 17 Jahre von 645 auf 649 Euro.

Volljährige Kinder erhalten 693 statt 689 Euro. Höher fällt der Bedarfssatz für Studierende aus, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben. Sie erhalten nun 990 statt 930 Euro.

 

Pflegeversicherung: Höhere Beiträge und flexiblere Leistung

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht.

Die Leistungsbeträge für Pflegeleistungen steigen ab Januar 2025 um 4,5 Prozent, darunter auch das Pflegegeld.

Ab Juli wird ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatz- und Kurzzeitpflege eingeführt, der flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann.

Außerdem besteht der Anspruch auf Ersatzpflege sofort – Voraussetzung ist bisher, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen schon sechs Monate lang zu Hause gepflegt hat.

 

Neue Bemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung

Rentenversicherung: Aufgrund der gestiegenen Löhne und Gehälter steigen zum 1. Januar 2025 die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung – von 7.450 Euro in den neuen Bundesländern und 7.550 Euro in den alten erstmalig einheitlich auf 8.050 Euro pro Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Einkommen bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt wird.

Für darüber hinausgehendes Einkommen müssen keine Beiträge gezahlt werden.

Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ebenfalls – auf jährlich 66.150 Euro (5.512,50 Euro im Monat). 2024 lag sie bei 62.100 Euro jährlich (5.175 Euro im Monat).

Die Versicherungspflichtgrenze – der Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen – erhöht sich auf 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro im Monat). 2024 lag sie bei 69.300 Euro jährlich (5.775 Euro im Monat).

 

Elektronische Patientenakte kommt

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt und soll die alte Zettelwirtschaft beenden und alle Patientendaten, die an verschiedenen Orten abgelegt sind, digital zusammentragen.

Dadurch sollen Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen besser vernetzt werden und schnelleren Zugriff auf relevante Daten erhalten. Außerdem sollen Wissenschaft und Forschung die Daten leichter nutzen können.

Die ePA wird zunächst in zwei Modellregionen ausgerollt, ab Anfang März 2025 soll sie dann für alle deutschlandweit nutzbar sein.

 

Altkleider dürfen nicht mehr in den Restmüll

Für Altkleider gelten ab dem 1. Januar EU-weit neue Regeln.

Alte Textilien müssen dann im Altkleidercontainer entsorgt werden – auch, wenn sie kaputt oder verschlissen sind.

Auch Bettwäsche, Handtücher und andere Textilien müssen im Sammelcontainer entsorgt werden.

Ziel der neuen Verordnung ist, die Müllmengen nach und nach zu reduzieren und Textilien besser zu recyceln.

 

Amalgam-Füllungen ab 2025 verboten

Amalgam ist ab dem kommenden Jahr als Zahnfüllung EU-weit verboten und damit auch keine Kassenleistung mehr.

Für die neue Standardfüllung der gesetzlichen Krankenkassen stehen mehrere Werkstoffe zur Verfügung, in den meisten Fällen ein einfacher Kunststoff oder eine Füllung aus einem Glas-Zement.

Gegen private Zuzahlung können Patientinnen und Patienten auch höherwertige Füllungen wählen.

Ausnahmen für die Neuregelung gibt es nur, wenn ein Arzt die Behandlung mit dem quecksilberhaltigen Stoff für unbedingt erforderlich hält.

 

CO2-Preis steigt – Tanken und Heizen wird teurer

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne.

Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus.

Der CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß verringern und dabei helfen, die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen.

 

Briefe und Pakete: Zustellung dauert länger und wird teurer

Ab Januar 2025 gibt es mehrere Änderungen im Post- und Paketversand der Deutschen Post.

Längere Briefzustellung: 95 Prozent der Briefe müssen künftig erst nach drei Werktagen statt wie bisher nach zwei Tagen ihren Empfänger erreichen.

Preiserhöhungen für Briefe: Der Standardbrief kostet künftig 95 Cent (statt 85 Cent). Auch andere Produkte wie Postkarten (95 Cent statt 70 Cent), Kompaktbriefe (1,10 Euro statt 1,00 Euro), Großbriefe (1,80 Euro statt 1,60 Euro) und Maxibriefe (2,90 Euro statt 2,75 Euro) werden teurer.

Preiserhöhungen für Pakete und Päckchen: Das Päckchen S kostet künftig 4,19 Euro (statt 3,99 Euro), das Päckchen M 5,19 Euro (statt 4,79 Euro).

Das Paket bis 2 Kilogramm (nur online) kostet 6,19 Euro (statt 5,49 Euro), und das Paket bis 5 Kilogramm 7,69 Euro (statt 6,99 Euro).

Pakete sind in der Nähe zu hinterlegen: Verbraucher müssen Pakete nicht mehr an weit entfernten Orten abholen, denn Sendungen dürfen nur in unmittelbarer Nachbarschaft, am nächstgelegenen Ort abgegeben werden, wenn sie nicht zugestellt werden können.

 

Mobilität: Deutschlandticket, Führerschein-Umtausch, HU-Plakette

Ab 1. Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 statt bisher 49 Euro pro Monat.

Es bleibt bundesweit gültig und ermöglicht Fahrgästen weiterhin die Nutzung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland – darunter Busse, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen sowie Regionalzüge wie RE und RB.

Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen ihren Führerschein umtauschen, die 1971 oder später geboren sind und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde.

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wer seine Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Nicht vergessen: Wer an seinem Fahrzeug eine orangefarbene TÜV- oder HU-Plakette hat, muss 2025 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt – wenn es keine technischen Mängel gibt – einen neuen Aufkleber in Gelb.

 

Gesetz stärkt Barrierefreiheit ab 2025

Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu zählen etwa Computer, Geld- und Fahrausweisautomaten sowie bestimmte Webseiten, Bankdienstleistungen oder Personenbeförderungsdienste.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat zum Ziel, Menschen mit Behinderungen eine umfassende Teilnahme am digitalen Leben zu ermöglichen.

 

Grundsteuer-Reform startet

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen Finanzmodell erhoben. Diese Reform war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht das bisherige System als verfassungswidrig eingestuft hatte.

Entscheidend für die individuelle Steuerlast wird künftig die Nachbarschaft der Immobilie sein.

Hat sie in den vergangenen Jahrzehnten eher einen Aufschwung erlebt und ist damit attraktiver geworden, dürfte auch die Steuer steigen.

Das gilt vor allem für boomende Gemeinden und Städte. In eher strukturschwachen Gebieten könnte es dagegen in Zukunft günstiger werden.

 

EU-einheitliches Ladekabel kommt

Eine EU-Richtlinie soll dem Kabelchaos und Elektroschrott ein Ende bereiten.

Ab 2025 gibt es nur noch einen Anschluss: USB-C als Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte wird Pflicht.

Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026.

 

Fernsehen per Satellit: ARD schaltet SD ab

Die ARD stellt zum 7. Januar 2025 die Verbreitung per Satellit in SD-Qualität von Das Erste sowie aller Dritten Fernsehprogramme der Landesrundfunkanstalten ein.

Ab diesem Zeitpunkt können Zuschauerinnen und Zuschauer alle Fernsehprogramme der ARD nur noch in der höheren HD-Qualität empfangen.

Informationen und Hilfe bei der Umstellung gibt es bei ard-digital.de.

 

Das Namensrecht wird reformiert

Ab Mai 2025 können Menschen Nachnamen freier und flexibler wählen.

Ehepaare können künftig einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen wählen, der die Familiennamen beider Partner kombiniert.

Auch die Kinder können solche Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern einen Doppelnamen führen.

Das Namensrecht wird somit an alle Familienmodelle angepasst.

 

Neue Grenzwerte für Kaminöfen

Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2024 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten.

Konkret heißt das: Sie dürfen pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen.

Ob die Feuerstätte die neuen Grenzwerte einhält, kann beim Bezirksschornsteinfeger erfragt werden.

Er kann auch über Ausnahmen von der Sanierungspflicht informieren.

 

Preis bei Kfz-Versicherungen steigt erneut 

Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen auch in 2025. Je nachdem, wie umfangreich der Versicherungsschutz ist, könnten auf Verbraucher:innen Erhöhungen von bis zu etwa 20 Prozent zukommen.

Grund dafür ist wie schon 2024, dass die Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation gestiegen sind.

Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen, lohnt sich dennoch wegen des harten Wettbewerbs.

Steigen die Preise, haben Verbraucher:innen ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.

 

Stromumlagen steigen deutlich 

Ab 2025 steigt die Höhe der Stromumlagen um rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto an.

Das bedeutet für eine Familie mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr Mehrkosten von etwa 40 Euro pro Jahr.

Für einen Einpersonenhaushalt wird es um 20 Euro pro Jahr teurer.

Grund für den Anstieg sind Änderungen bei der Netznutzung.

Regionen, in denen besonders viel erneuerbarer Strom produziert wird, wurden in der Vergangenheit durch hohe Verteilnetzentgelte überproportional belastet, da sie die Kosten zu tragen hatten, die durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien anfielen.

Durch die Erhöhung der Stromumlage werden diese Kosten nun bundesweit und damit gerechter verteilt.

 

Mehr dynamische Stromtarife auf dem Markt 

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromanbieter Kund:innen mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten.

Das sind Stromtarife, bei denen sich der Arbeitspreis nach dem Strombörsenpreis richtet.

Die Preise ändern sich dadurch in der Regel stündlich. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen können diese Tarife für Haushalte geeignet sein, die einen hohen Verbrauch haben und diesen zeitlich flexibel verlagern können.

Das betrifft zum Beispiel Haushalte mit E-Auto, Batteriespeicher oder Wärmepumpe.

Die meisten Haushalte können ihren Verbrauch aber nicht flexibel verlagern, weshalb sich diese Tarife nach Ansicht der Verbraucherzentralen für viele eher nicht eignen.

Zudem tragen Sie als Verbraucher:in das Risiko schwankender Strompreise.

 

Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse steigt 

Zuletzt lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben können, bei 1,7 Prozent.

Dieser wird nun zum Jahreswechsel um 0,8 Prozent auf 2,5 Prozent erhöht.

Die Krankenkassen entscheiden selbst, ob sie den Zusatzbeitrag anheben und in welcher Höhe.

Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie als gesetzlich Versicherte:r ein Sonderkündigungsrecht.

Sie können dann bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt, zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

Wird der Zusatzbeitrag zum Beispiel zum 1. Januar erhöht, können Sie bis zum 31. Januar kündigen.

 

Internetleitung zu langsam: Recht auf Minderung im Mobilfunk 

Wenn der Internetanschluss zu langsam ist und nicht die Bandbreite liefert, die im Vertrag vereinbart war, können Sie die Rechnung kürzen. Sie können auch außerordentlich kündigen.

Um eine zu langsame Internetleistung für Festnetz-Internet nachweisen zu können, hat die Bundesnetzagentur konkrete Vorgaben definiert und ein Mess-Tool erstellt.

Auch für Mobilfunk-Internet soll es dazu Minderungsregelungen und Anforderungen geben, allerdings erst ab Frühjahr 2025.

Eine Minderung in diesem Bereich war bisher nicht möglich.

Mit der Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur und dem Mess-Tool für den Mobilfunk werden die Verbraucherrechte deutlich gestärkt.

 

Pfändungsfreier Betrag wird angehoben 

Zum 1. Juli 2025 wird der Betrag, der pfändungsfrei ist, angehoben.

Das gilt sowohl für die pfändungsfreien Grund- also auch Mehrbeträge, etwa für Unterhaltspflichten.

Die neuen Freigrenzen müssen automatisch von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, beachtet werden.

Wie hoch der neue Freibetrag sein wird, wird im Frühjahr bekannt gegeben.

Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Dezember 2024

Wichtige gesetzliche Änderungen und Termine prägen den kommenden Monat.

Was man ab Dezember 2024 unbedingt wissen sollen, hier im Überblick.

 

Einheitliche USB-C-Ladekabel verpflichtend

Ab dem 1. Dezember 2024 wird es verpflichtend, dass in der EU alle neu verkauften mobilen Geräte wie Smartphones und Tablets mit einem USB-C-Anschluss ausgestattet sind.

Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Elektroschrott zu reduzieren und den Alltag der Verbraucher zu vereinfachen, da ein einziges Ladekabel für mehrere Geräte genutzt werden kann.

Laut dem Online Portal des Europäischen Parlaments sollen so unnötige Anschaffungen vermieden werden, was sowohl den Geldbeutel als auch die Umwelt schont.

 

Bahntickets werden teurer

Ab Dezember 2024 werden die Preise für viele Tickets im Fernverkehr der Deutschen Bahn erhöht.

Die Preissteigerung betrifft sowohl Einzel- als auch Vielfahrer.

Flexpreise werden durchschnittlich um 5,9 Prozent angehoben und die BahnCard 100 soll im Preis um 6,6 Prozent steigen.

Zeitkarten werden laut dem Konzern ebenfalls um 5,9 Prozent teurer.

 

Erneute Anhebung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag für Alleinstehende wird 2024 auf 11.784 Euro steigen, für Verheiratete auf 23.568 Euro.

Diese Erhöhung von 180 Euro bzw. 360 Euro wurde bereits vom Bundestag beschlossen und soll rückwirkend zum 1. Januar 2024 gelten.

Der Kinderfreibetrag steigt um 228 Euro auf 6.612 Euro.

Diese Anpassung wird in der Gehaltsabrechnung für Dezember 2024 berücksichtigt, sodass Arbeitnehmer mit einer höheren Auszahlung rechnen können.

 

Weihnachtsbäume werden teurer

Laut einem Artikel der Tagesschau kündigen Experten aufgrund gestiegener Kosten eine Preissteigerung im diesjährigen Weihnachtsbaum Verkauf an.

Je nach Qualität zahlen Kunden in diesem Jahr 22 bis 30 Euro für den laufenden Meter.

Aufgrund zunehmender Trockenheit fällt zudem das Angebot geringer aus, was ebenfalls zu steigenden Preisen führen wird.

 

Änderungen beim Netto-Lohn im Dezember 2024: Mehr Geld für Arbeitnehmer

Der Netto-Lohn auf der Dezember-Abrechnung wird bei vielen Arbeitnehmern etwas höher ausfallen.

Dahinter steckt, dass der Grundfreibetrag – also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert werden muss – rückwirkend zum Jahresbeginn um 180 Euro auf 11.784 Euro, 23.568 Euro bei gemeinsamer Veranlagung angehoben wurde.

Zudem soll der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen.

Diese Änderung beim Existenzminimum ist auch für alle Rentner enorm wichtig.

Geht es nach der SPD, sollen auch Rentner in Deutschland Weihnachtsgeld bekommen.

Allerdings ist nur eine bestimmte Gruppe von Senioren im Gespräch.

 

Änderungen im Dezember 2024: Die Tage werden endlich wieder länger

Am 21. Dezember 2024 ist der kürzeste Tag des Jahres.

Während der Wintersonnenwende steht die Sonne so flach über dem Horizont wie sonst nie im Jahr.

Entsprechend geht sie spät am Morgen auf und früh wieder unter.

Doch zum Ende des Jahres gibt es einen kleinen Lichtblick.

Ab dem 22. Dezember werden die Tage wieder länger – und zwar bis zur Sommersonnenwende am 21. Juni 2025.

 

Telekom stellt Auskunft ein

Eine weitere wichtige Änderung im Dezember 2024 betrifft die Deutsche Telekom.

Direkt zum 1. des Monats stellt das Unternehmen seine Auskunft endgültig ein.

Betroffen sind die Inlandsauskunft, Auslandsauskunft und auch der Weckservice.

Nutzer müssen künftig also gänzlich auf die digitalen Angebote der Telekom setzen.

Die entsprechenden Mitarbeiter werden anderen Projekten zugeteilt, so die Telekom.

Zudem verweist das Unternehmen auf eine kuriose analoge Alternative: das gute alte Telefonbuch.

 

Netflix schafft interaktive Formate ab

In der Regel assoziiert man den Streaming-Riesen Netflix eher mit neuen Inhalten.

Es kommt aber auch immer wieder vor, dass der Anbieter laufende Projekte einstellt.

Im Dezember 2024 sind davon nicht nur einzelne Serien oder Filmreihen betroffen, sondern gleich ein ganzes Format.

Wie Netflix bekannt gegeben hat, will man künftig keine interaktiven Inhalte mehr produzieren.

Und nicht nur das; bis auf wenige Ausnahmen verschwinden auch bereits veröffentlichte Titel von der Plattform.

 

ING Bedingungen

Eine weitere wichtige Änderung für Verbraucher im Dezember 2024 betrifft die ING.

Ebenfalls direkt ab dem 1. Dezember erhöht die Direktbank die Gebühren für seine Girokarte.

Die Gebühr von 99 Cent pro Monat steigt dann auf 1,49 Euro.

Wer zudem weiterhin von dem kostenlosen Girokonto der Bank profitieren will, muss einen Geldeingang von künftig mindestens 1000 Euro gewährleisten.

Andernfalls kostet das Konto monatlich 4,90 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 700 Euro.

Auch der Auslandseinsatz der ING-Girokarte wird ab Dezember teurer.

Während Bargeldabhebungen kostenlos bleiben, steigt die Gebühr für das Bezahlen in einer ausländischen Währung von zuvor 1,99 Prozent beziehungsweise mindestens 1 Euro auf dann 2,2 Prozent.

Auch für das Einzahlen von Bargeld wird bei der ING ab Dezember eine Gebühr fällig.

Diese liegt bei 1 Prozent des eingezahlten Betrags, mindestens aber bei 2,50 Euro, maximal bei 7,50 Euro.

Weitere Veränderungen gibt es bei den Depots und Aktien der ING; teils sind diese sogar von Vorteil für Kunden.

 

Astro TV wird eingestellt

Zum Ende des Jahres, am 31. Dezember 2024, wird ein durchaus umstrittener TV-Sender eingestellt: Astro TV.

Der Sender genießt im deutschen Fernsehen einen gewissen Kultstatus.

Im Prinzip handelt es sich um einen Teleshopping-Kanal. Interessierte können dort Dinge wie Energielöffel kaufen oder sich spirituell beraten lassen.

 

iOS 18.2 kommt aufs iPhone

Apples iOS ist neben Android das wichtigste mobile Betriebssystem der Welt.

Für Anfang Dezember wird das umfangreiche iPhone-Update auf iOS 18.2 erwartet.

Dieses wertet unter anderem Apple Intelligence, die KI des Unternehmens, weiter auf.

Zudem wird die Sprachassistenz Siri mit ChatGPT ausgestattet.

Eine weitere wichtige Neuerung unter iOS 18.2 betrifft vorinstallierte Apps, die man dann künftig löschen kann.

Alle neuen Funktionen haben wir in einem Übersichtsartikel zusammengefasst.

 

Post stellt Portokasse für Briefe und Pakete ein

Im Oktober wurde bekannt, dass es auch bei der Deutschen Post im Dezember 2024 eine wesentliche Änderung geben wird.

Diese betrifft das Bezahlverfahren „Portokasse“.

Dabei handelt es sich um ein Guthaben-Konto, das vor allem auf Geschäftskunden ausgerichtet ist.

Zum 31. Dezember kann man die Portokasse nicht mehr über den Online-Shop des Unternehmens nutzen.

 

Giropay wird eingestellt

Eine der wichtigsten Änderungen im Dezember 2024 für Verbraucher ist die Einstellung des Online-Bezahlverfahrens Giropay.

Erst 2021 wurden unter diesem Namen viele eigene Bezahlverfahren deutscher Bankinstitute zusammengeführt.

Allerdings ist die Konkurrenz offenbar so weit enteilt, dass man sich entschieden hat, den Dienst gänzlich abzuschaffen.

Kunden bleiben dann Alternativen wie PayPal oder Klarna.

 

Amazon schafft mehrere Dienste ab

Mitte November erst wurde bekannt, dass Amazon seinen Lieferdienst für Lebensmittel „Fresh“ abschaffen will.

Grund ist wohl die Kooperation mit dem Anbieter „Knuspr“.

Diese ist zwar bisher auf wenige Städte beschränkt, soll künftig aber weiter ausgebaut werden.

Ohnehin ist das Liefern frischer Lebensmittel abseits großer Städte ein herausforderndes Geschäft für die Anbieter.

Ab dem 14. Dezember ist es so weit; dann will Amazon Fresh endgültig einstellen.

Das gleiche Schicksal ereilt auch den Streaming-Dienst Amazon Freevee.

Das kostenlose Angebot ist rein werbefinanziert.

Da Amazon auf seinem Streaming-Dienst Prime Video allerdings inzwischen ebenfalls Geld mit Werbung einnimmt – über die Anzeigen selbst und über eine Gebühr von 2,99 Euro im Monat für die werbefreie Version – hat sich Freevee wohl schlicht nicht mehr gelohnt.

 

Cyber Monday Anfang Dezember

Bereits seit Wochen wirft der Black Friday seinen Schatten voraus.

An das Shopping-Event angeschlossen ist im digitalen und technischen Bereich aber auch noch der Cyber Monday.

Dieser fällt in diesem Jahr auf den 2. Dezember 2024.

Dann bieten viele Shops noch einmal besondere Angebote, speziell im Bereich Technik.

 

Änderungen im November 2024

Einen neuen Ausweis können sich Bürgerinnen und Bürger künftig per Post zusenden lassen.

Drohnen dürfen bald dauerhaft für den Tierschutz eingesetzt werden.

Und ein neues Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft.

 

Den Ausweis gibt es künftig per Post

Der Besuch bei der Behörde, um einen Ausweis abzuholen, kann zeitaufwendig und anstrengend sein.

Trotzdem ist das Dokument erforderlich, da in Deutschland eine Ausweispflicht besteht.

Ab November 2024 entfällt jedoch der Pflichttermin vor Ort.

Stattdessen kann man sich auf Wunsch sogenannte hoheitliche Dokumente bequem per Post zusenden lassen, wofür lediglich eine Gebühr erhoben wird.

 

Selbstbestimmungsgesetz gilt ab November 2024 – einfache Erklärung reicht aus

Ab dem 1. November tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das es ermöglicht, den Geschlechtseintrag und den Vornamen direkt beim Standesamt ändern zu lassen.

Eine einfache Erklärung reicht dafür aus – es sind keine Gutachten, ärztlichen Bescheinigungen oder richterlichen Entscheidungen mehr nötig.

Für die Änderung ist eine dreimonatige Frist vorgesehen, und bereits seit August können entsprechende Anträge gestellt werden.

Das Gesetz soll trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen erleichtern, erklärt das Bundesfamilienministerium auf seiner Webseite.

 

Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Ab November erhalten Personen, die in der Wirtschaft tätig sind, sowie Wirtschaftsgesellschaften eine sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Diese soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden vereinfachen.

Die Nummer wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben.

Wer bis Ende November noch keine Nummer erhalten hat, muss sich keine Sorgen machen.

Die Angabe der Nummer ist derzeit noch nicht verpflichtend.

Die Vergabe soll laut Bundesfinanzministerium voraussichtlich bis 2026 abgeschlossen sein.

 

Änderung ab November 2024: Bankangestellte bekommen mehr Geld

Eine gute Nachricht gibt es für die gut 60.000 Beschäftigten der öffentlichen Banken.

Sie erhalten ab dem 1. November mehr Geld.

Die Gehälter sollen laut der Gewerkschaft Verdi in drei Stufen um insgesamt 11,5 Prozent steigen.

Der neue Tarifvertrag soll in ganz Deutschland für Mitarbeiter von insgesamt 63 Bankinstituten gelten.

 

Auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Länder erhalten mehr Geld

Zum 1. November 2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent, wie die Tarifgemeinschaft deutscher Länder mitteilte.

Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich demnach zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.

 

Drohnen zum Tierschutz

In Sachen Tierschutz ändert sich im November ebenfalls etwas.

Ab dem 20. November sind Drohnen mit Wärmebildkameras dauerhaft auf Feldern erlaubt, um Rehkitze und andere Tiere zu schützen.

Damit soll künftig verhindert werden, dass Tiere, die im hohen Gras Schutz suchen, von Mähmaschinen verletzt oder gar getötet werden.

Grundsätzlich gilt für Kamera-Drohnen ein Mindestabstand zu Wohn- oder Gewerbegebieten von 150 Metern.

Das Bundesverkehrsministerium legte jedoch Flächen fest, auf denen auch nur 10 Meter erlaubt sind.

 

Ab November 2024: Neue Präsidentin des Bundesrats tritt Amt an

Im November wechselt auch die Bundesratspräsidentschaft.

Dann übernimmt die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) den Posten von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) im Bundesrat.

Die Amtszeit des Bundesratspräsidenten beträgt in der Regel ein Jahr.

Die wichtigsten Änderungen ab Oktober 2024

Im Oktober werden einige Änderungen für die Menschen in Deutschland wirksam.

Neben dem Bafög ist vor allem für Autofahrer der Check ihrer Reifen wichtig.

 

Änderung ab Oktober 2024: Neue Regelung bei Winterreifen

Wer ab nächstem Monat seine alten Allwetterreifen nutzt, könnte ein ordentliches Bußgeld kassieren.

Denn ab dem 1. Oktober 2024 ändert sich die Regelung für Reifen.

Es dürfen Autos nur noch mit Reifen bei winterlichen Wetterverhältnissen in Deutschland fahren, die das Alpine-Symbol haben.

Bisher durften Autofahrerinnen und Autofahrer auch sogenannte M+S-Reifen nutzen, wenn diese vor 2018 hergestellt wurden.

 

Bafög für Studierende wird neu geregelt

Bedürftige Studenten können ab nächstem Monat aufatmen, denn das Bafög wird ab Oktober 2024 neu geregelt.

Der sogenannte Grundbedarfssatz steigt um fünf Prozent auf 475 Euro.

Für Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro.

Der Förderungshöchstbetrag steigt von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro.

Studienanfänger unter 25 Jahren aus ärmeren Haushalten haben zudem Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro.

 

Neue Bezahlmethode Payback Pay startet ab Oktober

In Onlineshops gibt es ab dem 1. Oktober eine neue Bezahlmethode: Payback Pay wird dann verfügbar sein.

Zunächst wird die Bezahlmöglichkeit bei der Drogeriemarktkette DM umgesetzt, später sollen weitere Partnershops wie MediaMarkt, Saturn oder Amazon folgen.

Die gesammelten Punkte können Payback-Nutzer direkt beim Online-Shopping einlösen. Reicht der Punktestand nicht aus, kann der Rest mit Karte oder per Paypal bezahlt werden.

 

Ende Oktober ist Zeitumstellung auf Winterzeit 

In der Nacht auf Sonntag, den 27. Oktober 2024, beginnt in Deutschland offiziell die Winterzeit.

Die Uhren werden von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.

Was einerseits für Wehmut sorgt, weil die Sommerzeit endet, bedeutet andererseits etwas mehr Schlaf, denn wir bekommen eine Stunde dazu.

 

Neuerung bei den Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung ab 1. Oktober

Die Fahrschülerinnen und -schüler, die sich auf die Theorie vorbereiten, sollten ab dem 1. Oktober mit neuen Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung rechnen.

Es ist üblich, dass zweimal im Jahr die Fragenkataloge für verschiedene Führerscheinklassen überarbeitet werden.

Das können unterschiedliche Themen sein und betrifft meist Umformulierungen und sogar neue Fragen.

 

Neuer Termin im Oktober: Zweiter Prime Day in 2024

Shoppingfreunde sollten sich den Termin fest im Kalender vormerken: Am 8. und 9. Oktober ist der zweite Prime Day in diesem Jahr.

Wie immer wird Amazon eine Vielzahl an Produkten verschiedener Kategorien günstiger anbieten.

Neben hauseigenen Marken sind auch echte Markenschnäppchen vertreten.

 

Heizungsförderung: Erste Auszahlungen

Sie gehörten im Februar zu den Ersten, die einen Antrag auf die KfW-Heizungsförderung stellen konnten: Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern, die ihr Haus selbst nutzen.

Damit war diese Gruppe auch die Erste, die im September Rechnungen und Belege digital einreichen konnte.

Wer das getan hat, soll die Förderung schon bald erhalten.

Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Dokumente sollen die Gelder ab Oktober ausgezahlt werden, teilt die KfW-Bank mit.

 

Heizungsprüfung: Neue Pflicht gilt für Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude gilt ab Oktober 2024 die Grenze von sechs Nutzungseinheiten, ab derer sie verpflichtet sind, eine Heizungsprüfung durchzuführen.

Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor.

Für Nichtwohngebäude lässt das GEG allerdings eine Ausnahme zu. Wenn dort eine Gebäudeautomation installiert ist, entfällt die Pflicht.

Zu dieser Automation gehört eine automatische Steuerung, Regelung, Überwachung und Optimierung unter anderem der Heizung.

 

Wieder mehr Nachtzüge ins Ausland

Die Nachtzüge von Berlin nach Paris und Brüssel verkehren wieder – planmäßig ab dem 28. Oktober.

Aufgrund von Bauarbeiten war die Verbindung seit dem 12. August unterbrochen.

 

Spannender Termin für Spielefans

Die Essener Leitmesse für Gesellschaftsspiele „Spiel ’24“ stellt ab dem 3. Oktober erneut Spieleneuheiten vor.

Über 850 Aussteller aus rund 50 Ländern präsentieren dort Innovationen rund um Karten-, Brett- und Würfelspiele.

 

Fristen, Änderungen und Termine im September 2024

Im September gibt es wieder einige Neuerungen für Autofahrer – außerdem müssen verschiedene Fristen eingehalten werden, zum Beispiel die Steuererklärung.

In diesem Jahr gibt es so einige Änderungen, die auf Verbraucher zukommen.

Ein Großteil wurde bereits umgesetzt – neue Gesetze wurden eingeführt.

Nach den ganzen Neuerungen im August stehen auch im September wieder welche an.

Auch eine wichtige Frist sollte im September eingehalten werden – in drei Bundesländern finden zudem Wahlen statt.

 

Änderung für Autofahrer: Neue Abgasnorm ab 1. September 2024 für Neuzulassungen

Ab dem 1. September 2024 gilt für Neuzulassungen die neue Abgasnorm Euro 6e.

Der „ADAC“ erklärt: „Bis zum Inkrafttreten der Euro-7-Norm hat die EU-Kommission eine weitere Fortschreibung der Abgasnorm Euro 6 veröffentlicht: die Euro 6e.

Die erste Stufe (EA) der neuen Norm müssen seit dem 1. September 2023 neu typgenehmigte Pkw-Modelle erfüllen und wird für alle Erstzulassungen ab dem 1. September 2024 verpflichtend.“

Die neue Abgasnorm sieht ein strengeres Messverfahren vor – die Grenzwerte bleiben gleich.

„Bei den Stickoxiden NOₓ etwa gelten für Diesel 80 mg/km und für Benziner 60 mg/km“, erklärt der „ADAC“.

Die neue Abgasnorm Euro 6e bleibt für Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2025 bestehen – und wird dann von einer neuen abgelöst.

Generell könnte langfristig eine neue Schadstoff-Regel drohen – das würde das Aus für Millionen Diesel-Autos bedeuten.

 

Frist für Steuererklärung und die Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 verpflichtet ist und nicht von einem Steuerberater betreut wird, sollte sich darum zeitnah kümmern.

Die Steuerklärung ist am 2. September fällig.

Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen können die Schlussabrechnungen dafür noch bis Ende September einreichen.

Diese sind notwendig, um die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, abzugleichen.

Das könnte zu Nach- oder Rückzahlungen führen.

 

Wahlen in drei Bundesländern – Sommerpause des Bundestages endet

In Deutschland werden am 1. September die Landtage in Sachsen und Thüringen neu gewählt.

Am 22. September stehen die Wahlen in Brandenburg an.

In Berlin geht es weiter in Sachen Politik.

Nach Ende der Sommerpause kommt der Bundestag am 9. September wieder zusammen.

Die traditionelle Haushaltswoche steht an – ein Thema, das zuletzt für viel Streit sorgte.

 

Organspenderklärung wird einfacher – ab September über die Krankenkassen-App abgeben

Das Abgeben einer Organspenderklärung wird einfacher.

Bis 30. September soll es möglich werden, dass Versicherte Erklärungen für oder gegen eine Organspende über Krankenkassen-Apps abgeben.

Bereits seit März können Freiwillige Erklärungen zu ihrer Spendenbereitschaft von Organen und Gewebe über die Online-Funktion des Personalausweises im zentralen Online-Register eintragen.

 

Reservierungspflicht für Reisende in Auslands-Zügen der Deutschen-Bahn endet im September

Wer in den Sommermonaten mit dem Zug ins Ausland reisen wollte, brauchte ausnahmsweise auf fast allen Fernzug-Verbindungen eine Reservierung – das ist nun vorbei.

Die temporäre Pflicht, einen festen Sitzplatz zu buchen, endet zum 1. September.

Die Bahn hatte die Vorgabe aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage wegen der Fußball-Europameisterschaft im Juni eingeführt.

Nur die Reservierungspflicht zwischen München und Zürich gilt noch bis einschließlich 5. Oktober.

 

Rechnungen und Belege für Heizungsförderung können eingereicht werden

Planmäßig ab Ende September kann die erste Antragstellergruppe der KfW-Heizungsförderung die Rechnungen und Belege von Vorhaben einreichen, für die sie einen Zuschuss beantragt haben.

Das funktioniert digital.

Zu den Ersten, die den Antrag im Februar stellen durften, gehören Eigentümer von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen.

Nach Prüfung der Unterlagen wird das Geld ausgezahlt, laut einer Sprecherin der staatlichen Förderbank KfW voraussichtlich erstmals Ende Oktober.

Außerdem müssen Eigentümer eines Gebäudes, in dem eine Erdgasheizung installiert ist und genutzt wird, in vielen Fällen eine Heizungsprüfung durchführen und die Heizungsanlage bis 15. September 2024 optimieren.

 

Windows lässt beliebte Programme auslaufen

Du hast immer gerne Windows Mail, „Kalender“ oder „People“ verwendet?

Dann ist diese Änderung im September 2024 ein schwerer Schlag für dich.

Denn schon ab Juli schränkte der Tech-Gigant Microsoft die Funktion der Programme für viele ein – bis Ende September 2024 soll der Prozess alle Nutzer betreffen.

Das bedeutet, dass beispielsweise keine neuen Mails mehr empfangen oder gesendet werden können, ebenso wie das Eintragen neuer Termine im Kalender nicht mehr möglich sein wird.

Ende des Jahres wird dann auch der Support für die Produkte eingestellt.

Die Programme sollen durch das neue Outlook ersetzt werden.

 

Kauf- und Verkaufsverbot für Kindersitze mit Kennzeichen „R 44“

Kindersitze entwickeln sich mit der Zeit weiter – wie alles andere eben auch.

Damit diese immer den neuesten Sicherheitsvorgaben entsprechen, dürfen durch eine Änderung ab September 2024 keine Sitze mit dem Kürzel „R 44“ in Umlauf gebracht oder gekauft werden.

Das Kürzel findest du unten oder auf der Rückseite des Sitzes auf einem orangefarbenen Aufkleber, dort steht „ECE-R 44“.

Die Produktion der Sitze wurde schon im vergangenen Jahr untersagt, nur noch Lagerbestände durften abverkauft werden.

Diese Frist endet im September 2024, ab dann sind Kauf und Verkauf dieser Sitze verboten.

Falls du einen solchen Kindersitz besitzt, brauchst du allerdings keinen neuen kaufen.

Die Anwendung im Auto ist weiterhin erlaubt, der Sitz entspricht nur nicht den aktuellen Sicherheitsstandards für neue Produkte.

Ab September 2024 sind in der EU Kauf und Verkauf von Kindersitzen mit der Norm R 44 verboten.

 

Kein Accountsharing mehr bei Disney+

Der Streaminganbieter Disney+ ergreift aufgrund sinkender Einnahmen aus dem Geschäft mit dem US-Kabelfernsehen strenge Maßnahmen, um mehr Geld zu verdienen.

Neben weniger Filmen und Serien aus dem Bereich Star Wars und dem Marvel-Kosmos bekommen Abonnenten das nun auch am eigenen Geldbeutel zu spüren.

Denn Disney+ wird ab September umfassende Maßnahmen einsetzen, um das bislang beliebte Accountsharing – also das Teilen eines Disney+-Zugangs auf mehrere Haushalte – zu unterbinden.

Konkurrent Netflix hatte ähnliche Maßnahmen schon im vergangenen Jahr umgesetzt.

Falls du den Dienst nutzt, wird es dir schon aufgefallen sein.

Du sollst neuen Geschäftsbedingungen zustimmen, wodurch sich auch der Preis für dein Abonnement erhöht. Bislang ist es möglich, die Zustimmung zu umgehen, doch wie es aussieht, wird’s damit im neuen Monat ein Ende haben.

Wer sich dann weiterhin weigert, wird vermutlich nochmal eine letzte Chance bekommen – oder das Abo verlieren.

 

Alte Galaxy Smartwatches vor dem Aus: Samsung stellt Support ein

Du hast eine Galaxy-Smartwatch von Samsung mit dem Betriebssystem „Tizen“?

Dann bist du von dieser Änderung im September 2024 betroffen.

Denn Samsung stellt peu à peu den Support für alle Galaxy-Smartwatches ein, die vor der Galaxy Smartwatch 4 erschienen sind.

Ab 30. September 2024 können im Galaxy Store daher keine kostenpflichtigen Inhalte mehr gekauft werden.

Weitere Schritte sollen folgen, die Kernfunktionen der Uhr sollen im Mai 2025 eingestellt werden.

Folgende Modelle sind betroffen:

  • alle Modelle der „Gear“-Reihe
  • Galaxy Watch
  • Galaxy Watch Active
  • Galaxy Watch Active 2
  • Galaxy Watch 3

 

Bundesweiter Warntag am 14. September 2024

Der bundesweite Warntag steht heuer am 14. September 2024 im Kalender, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bekanntgegeben hat.

Das bedeutet, dass dein Handy an diesem Tag einen lauten Ton von sich geben wird, zusammen mit einer Warnmeldung, die auf dem Display erscheint.

 

Erdgasheizung bis Mitte September prüfen

Eigentümer eines Gebäudes, in dem eine Erdgasheizung genutzt wird, müssen in vielen Fällen eine Heizungsprüfung durchführen und die Heizungsanlage bis 15. September 2024 optimieren.

Ausnahmen davon gelten für Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation, die mittels eines standardisierten Energie- oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden.

Die Prüfungspflicht entfällt zudem, wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein Optimierungsbedarf festgestellt wurde.

Die zu prüfenden und zu optimierenden Punkte nennt § 2 EnSimiMaV (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung).

Die Heizungsprüfung muss durch eine fachkundige Person erfolgen, zu denen Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie anerkannte Energieberater zählen.

Die Bestätigung der Prüfung muss mindestens in Textform erfolgen.

 

Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich im August

Neue Gesetze und Änderungen sind nichts Ungewöhnliches.

Während viele dieser Änderungen oft unbemerkt bleiben, gibt es immer wieder Regelungen, die uns alle betreffen können.

Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und Neuerungen, die ab August 2024 in Kraft treten.

 

Rückkehr der regulären Nachtruhe

Nach dem Ende der Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 wird die spezielle Lärmschutzverordnung „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024“, die Public-Viewing-Veranstaltungen nach 22 Uhr erlaubte, am 1. August 2024 aufgehoben.

Die Gemeinden müssen nun sicherstellen, dass öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien wieder rechtzeitig beendet werden, um die Nachtruhe zu gewährleisten.

Diese Maßnahme bringt die übliche abendliche Ruhe zurück und verringert mögliche Lärmbelästigungen für die Anwohner.

 

Verbesserte Sicherheit bei PayPal

 PayPal führt ab August 2024 wichtige Anpassungen bei den Sicherheitsoptionen für den Log-in ein.

Diese Änderungen sollen den Nutzern mehr Flexibilität bieten und die Sicherheit ihrer Konten erhöhen.

Neben den bisherigen Optionen wie Passkey oder Authenticator-App wird es nun möglich sein, auch die PayPal-App oder WhatsApp als zweiten Faktor für die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zu nutzen.

Diese Erweiterung der Sicherheitsoptionen ist besonders nützlich für Nutzer, die sich nicht ausschließlich auf Passkey oder Authenticator-Apps verlassen möchten.

Darüber hinaus können Nutzer ihre Geräte als vertrauenswürdig markieren, was bedeutet, dass sie bei zukünftigen Logins nicht jedes Mal eine sechsstellige Zahl eingeben müssen.

Diese Anpassung zielt darauf ab, den Login-Prozess zu vereinfachen und gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen, wie es weiter heißt. PayPal hat angekündigt, dass diese Änderungen im Zuge einer neuen EU-Richtlinie umgesetzt werden, die strengere Sicherheitsanforderungen für Online-Bezahldienste vorschreibt.

Diese Neuerung soll sicherstellen, dass Nutzer einen einfachen und dennoch sicheren Zugang zu ihrem PayPal-Konto haben, ohne auf Komfort verzichten zu müssen.

 

Garantie auf Ausbildungsplätze und Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)

Ab dem 1. August 2024 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das eine Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen einführt.

Ziel dieser Regelung ist es, jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden Ausbildung zu ermöglichen.

Zuvor konnten nur sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche sowie Ausbildungsabbrechende von außerbetrieblichen Ausbildungsangeboten profitieren, so die Bundesregierung in einem Online-Beitrag.

Mit der neuen Regelung wird der Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildungen auf alle Jugendlichen ausgeweitet, die trotz intensiver Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden.

Diese Ausbildungen werden von Arbeitsagenturen und Jobcentern organisiert und finden bei Bildungsträgern statt.

Das Hauptziel bleibt jedoch der Übergang in eine betriebliche Ausbildung, wobei die Jugendlichen weiterhin durch denselben Bildungsträger betreut werden, wie es weiter heißt.

Zum 1. August 2024 tritt eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in Kraft, die den Grundbedarf und andere finanzielle Unterstützungen erhöht.

Der monatliche Grundbedarf für Studierende und Schüler steigt dabei um fünf Prozent von 452 Euro auf 475 Euro.

Zudem werden die Einkommensfreibeträge für Eltern oder Partner um 5,25 Prozent angehoben, was eine höhere Unterstützung durch das BAföG ermöglicht.

Auch die Wohnkostenpauschale wird angepasst und steigt von 360 Euro auf 380 Euro pro Monat.

Ebenso werden die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherungen angepasst, um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.

Diese Reform zielt darauf ab, die finanzielle Belastung der Studierenden und Schüler zu verringern und ihnen eine bessere finanzielle Unterstützung während ihrer Ausbildung zu bieten.

 

Letzte Frist für die Steuererklärung 2023

Für alle, die zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet sind, endet die Frist am 31. August 2024.

Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, wird die Frist bis zum 2. September 2024 verlängert.

Es ist wichtig, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, da verspätete Abgaben zu Säumniszuschlägen und weiteren Konsequenzen führen können.

Dies betrifft insbesondere diejenigen, die ihre Steuererklärung ohne Unterstützung eines Steuerberaters einreichen.

Die rechtzeitige Vorbereitung und Abgabe der Steuererklärung ist daher entscheidend, um zusätzliche Kosten zu vermeiden, so das Bundesfinanzministerium.

 

Vodafone schaltet Smart-Tech-Geräte ab

Ab dem 1. August 2024 stellt Vodafone schließlich die Unterstützung für bestimmte Smart-Tech-Geräte ein, wie das Unternehmen in einem Online-Beitrag berichtet.

Betroffen sind Geräte mit integrierter SIM-Karte, die ab diesem Datum deaktiviert werden.

Nutzer dieser Geräte müssen sich auf die Suche nach Alternativen begeben, da diese Geräte ab August nicht mehr funktionieren werden.

Zu den betroffenen Geräten gehören unter anderem der Curve Bike Light & GPS Tracker, die Neo Kids Watch, der V-Multi (TrackiSafe Multi), das V-Pet (Kippy) und das V-SOS Band.

Für Geräte mit austauschbarer SIM-Karte kann eine SIM-Karte eines anderen Anbieters verwendet werden, um die Funktionalität aufrechtzuerhalten. Vodafone empfiehlt den Nutzern, sich frühzeitig um Ersatz zu kümmern, wie es abschließend heißt.

 

Was ändert sich bei der Briefzustellung?

Ab August dürft ihr euch auf eine längere Wartezeit bei der Briefzustellung einstellen.

Briefe können nun bis zu drei Werktage unterwegs sein.

Zudem öffnet sich der Markt für mehr Paketzusteller, die sich an strenge Arbeitsbedingungen halten müssen.

 

Wie profitiert ihr von der Anerkennung der Berufserfahrung?

Mit dem neuen Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz könnt ihr eure im Berufsleben gesammelten Kompetenzen und Erfahrungen offiziell anerkennen lassen.

Ab 25 Jahren und mit entsprechender Berufserfahrung erhaltet ihr ein Zertifikat, das eure Fähigkeiten bescheinigt.

 

Welche Neuerungen gibt es bei der außerbetrieblichen Berufsausbildung?

Mehr junge Menschen haben nun Anspruch auf Förderung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung.

Dies gilt besonders, wenn ihr keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet oder euer Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde.

 

Wie verändert sich die Ausbildungsvergütung im Maler- und Lackiererhandwerk?

Azubis im Maler- und Lackiererhandwerk dürfen sich über mehr Geld freuen.

Die Vergütung steigt im ersten Ausbildungsjahr auf 800 Euro, im zweiten auf 885 Euro und im dritten auf 1050 Euro.

 

Was bedeutet die Senkung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen?

Ab August sinkt die Einspeisevergütung für Solarstrom auf 8,04 Cent pro Kilowattstunde.

Wer plant, eine Photovoltaikanlage zu installieren, sollte die neuen Werte beachten.

 

Wie erleichtert die Straßenverkehrsordnung das Anordnen von 30er-Zonen?

Kommunen können nun einfacher Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 festlegen, was vor allem vor Spielplätzen, Schulwegen oder Zebrastreifen für mehr Sicherheit sorgen soll.

 

Was ändert sich beim Thema Cannabis am Steuer?

Es gibt nun eine klare Grenze für THC im Blutserum beim Autofahren.

Überschreitet ihr den Wert von 3,5 drohen hohe Bußgelder.

Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren ist THC am Steuer generell verboten.

 

Was müssen Transpersonen bei Geschlechtsänderungen beachten?

Ab August könnt ihr euren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ändern lassen.

Drei Monate vorher müsst ihr dies anmelden, um nach den Vorgaben des neuen Selbstbestimmungsgesetzes zu handeln.

 

Ausbildung wird digital

Die Ausbildung wird bürokratieärmer.

So können ab dem 1. August Ausbildungsinhalte verstärkt auch digital vermittelt werden.

Möglich sind dann digitale Berichtshefte und digitale Ausbildungsverträge.

Um das Ehrenamt bei Prüfungen zu entlasten, wird zudem eine virtuelle Teilnahme der Prüfer ermöglicht.

Grundlage für die Änderungen sind die Bestimmungen im Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz.

 

Mehr Geld für Auszubildende im Steinmetzhandwerk

Zum 1. August 2024 steigt auch die Ausbildungsvergütung für angehende Steinmetze.

Der Tarifvertrag, in dem die neue Ausbildungsvergütung festgeschrieben ist, gilt bundesweit mit Ausnahme der Betriebe im Gebiet des Freistaats Sachsen.

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung ab 1. August 2024 925,00 Euro (vorher 890,00 Euro) 1.025,00 Euro (vorher 990,00 Euro) 1.175,00 Euro (vorher 1.140,00 Euro)

 

Mehr Geld für Brennpunktschulen

Bund und Länder haben sich auf das sogenannte Startchancen-Programm geeinigt.

In den kommenden zehn Jahren sollen bundesweit rund 4.000 Brennpunktschulen mit insgesamt 20 Milliarden Euro gefördert werden.

So sollen ab August 2024 pro Jahr jeweils eine Milliarde Euro vom Bund und eine Milliarde Euro von den Ländern in das Programm fließen.

Damit sollen beispielsweise multiprofessionelle Teams in Schulen gefördert werden.

Außerdem solle die Lernumgebung verbessert werden.

Ziel ist die Halbierung des Anteils der Schüler, die die Mindestanforderungen in Mathematik, Lesen und Schreiben nicht erfüllen.

„Wir brauchen jetzt eine bildungspolitische Trendwende und sie muss bei den Grundkompetenzen beginnen“, betonte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP).

 

Heizungsförderung: Neue Zuschüsse

Planmäßig ab Ende August können auch Vermieterinnen und Vermieter von Einfamilienhäusern Zuschüsse für einen Heizungstausch bei der Förderbank KfW beantragen.

Außerdem sind ab dann Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer in entsprechenden Gemeinschaften antragsberechtigt, die die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten.

Bezuschusst werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Kauf und Einbau.

Auch Kommunen und Unternehmen sollen im August erste Anträge bei der KfW stellen können.

 

ICE-Umleitung zwischen Hamburg und Berlin

Vom 16. August bis zum 14. Dezember dauert die ICE-Fahrt zwischen Hamburg und Berlin 45 Minuten länger.

Die Züge werden über Stendal umgeleitet.

Außerdem gibt es nur noch einen Zug statt zweien pro Stunde.

Die EC-Züge in Richtung Dresden und Prag beginnen und enden in Berlin statt in Hamburg.

Die Nachtzüge von Berlin nach Paris und Brüssel fallen wegen Bauarbeiten am Schienennetz vom 12. August bis 25. Oktober aus.

Die Verbindung wurde erst im Dezember neu ins Nachtzug-Programm aufgenommen und führt über Halle (Saale), Erfurt und Mannheim.

 

Einige Galeria-Häuser schließen

Am 31. August schließen neun der derzeit 92 Galeria-Standorte.

Der Warenhauskonzern hatte Anfang des Jahres erneut Insolvenz angemeldet.

Zum 1. August übernehmen neue Eigentümer die Kette.

 

Änderungen zum 1. Juli

Höhere Renten – so stark profitieren Betroffene 2024

350.000 Menschen in Deutschland stellen pro Jahr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Doch nicht jeder bekommt sie auch.

Vorher muss eine Reihe von Hürden überwunden werden.

Werden Arbeitnehmer länger krank, leidet darunter auch das Berufsleben.

Der bisherige Job und die erhoffte Karriere müssen manchmal sogar ganz oder teilweise aufgegeben werden.

Dann spielt auch die Erwerbsminderungsrente eine Rolle.

Für wen sie wichtig wird, wie Sie sie beantragen und was sich 2024 noch ändert.

 

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Art frühzeitige Rente, die greift, wenn die bisherige Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im gleichen Umfang ausgeübt werden kann.

In solchen Fällen sinkt logischerweise der Verdienst oder fällt komplett weg.

Die Erwerbsminderungsrente hilft, diese Einbußen zu kompensieren.

Nicht jeder, der über einige Zeit krank ist, bekommt Erwerbsminderungsrente.

Vor allem nicht in voller Höhe.

Es müssen genaue Voraussetzungen erfüllt sein.

Zuständig für die Prüfung und Auszahlung ist die Deutsche Rentenversicherung.

Zur deutschen Rentenversicherung gehören alle gesetzlichen Rentenversicherer.

 

Wer bekommt Erwerbsminderungsrente und welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?

Erkranken Beschäftigte, wird der Lohn zunächst weiter vom Arbeitgeber gezahlt.

Der kann sich die Kosten später unter Umständen von der Krankenkasse erstatten lassen.

Erst, wenn es um schwere Erkrankungen geht, die die Arbeitsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigen (mindestens sechs Monate), kommt die Erwerbsminderungsrente ins Spiel.

Die bekommt in Deutschland auch nur, wer schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen hat, das reguläre Renteneintrittsalter aber noch nicht erreicht hat.

Das hängt vom Geburtsjahr ab und steigt nach und nach auf 67 Jahre.

Voraussetzung ist zudem, dass wegen der Gesundheit nur noch weniger als sechs Stunden Arbeit am Tag möglich sind.

Für einen vollen Anspruch wären es sogar weniger als drei Stunden am Tag (bei Geburt bis einschließlich 1. Januar 1961 gilt eine abgemilderte Sonderregelung).

Für viele Selbständige kommt eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente aber nicht in Frage, denn sie müssen bis auf einige Berufe, nicht in die Rentenversicherung einzahlen und erhalten von daher auch keine Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung.

Sie können etwa durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen.

Freiwillige gesetzliche Rentenbeiträge reichen für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht aus.

Das Thema betrifft daher vorwiegend Arbeitnehmer.

Sie müssen in der Regel eine sogenannte Wartezeit von fünf Jahren durchlaufen haben, um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben.

Arbeitnehmer müssen mindestens fünf Jahre bei der deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein, bevor sie überhaupt eine Erwerbsminderungsrente erhalten können.

Davon müssen sie in mindestens drei Jahren Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt haben.

Bei Schwangeren oder Menschen in Elternzeit gibt es Ausnahmeregeln.

In der Praxis gibt es zudem einzelne Konstellationen, in denen auch Selbständige Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben können.

Zum Beispiel, wenn zusätzlich zur selbständigen Tätigkeit ein weiteres Angestelltenverhältnis besteht  – unter Umständen kann so eben doch eine Rentenpflichtversicherung entstehen.

Aber auch Selbstständige ohne Nebenjob können in Ausnahmefällen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.

Dazu kann es zwei Jahre lang kommen, wenn sie weiter freiwillige Rentenbeiträge zahlen und vorher Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Ein dauerhafter Anspruch besteht nur, wenn Selbstständige sich auf Antrag pflichtversichern lassen – oder wenn aufgrund der Tätigkeit eine Pflichtversicherung besteht (wie bei Handwerkern, Künstlern und Publizisten, Hebammen und freiberuflichen Lehrern).

 

Um welche Krankheiten geht es bei der Erwerbsminderungsrente?

Es lässt sich nicht pauschal beantworten, bei welchen Krankheiten eine Erwerbsminderungsrente zugestanden wird.

Krankheitsgeschichten fallen unterschiedlich aus.

Die Schwere der Krankheit wird jeweils individuell beurteilt. In vielen Fällen geht es aber um schwerwiegende Muskel-, Nerven-, Knochen- oder Stoffwechselerkrankungen.

Auch Krebserkrankungen sind typisch.

Sind psychische Krankheiten gravierend, ist eine Anerkennung ebenfalls möglich.

 

Muss ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen?

Ja. Um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, muss ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.

Das kann man in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung machen – oder online auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Online muss man dafür ungefähr 45 Minuten Zeit einplanen.

Das gilt aber auch nur, wenn man die entsprechenden Unterlagen vorher bereit liegen hat.

Sonst dauert das Ganze länger.

Theoretisch ist es auch möglich, die Erwerbsminderungsrente formlos in einem Schreiben zu beantragen.

Dann meldet sich die Deutsche Rentenversicherung zurück und fordert weitere Unterlagen an.

Die können per Post oder online eingereicht werden.

 

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

Damit es mit der Beantragung und der Auszahlung der Erwerbsminderungsrente schnell geht, sollte man also gleich alle Unterlagen im Blick haben.

Dazu zählen zum einen Personendaten und die Versicherungsnachweise, zum anderen Dokumente zum Krankheitsverlauf.

 

Im Einzelnen sind das:

  • Kontonummer (IBAN) und Steuer-ID
  • Kranken- und Pflegeversicherungsausweise/-Nummern
  • Versicherungsnummer (steht z.B. auf alten Schreiben zur Rente, Gehaltsabrechnung, Meldung zur Sozialversicherung oder dem Sozialversicherungsausweis)
  • Versicherungsunterlagen für Zeiten ohne Berufstätigkeit, z.B. Nachweise über Ausbildungszeiten, Bescheide über Sozialleistungen
  • Bei Antragstellung durch eine andere Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiges Personaldokument (wie etwa Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)

Zum Krankheitsverlauf müssen bei der Erwerbsminderungsrente zusätzlich noch folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Angaben über behandelnde Ärztinnen und Ärzte
  • Eine ärztlich dokumentierte Auflistung der Krankheiten und deren Auswirkungen (die Rentenversicherung spricht von „Gesundheitsstörungen“)
  • Dokumente und vorherige Bescheide von Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Berufsgenossenschaften zum Gesundheitsstatus
  • Angaben zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre
  • Aufstellung der beruflichen Tätigkeiten
  • Bei Behinderungen: Behindertenausweis bzw. Feststellungsbescheide zum Grad und zur Art der Behinderung

 

Erwerbsminderungsrente: Was passiert nach der Antragstellung?

Bis es tatsächlich zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrente kommt, müssen Arbeitnehmer einige Hürden überwinden.

Nach dem Antrag werden die eingereichten Unterlagen von Ärzten, Krankenkasse und Behörden geprüft.

Die Deutsche Rentenversicherung achtet dabei nicht nur darauf, ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt werden.

Es geht auch um Alternativen.

Wichtig ist vor allem die Frage, ob man trotz Krankheit früher oder später wieder auf den Arbeitsmarkt zurückkehren kann.

Entweder in den vorherigen Beruf – oder in einen anderen Beruf, der zum Beispiel weniger körperliche Belastung mit sich bringt – wenn eine Berufsunfähigkeit, aber keine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

Bei einer Berufsunfähigkeit kann nicht mehr im bisher ausgeübten Beruf gearbeitet werden.

Bei einer Erwerbsunfähigkeit kann in gar keinem Beruf mehr gearbeitet werden.

Für die Rückkehr sollen die Erkrankten Rehas absolvieren.

Die Deutsche Rentenversicherung spricht selbst vom Grundsatz „Reha vor Rente“.

So ganz schnell gibt es eine Erwerbsminderungsrente also nicht.

Wenn die Krankheit aber so schwer ist, dass eine Reha das Problem nicht lösen kann, kann eine Erwerbsminderungsrente infrage kommen.

Die wird dann entweder in abgestufter oder in voller Höhe ausgezahlt.

Das hängt davon ab, ob nach Beurteilung der Rentenversicherung eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt.

Die Anerkennung ist im Regelfall befristet und höchstens drei Jahre gültig.

Nach Ablauf der Frist muss die Erwerbsminderungsrente neu beantragt werden.

Nur wenn eindeutig keine gesundheitliche Besserung zu erwarten ist, wird langfristig weitergezahlt.

Sind sich Rentenversicherung und Betroffene uneinig darüber, wie viel Arbeit noch möglich ist – und wie viel Erwerbsminderungsrente daher angemessen ist –, kann es kompliziert werden.

Im Zweifel droht ein langwieriger Streit. Wirken die eingereichten Unterlagen nicht plausibel, können weitere Nachweise eingefordert werden.

Zudem kann die Rentenversicherung selbst durch Leistungstests oder eigene Gutachter prüfen lassen, wie krank jemand tatsächlich ist.

 

Was ist der Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung?

Bei der Unterscheidung zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung, die darüber entscheidet, was am Ende ausbezahlt wird, geht es unter anderem um die tägliche Arbeitszeit.

Eine volle Erwerbsminderung gibt es, wenn die Krankheit so schwer ist, dass ein Arbeitnehmer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – egal in welchem Beruf.

In dem Fall wird die Erwerbsminderungsrente meist in voller Höhe ausgezahlt.

Behinderte Menschen, die in Werkstätten arbeiten, gelten grundsätzlich als voll erwerbsgemindert.

Gilt man als teilweise erwerbsgemindert, wird davon ausgegangen, dass man zwar weniger als sechs Stunden, aber weiterhin mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Dann gibt es den halben Betrag.

Eine Sonderregelung gibt es für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.

Sie können auch bei Berufsunfähigkeit zumindest eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten.

Es geht also um Fälle, in denen zwar noch wenigstens sechs Stunden tägliche Arbeit möglich sind, aber nicht im bisherigen Beruf.

 

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente? Und wie berechnet man sie?

Eine pauschale Summe oder Höhe der Erwerbsminderungsrente gibt es nicht.

Sie fällt individuell aus und wird nach drei Faktoren, die miteinander multipliziert werden, bestimmt.

Zum einen geht es um die Höhe und die Jahre der Einzahlungen in die Rentenversicherung.

Dafür vergibt die Deutsche Rentenversicherung Punkte.

Die richten sich nach dem deutschen Durchschnittsverdienst (im Jahr der Einzahlung).

Wer zum Beispiel 70 Prozent des Durchschnittsverdienstes in einem Jahr bezogen hat, erhält 0,7 Punkte.

Die heißen auch Renten- oder Entgeltpunkte.

Der Verdienst bestimmt auch die Höhe der Einzahlungen.

Relevant wird später der Punkte-Durchschnitt aller Beitragsjahre.

Zum anderen geht es um die Art der Erwerbsminderung.

Sie bestimmt den sogenannten Rentenartfaktor.

Gilt man als vollständig erwerbsgemindert, beträgt der Rentenartfaktor 1,0.

Ist man teilweise erwerbsgemindert, ist der Rentenartfaktor 0,5.

Und dann geht es noch um den Rentenwert.

Der wird jährlich bestimmt und war lange in West- und Ostdeutschland unterschiedlich.

Im Westen betrug er bis 30. Juni 2023 36,02 Euro, im Osten 35,52 Euro. Seit dem Stichtag 1. Juli 2023 gelten neue Werte.

Ab diesem Datum beträgt der Rentenwert zum ersten Mal bundeseinheitlich 37,60 Euro.

Zum 1. Juli 2024 ändert sich der Rentenwert erneut.

Dann soll der Rentenwert laut Angaben des Bundessozialministeriums (Stand: 19. März 2024) noch einmal um 4,57 Prozent steigen.

Damit erhöhen sich die Erwerbsminderungsrenten ebenfalls.

Der neue Rentenwert beliefe sich somit rechnerisch auf 39,32 Euro.

Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung lobte die fortbestehende Angleichung des Rentenwertes sowie die Höhe des Anstiegs.

„Diese positive Entwicklung stärkt die gesetzliche Rente als zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland“, sagte Roßbach.

So würden die Renten voraussichtlich erneut stärker ansteigen als die Verbraucherpreise.

Und noch etwas soll sich zum Stichtag 1. Juli 2024 ändern. Mehr dazu jedoch später.

Wir zeigen ein Beispiel für die aktuelle Berechnung mit den seit 1. Juli 2023 geltenden Werten.

Eine Person hat 35 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt.

Im Durchschnitt dieser Jahre hat sie 0,7 Entgeltpunkte gesammelt.

Wegen einer schweren Erkrankung bekommt sie eine volle Erwerbsminderungsrente.

Der Rentenartfaktor beträgt also 1,0.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung würde sich der Faktor entsprechend auf 0,5 reduzieren.

Der Rentenwert liegt einheitlich bis zum Juli 2024 bei 37,60 Euro.

 

Wie viel die Erwerbsminderungsrente beträgt, berechnet sich daher wie folgt:

35 Einzahlungsjahre x 0,7 Entgeltpunkte x 1,0 Rentenartfaktor x 37,60 Euro Rentenwert = 921,20 Euro.

Unsere Person im Beispiel kann also mit 921,20 Euro Erwerbsminderungsrente rechnen.

Das Beispiel ist vereinfacht und eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente.

Die erhalten in der Regel Personen, die dieses Jahr eine Erwerbsminderungsrente mit wenigstens 64 Jahren und 10 Monaten beziehen.

2024 steigt die Grenze auf 65 Jahre.

Wer vor diesem Zeitpunkt Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhebt, muss Abschläge in Kauf nehmen. Pro Monat, in dem die Erwerbsminderungsrente früher bezogen wird, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent.

Maximal werden jedoch 10,8 Prozent vom errechneten Betrag abgezogen.

Aber auch davon gibt es wieder eine Ausnahme.

Personen, die als teilweise oder voll erwerbsgemindert gelten und auf 35 relevante Jahre in der Rentenkasse kommen, erhalten die Erwerbsminderungsrente schon ab 63 Jahren abschlagsfrei.

Von 2024 an sind dafür wenigstens 40 Jahre nötig, wobei auch Zeiten ohne eigene Beiträge (etwa in der Ausbildung) mitzählen können.

 

Wie viel Geld kann man trotz Erwerbsminderungsrente verdienen?

Wer nun eine Erwerbsminderungsrente bezieht, fragt sich womöglich irgendwann, wie viel man noch dazu verdienen darf.

Dabei gibt es Freibeträge (teils wird auch von Freigrenzen gesprochen).

Die sind bei einer teilweisen Erwerbsminderung höher als bei einer vollen Erwerbsminderung. 2023 wurden sie noch einmal heraufgesetzt.

Wer mehr verdient, muss mit Kürzungen der Erwerbsminderungsrente rechnen.

Wurde eine teilweise Erwerbsminderung anerkannt, orientiert sich der Freibetrag am höchsten Verdienst der betroffenen Person in den letzten 15 Einzahlungsjahren.

Die Rentenversicherung bestimmt ihn individuell.

Es sind 2023 jedoch mindestens 35.647,50 Euro im Jahr möglich. 2024 sind es sogar 37.117,50 Euro.

Liegt eine volle Erwerbsminderung vor, ist die Grenze strikter gesetzt.

Wer auf der einen Seite attestiert bekommen will, nicht mehr erwerbsfähig zu sein, kann nicht auf der anderen Seite mit einem hohen Verdienst auf sich aufmerksam machen.

2023 sind bei voller Erwerbsminderung maximal 17.823,75 Euro an Zuverdienst im Jahr möglich.

Der Wert ist allgemein gültig, ändert sich aber jedes Jahr.

2024 gilt ein Wert von 18.558,75 Euro.

 

Welche Vor- und Nachteile gibt es bei der Erwerbsminderungsrente?

Der bedeutendste Vorteil der Erwerbsminderungsrente liegt klar auf der Hand.

Der Staat lässt Menschen, die vor dem Rentenalter schwer krank werden, nicht im Regen stehen.

Wie dargestellt, gibt es aber auch Nachteile.

Einer davon ist die Beantragung und Anerkennung.

Ganz unbürokratisch, selbst wenn die wesentlichen Schritte sowohl analog als auch digital erfolgen können, ist dieser Prozess nämlich nicht.

Es müssen nicht nur diverse Dokumente vorgelegt werden.

Zudem muss die deutsche Rentenversicherung die gesundheitliche Beeinträchtigung anerkennen.

Das kann mitunter sehr kleinteilig werden.

Hinzu kommt, dass der ausgezahlte Betrag auch bei voller Anerkennung nicht immer ausreicht.

Dann ist man letzten Endes darauf angewiesen, sich doch etwas dazuzuverdienen.

Die aufgezeigten Hinzuverdienstgrenzen zeigen, dass auch das nicht immer ohne Weiteres möglich ist.

 

Zuschlag & Erhöhung: Was ändert sich 2024 bei der Erwerbsminderungsrente?

Die 2023 geltenden Richtlinien bleiben zum Jahreswechsel 2024 zunächst bestehen.

Eine kleine Veränderung bei der Erwerbsminderungsrente soll es dennoch geben.

Sie tritt planmäßig zum 1. Juli 2024 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt sollen viele Empfänger von Erwerbsminderungsrenten einen pauschalen Zuschlag zum errechneten Auszahlungsbetrag erhalten.

Den bekommen alle Betroffenen, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben.

Dabei soll folgende gestaffelte Regelung gelten: 

  • Betroffene, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 die Erwerbsminderungsrente zum ersten Mal erhalten haben, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
  • Wer hingegen zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 erstmalig Erwerbsminderungsrente erhalten hat, dem steht ein pauschaler Zuschlag von 4,5 Prozent zu. Dies soll ab 1. Juli 2024 gelten.

Dass der Zuschlag für die Betroffenen, die in späteren Jahren Erwerbsminderungsrente bezogen haben, nicht gilt, begründet die Deutsche Rentenversicherung damit, dass es 2014 und ab 2019 umfangreiche Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente gegeben hat, die den heutigen Standards bereits entsprechen.

Diese Erhöhung der Beträge um 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent kostet den Bund, der letztlich dafür aufkommt, im Jahr 2024 1,3 und im Jahr 2025 2,6 Milliarden Euro.

Sie wird zudem ergänzt durch eine Erhöhung des Rentenwerts ab 1. Juli 2024.

Davon profitieren sollen rund drei Millionen Menschen.

Der korrekte Zuschlag soll zudem automatisch berücksichtigt werden.

Ein Antrag ist nach aktuellem Stand nicht zu stellen.

 

Neue Pfändungsfreigrenzen

Zum 1. Juli 2024 werden die Pfändungsfreigrenzen angehoben.

Die neuen Werte wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Dabei kam es zunächst zu einem Fehler, der nun berichtigt wurde.

Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich immer zum 1. Juli angepasst (Neuregelung § 850c Abs. 4 ZPO seit 2021).

Ihre Höhe richtet sich nach der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags.

 

Bundesgesetzblatt: Tabelle musste korrigiert werden

Arbeitgeber müssen die unpfändbaren Beträge nicht selbst ausrechnen, sondern können diese der Pfändungstabelle entnehmen, die immer rechtzeitig zum Stichtag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

Dabei kam es jedoch dieses Jahr zu einem Fehler in der Tabelle, die im Bundesgesetzblatt am 16. Mai 2024 veröffentlicht wurde.

Wenn Unterhaltspflicht besteht, erhöht sich der Betrag ab 1. Juli 2024 um 561,43 Euro monatlich (bis 30.06.2024: 527,76 Euro).

In der fehlerhaften Tabelle stand stattdessen der falsche Wert von 560,90 Euro.

Dieser Wert wurde inzwischen korrigiert.

 

Die korrekten Werte

Die korrekten Pfändungstabellen finden Sie in der korrigierten Fassung des Bundesgesetzblattes oder auf der Seite gesetze-im-internet.de.

 

Was sich auf die Pfändungsfreigrenze auswirkt: Nettolohn und Unterhaltspflicht

Durch Pfändungsfreigrenzen soll sichergestellt werden, dass verschuldete Arbeitnehmerinnen und -nehmer trotz Gehaltspfändung noch laufende Kosten wie z. B. die Miete, Essen und Strom zahlen können.

Der monatliche unpfändbare Grundbetrag liegt noch bis zum 30. Juni 2024 bei 1.402,28 Euro und wird ab 1. Juli 2024 auf 1.491,75 Euro erhöht.

Neben dieser Existenzsicherung sollen aber weiterhin auch gesetzliche Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen möglich sein.

Die Pfändungsfreigrenzen richten sich nicht nur nach dem Nettolohn – entscheidend ist auch die Anzahl an Personen, für die eine Unterhaltspflicht besteht.

Kommen unterhaltsberechtigte Personen dazu, erhöht sich daher der Pfändungsfreibetrag.

 

Pfändungsschutz: Welcher Teil des Lohns darf nicht gepfändet werden?

Auch weitere Lohnanteile sind von der Pfändung ausgenommen.

 

Dazu gehören zum Beispiel:

Erziehungsgelder, Aufwandsentschädigungen oder Gefahrenzulagen.

Es gelten außerdem Sonderregelungen, sobald Unterhaltszahlungen vollstreckt werden müssen.

Die Regelungen zum Pfändungsschutz sind in der Zivilprozessordnung festgehalten (§ 850 ff. ZPO).

 

Wie lange gelten die Pfändungsfreigrenzen?

Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025.

 

Mauttarife ab 1. Juli 2024

Die Maut wird aus der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke des Fahrzeugs und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer berechnet, der jeweils einen Anteil für die verursachten CO₂-Emissions-, Luftverschmutzungs-, Lärmbelastungs- und Infrastrukturkosten enthält.

Die Mautsatz-Anteile der Infrastruktur und der Lärmbelastungskosten sind abhängig von der Gewichtsklasse sowie oberhalb von 18 Tonnen tzGm zusätzlich von der Achszahl.

Seit dem 1. Dezember 2023 ist für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr das zGG, das zulässige Gesamtgewicht (Fahrzeugschein-Feld F.2), ausschlaggebend, sondern die tzGm, die technisch zulässige Gesamtmasse (Fahrzeugschein-Feld F.1).

Der Mautsatz-Anteil für die verursachte Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse.

Dabei wird jedes Fahrzeug aufgrund seiner Schadstoffklasse einer der sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet.

Die Angabe der Schadstoffklassen liegt in der Verantwortung der Mautkunden; die Kunden sind verpflichtet, alle mautrelevanten Daten korrekt anzugeben (Prinzip der Selbstdeklaration).

Der Mautsatz-Anteil für die verursachten CO₂-Emissionen richtet sich nach der CO₂-Emissionsklasse.

Dabei wird jedes Fahrzeug in eine der vier Emissionsklassen eingeordnet.

Die Angabe der Emissionsklasse liegt in der Verantwortung der Mautkunden.

Initial werden alle registrierten Mautkunden von Toll Collect der Emissionsklasse 1 zugeordnet.

Im Kunden-Portal kann für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 1. Juli 2019 eine günstigere Klasse beantragt werden.

 

Schadstoffklassen gemäß Bundesfernstraßenmautgesetz

Fahrzeuge mit Partikelminderungsklasse (PMK) werden seit dem 1. Dezember 2023 nicht mehr in eine bessere Schadstoffklasse eingestuft.

Fahrzeuge mit den Maut-Schadstoffklassen ‚Euro 2 + PMK 1‘ fallen in die Maut-Schadstoffklasse 2, nicht mehr in die Maut-Schadstoffklasse 3.

Für Fahrzeuge mit ‚Euro 3 + PMK 2‘ gilt die Maut-Schadstoffklasse 3, nicht mehr die Maut-Schadstoffklasse 4.

Die im Gesetz aufgeführte Kategorie G „umweltfreundlicher als Euro 6“ wird nicht dargestellt, da die Kriterien für diese Kategorie (Euro 7 Norm) seitens der EU noch nicht festgelegt sind.

* Die Maut-Schadstoffklasse wird in den Tarifinformationen des Einzelfahrtennachweises und der Fahrtdetails dargestellt.

 

Kategorie

A

Kategorie

B

Kategorie

C

Kategorie

D

Kategorie

E

Kategorie

F

Euro-
Schadstoff-klasse
Euro 6 EEV 1 Euro 5 Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1,

Euro 0

Maut-
Schadstoff-klasse *
07 06 05 04 03 02 01

 

Mautsätze pro Kilometer ab 1. Juli 2024

* Die Tandemachse zählt als zwei Achsen, die Tridemachse zählt als drei Achsen.

Lift- und Hubachsen werden stets berücksichtigt, unabhängig davon, ob eine Fahrzeugachse während der Beförderung beansprucht oder hochgefahren ist, also keinen Fahrbahnkontakt hat.

 

CO₂-Emissionsklasse Achs- und Gewichtsklasse Euro-Schadstoffklasse Infrastruktur
Mautsatz-Anteil(in Cent/ km)
Luftverschmutzung
Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/km)
Lärmbelastung
Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/km)
CO₂-Emissionen
Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/ km)
Mautsatz
(in Cent/ km)
1 > 3,5 – 7,49 t Euro 1 und 0 5,2 10,2 1,4 8,0 24,8
Euro 2 5,2 9,8 1,4 8,0 24,4
Euro 3 5,2 7,9 1,4 8,0 22,5
Euro 4 5,2 5,5 1,4 8,0 20,1
Euro 5/ EEV-Klasse 1 5,2 4,3 1,4 8,0 18,9
Euro 6 5,2 1,1 1,4 7,4 15,1
7,5 – 11,99 t Euro 1 und 0 6,6 11,4 1,6 8,0 27,6
Euro 2 6,6 11,3 1,6 8,0 27,5
Euro 3 6,6 8,8 1,6 8,0 25,0
Euro 4 6,6 5,9 1,6 8,0 22,1
Euro 5/ EEV-Klasse 1 6,6 4,3 1,6 8,0 20,5
Euro 6 6,6 1,5 1,6 8,0 17,7
12 – 18 t Euro 1 und 0 10,7 12,3 1,6 10,4 35,0
Euro 2 10,7 12,1 1,6 10,4 34,8
Euro 3 10,7 10,1 1,6 10,4 32,8
Euro 4 10,7 6,3 1,6 10,0 28,6
Euro 5/ EEV-Klasse 1 10,7 5,2 1,6 10,0 27,5
Euro 6 10,7 1,5 1,6 10,0 23,8
> 18 t bis 3 Achsen* Euro 1 und 0 14,1 16,9 1,6 15,8 48,4
Euro 2 14,1 16,4 1,6 13,8 45,9
Euro 3 14,1 13,4 1,6 13,8 42,9
Euro 4 14,1 8,0 1,6 13,4 37,1
Euro 5/ EEV-Klasse 1 14,1 6,2 1,6 13,4 35,3
Euro 6 14,1 2,2 1,6 12,4 30,3
> 18 t mit 4 Achsen* Euro 1 und 0 15,5 18,7 1,2 15,8 51,2
Euro 2 15,5 18,2 1,2 13,8 48,7
Euro 3 15,5 14,9 1,2 13,8 45,4
Euro 4 15,5 8,7 1,2 13,4 38,8
Euro 5/ EEV-Klasse 1 15,5 6,2 1,2 13,4 36,3
Euro 6 15,5 2,3 1,2 13,4 32,4
> 18 t ab 5 Achsen* Euro 1 und 0 15,5 18,7 1,2 16,2 51,6
Euro 2 15,5 18,2 1,2 16,2 51,1
Euro 3 15,5 14,9 1,2 16,2 47,8
Euro 4 15,5 8,7 1,2 16,0 41,4
Euro 5/ EEV-Klasse 1 15,5 6,2 1,2 16,0 38,9
Euro 6 15,5 2,3 1,2 15,8 34,8

 

Zur besseren Übersichtlichkeit zeigen wir in der CO₂-Emissionsklasse 2, 3 und 4 nur die Mautsätze für Fahrzeuge der Euro-Schadstoffklasse 6.

* Die Tandemachse zählt als zwei Achsen, die Tridemachse zählt als drei Achsen. Lift- und Hubachsen werden stets berücksichtigt, unabhängig davon, ob eine Fahrzeugachse während der Beförderung beansprucht oder hochgefahren ist, also keinen Fahrbahnkontakt hat.

 

CO₂-Emissionsklasse Achs- und Gewichtsklasse Euro-Schadstoffklasse Infrastruktur
Mautsatz-Anteil (in Cent/ km)
Luftverschmutzung
Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/ km)
Lärmbelastung
Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent /km)
CO₂-Emissionen
Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/ km)
Mautsatz
(in Cent/ km)
2 > 3,5 – 7,49 t Euro 6 5,2 1,1 1,4 7,0 14,7
7,5 – 11,99 t Euro 6 6,6 1,5 1,6 7,6 17,3
12 – 18 t Euro 6 10,7 1,5 1,6 9,6 23,4
>18 t bis 3 Achsen* Euro 6 14,1 2,2 1,6 11,8 29,7
>18 t mit 4 Achsen* Euro 6 15,5 2,3 1,2 12,8 31,8
>18 t ab 5 Achsen* Euro 6 15,5 2,3 1,2 15,0 34,0
3 > 3,5 – 7,49 t Euro 6 5,2 1,1 1,4 6,7 14,4
7,5 – 11,99 t Euro 6 6,6 1,5 1,6 7,2 16,9
12 –

18 t

Euro 6 10,7 1,5 1,6 9,0 22,8
> 18 t bis 3 Achsen* Euro 6 14,1 2,2 1,6 11,1 29,0
> 18 t mit 4 Achsen* Euro 6 15,5 2,3 1,2 12,0 31,0
> 18 t ab 5 Achsen* Euro 6 15,5 2,3 1,2 14,2 33,2
4 > 3,5 – 7,49 t Euro 6 5,2 1,1 1,4 3,7 11,4
7,5 – 11,99 t Euro 6 6,6 1,5 1,6 4,0 13,7
12 – 18 t Euro 6 10,7 1,5 1,6 5,0 18,8
> 18 t bis 3 Achsen* Euro 6 14,1 2,2 1,6 6,3 24,2
> 18 t mit 4 Achsen* Euro 6 15,5 2,3 1,2 6,8 25,8
> 18 t ab 5 Achsen* Euro 6 15,5 2,3 1,2 7,9 26,9

Der Mautpflichtige ist verpflichtet, auf Verlangen des Bundesamts für Logistik und Mobilität die Richtigkeit aller für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen (§ 5 BFStrMG i. V. m. §§ 6 und 2 LKW-MautV).

Bei in Deutschland mit EU-einheitlichen Fahrzeugpapieren zugelassenen inländischen Kraftfahrzeugen lässt sich die Emissionsklasse aus dem Klartext zu Ziffer 14 oder der Schlüsselnummer zu 14.1 nachweisen (§ 7 LKW-MautV).

Bei nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen gelten zeitlich abgestufte Vermutungsregeln, wenn die Schadstoffklasse nicht auf andere Weise, insbesondere durch Unterlagen über die Erfüllung bestimmter Umweltanforderungen im CEMT-Verkehr (Conférence Européenne des Ministres des Transports – Konferenz der Europäischen Verkehrsminister), nachgewiesen werden kann (§ 8 LKW-MautV).

Der Mautpflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast für alle mauterheblichen Tatsachen. Ein Verstoß gegen die Nachweispflicht ist bußgeldbewehrt.

 

Bundeskabinett beschließt Rentenanpassungen zum 1. Juli 2024

Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 steigen die Renten für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner wieder deutlich.

Mit der aktuellen Rentenanpassung von 4,57 Prozent profitieren die Rentnerinnen und Rentner im dritten Jahr in Folge von der guten Entwicklung der Löhne und Gehälter, und zwar erstmals in den neuen und den alten Bundesländern gleichermaßen.

„Diese positive Entwicklung stärkt die gesetzliche Rente als zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland“, so Gundula Roßbach, Präsidentin Deutsche Rentenversicherung Bund.

Die Rente steigt um 4,57 Prozent.

Da die Angleichung der Renten in Ost und West bereits im vergangenen Jahr vorzeitig erreicht wurde, gibt es einen einheitlichen Anpassungswert für die alten und die neuen Bundesländer.

Die Rentenanpassung fällt erneut deutlich höher aus als die erwartete durchschnittliche Preisentwicklung.

Die Bundesregierung erwartet gemäß Jahreswirtschaftsbericht 2024 einen Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent.

In der Vergangenheit sind die Renten zudem im Durchschnitt stärker gestiegen als die Verbraucherpreise.

So stiegen seit 2014 die Renten im Westen im Jahresdurchschnitt um 2,9 Prozent, die Renten im Osten um 3,9 Prozent.

„Im selben Zeitraum haben sich die Verbraucherpreise um durchschnittlich 2,4 Prozent jährlich erhöht“, so Roßbach.

Weitere Informationen zur diesjährigen Rentenanpassung sind in den Fragen und Antworten unter www.deutsche-rentenversicherung.de zusammengestellt.

 

Einwegkunststoffrichtlinie

Die Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie durch Polen bedeutet für die Unternehmer viele Änderungen.

Einige von ihnen werden am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Was ist zu erwarten?

 

Wesen der Einwegkunststoffrichtlinie

Die Einwegkunststoffrichtlinie ist eine von der EU verabschiedete Richtlinie zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.

Die meisten Prämissen der Richtlinie gelten in Polen bereits seit Januar 2021 über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Pflichten der Unternehmer bei der Bewirtschaftung einiger Abfälle und über die Produktgebühr sowie einiger anderer Gesetze.

Einige der Bestimmungen werden jedoch erst am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

 

Änderungen für die Unternehmer

Mit dem o.g. Gesetz wird eine Reihe von Änderungen eingeführt, um die Umwelt zu schützen und die Verwendung von Einwegplastikprodukten zu verringern.

 

Ab dem 1. Juli 2024 werden sich Vorschriften ändern, die Folgendes betreffen:

  • die Verfügbarkeit von Alternativen;
  • das Inverkehrbringen von Produkten in Einweggetränkeverpackungen.

 

Adressaten der Pflichten im Bereich der Verfügbarkeit von Alternativen

Unternehmer, die ein Einzelhandels-, Großhandelsgeschäft oder eine gastronomische Einrichtung betreiben, in denen Folgendes angeboten wird:

  • Einwegkunststoffartikel, die im Anhang Nr. 6 des Gesetzes aufgeführt sind und bei denen es sich um Verpackungen handelt,
  • Getränke oder Lebensmittel, die von diesem Unternehmer in diese Produkte verpackt werden.

 

Gegenstand der neuen Pflicht

Gewährleistung:

  • der Verfügbarkeit von Alternativen zu den im Anhang Nr. 6 aufgeführten Einwegkunststoffartikeln, bei denen es sich um Verpackungen handeln muss, die aus anderen Materialien als Kunststoff, einschließlich anderen als biologisch abbaubaren Kunststoffen, bestehen;
  • oder der Verfügbarkeit von wiederverwendbaren Verpackungen.

 

Produkte, deren Verwendung reduziert werden muss

Im Anhang Nr. 6 sind die Einwegkunststoffartikel aufgeführt, deren Verwendung reduziert werden muss:

  1. Getränkebecher, einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel;
  2. Lebensmittelverpackungen:
  • darunter Behältnisse wie Boxen (mit oder ohne Deckel) für Lebensmittel, die:
    1. dazu bestimmt sind, unmittelbar vor Ort verzehrt oder als Take-away-Gericht mitgenommen zu werden;
    2. in der Regel aus der Verpackung heraus verzehrt werden; und
    3. ohne weitere Zubereitung wie Kochen, Sieden oder Erhitzen verzehrt werden können,
  • einschließlich Lebensmittelverpackungen für Fast Food oder andere Speisen zum unmittelbaren Verzehr, ausgenommen Getränkebehälter, Teller sowie Tüten und Folienverpackungen (Wrappers) mit Lebensmittelinhalt.

 

Risiken bei Nichtbefolgung der Pflicht

Ein Unternehmer, der nicht für die Verfügbarkeit der o.g. Alternativen sorgt, wird mit einer Geldbuße bestraft.

Die Geldbuße beträgt in diesem Fall zwischen 500 PLN und 20 TPLN.

Sie wird von dem zuständigen Woiwodschaftsinspektor für die Handelsinspektion verhängt.

Bei der Festlegung des Strafmaßes werden der Schädlichkeitsgrad des Verstoßes, die Art, der Umfang und die Dauer des Verstoßes sowie die bisherige Tätigkeit des Unternehmens berücksichtigt.

Adressaten der Pflicht im Bereich des Inverkehrbringens von Produkten in Einweg-Getränkebehältern.

Diejenigen, die Produkte in Einweg-Getränkebehältern in Verkehr bringen, bei denen es sich um Kunststoffbehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern handelt.

 

Gegenstand der neuen Pflicht

Gewährleistung, dass die Verschlüsse und Deckel während der für das Produkt vorgesehenen Verwendungsdauer an den Behältern befestigt bleiben.

 

Risiken bei Nichteinhaltung der Pflicht

Ein Unternehmer, der der obigen Pflicht nicht nachkommt, wird mit einer Geldbuße bestraft.

Die Geldbuße beträgt in diesem Fall zwischen 10 TPLN und 500 TPLN.

Sie wird von dem zuständigen Woiwodschaftsinspektor für Umweltschutz verhängt.

 

Das ändert sich für Kabel-TV-Nutzer

Die Kabel-TV-Gebühren werden ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet.

Damit Sie weiterhin wie gewohnt Kabel-TV nutzen können, müssen Sie rechtzeitig einen eigenen Vertrag abschließen.

Ihr Kabel-TV-Anschluss wird derzeit noch im Rahmen Ihres Mietverhältnisses bereitgestellt.

Dafür hat die Deutsche Wohnen einen Sammelvertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen.

Die anfallenden Kosten für die Fernsehversorgung rechnet die Deutsche Wohnen bislang über die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung ab.

Die Gebührenumlage für Kabel-TV über die Mietnebenkosten hat die Bundesregierung mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes („TKG-Novelle“) jedoch abgeschafft.

Das neue Gesetz tritt ab 1. Juli 2024 in Kraft.

Ab Juli 2024 wird Ihre gewohnte TV-Versorgung über das Kabelnetz automatisch beendet.

Die Gebühren für Ihren Kabel-TV-Empfang werden dann nicht mehr über Ihre Mietnebenkosten abgerechnet.

Wenn Sie weiterhin wie gewohnt Kabel-TV nutzen möchten, müssen Sie für Ihre Wohnung rechtzeitig einen eigenen Kabel-TV-Vertrag abschließen.

 

So schließen Sie einen TV-Einzelnutzervertrag ab:

  • Geben Sie in der untenstehenden Abfrage Ihre Adresse ein.
  • Sie werden anschließend zu einem bei Ihnen vor Ort verfügbaren Anbieter weitergeleitet.
  • Schließen Sie einen eigenen Vertrag ab.
  • Schauen Sie wie gewohnt weiterhin Ihr TV-Programm.

 

Allgemeine Information zum Telekommunikationsgesetz (TKG)

Am 1. Dezember 2021 ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes („TKG-Novelle“) in Kraft getreten.

Der Gesetzgeber möchte damit den Breitbandausbau weiter beschleunigen und die Verbraucherrechte stärken.

Es verändert unter anderem die Regeln für die Bereitstellung des Kabelanschlusses in Ihrer Wohnung.

 

Bisher:

Die Deutsche Wohnen hat mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über die Kabelfernsehversorgung in Ihrem Gebäude abgeschlossen.

Damit erhalten Sie derzeit automatisch eine TV-Versorgung im Rahmen Ihres Mietverhältnisses, ohne selbst einen Vertrag abschließen zu müssen.

Die Kosten dafür legt die Deutsche Wohnen auf die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung um.

 

Ab dem 01.07.2024:

Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist diese Umlage der Kosten nicht mehr zulässig (bis spätestens 30.06.2024) und Ihre gewohnte TV-Versorgung über das Kabelnetz wird automatisch beendet.

 

Mindestlohn in der Altenpflege steigt

Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen.

Eine Pflegefachkraft erhält dann 19,50 EUR pro Stunde brutto.

Eine weitere Erhöhung folgt zum 01.07.2025.

Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.

Zum 1. Mai stieg der Pflegemindestlohn.

Hilfskräfte erhalten künftig mindestens 15,50 EUR brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 EUR und Pflegefachkräfte 19,50 EUR.

Eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne in der Altenpflege soll dann zum 01.07.2025 folgen.

Sie ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gilt – ebenso wie die erste Erhöhung zum Mai – einheitlich im gesamten Bundesgebiet.

Die Pflegekommission hatte sich einstimmig für die Anhebung ausgesprochen.

Beschäftigte in der Altenpflege haben zudem Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus.

Bei einer 5-Tage-Woche jeweils neun Tage pro Kalenderjahr.

Wenn tarifliche, betriebliche oder arbeitsrechtliche Regelungen schon zusätzliche Urlaubstage vorsehen, gilt diese Regelung nicht.

Die Höhe des Pflegemindestlohns und der Urlaubsanspruch finden sich in der Sechsten Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung vom 28.11.2023, die bereits zum 01.02.2024 in Kraft getreten ist.

 

Die Mindestlöhne im Einzelnen:

 

Mindestlohn für Pflegehilfskräfte

Höhe

ab 01.02.2024             14,15 EUR

ab 01.05.2024             15,50 EUR

ab 01.07.2025             16,10 EUR

 

Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit)

Höhe

ab 01.02.2024             15,25 EUR

ab 01.05.2024             16,50 EUR

ab 01.07.2025             17,35 EUR

 

Mindestlohn für Pflegefachkräfte

Höhe

ab 01.02.2024             18,25 EUR

ab 01.05.2024             19,50 EUR

ab 01.07.2025             20,50 EUR

Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, wie zum Beispiel in Privathaushalten, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,41 EUR pro Stunde.

 

Ablauf der Frist für die Abgabe der Steuererklärungen VZ 2022

Die Fristverlängerungen für die VZ 2019 bis 2025 sind gesetzlich festgelegt.

Nach den um jeweils sechs Monate verlängerten Fristen für die VZ 2019 bis 2021 werden die Fristverlängerungen für die VZ 2022 bis 2025 sukzessive verkürzt.

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen für den VZ 2022 endet in beratenen Fällen (ohne L+F) am 31. Juli 2024 (mit L+F am 31. Dezember 2024).

Eine weitere generelle Fristverlängerung für den VZ 2022 wird es nicht geben.

Bitte beachten Sie, dass die Finanzämter zeitnah nach Fristablauf Zwangsgeldandrohungen an Jene versenden werden, die die Frist nicht eingehalten haben.

 

Die Gasspeicherumlage steigt

Neue Gasverträge dürften ab Juli 2024 teurer werden. Wie Trading Hub Europe (THE), die die Gasspeicherumlage festlegt, mitteilt, wird ab dem 1. Juli 2024 die Umlage von 1,86 Euro/MWh auf 2,50 Euro/MWh angehoben.

Grundlage hierfür ist Paragraf 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der die Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht.

Als Grund für die Erhöhung werden unter anderem die im Winter 2023/2024 stärker als erwartet gesunkenen Preise genannt, wodurch die Erlöse der THE geringer als erwartet ausfielen.

 

Regelungen zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis treten in Kraft

Ab dem 1. Juli treten auch neue Regelungen zum Eigenanbau von Cannabispflanzen in Kraft.

Die Regelungen zum privaten Anbau, die Teil der ersten Säule des neuen Cannabisgesetzes sind, ermöglichen ab Juli 2024 den gemeinschaftlichen Anbau in sogenannten Anbauvereinigungen.

Laut Gesetz darf es sich bei den Vereinen nur um nicht-wirtschaftliche Vereinigungen oder eingetragene Genossenschaften handeln, die maximal 500 Mitglieder zählen und deren Mitglieder das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Zweck dieser Vereinigungen darf lediglich der gemeinschaftliche Eigenanbau sowie die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) zum Eigenkonsum sein.

Der Konsum in den Anbauvereinigungen und eine kommerzielle Weitergabe sind hingegen laut dem Gesetz nicht erlaubt.

 

Neue Fahrassistenzsysteme werden für Neuwagen Pflicht

Eine weitere Neuerung im Bereich von Kraftfahrzeugen betrifft das Inkrafttreten einer EU-Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen.

Ab Juli 2024 gilt eine neue EU-weite Pflicht, alle Neuwagen innerhalb der EU mit Fahrassistenzsystemen auszustatten.

Die EU-Verordnung schreibt vor, dass alle neuen Fahrzeuge mit einer Reihe von Systemen ausgestattet sein müssen, um in der EU zugelassen zu werden.

Die ab Juli 2024 verpflichtenden Systeme sind: Notbremsassistent, Spurhalteassistent, intelligenter Geschwindigkeitsassistent, adaptives Bremslicht, Müdigkeitserkennung, Rückfahrassistent, Reifendruckkontrollsystem, eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre und eine Black-Box, die Unfalldaten speichert.

Die Black-Box kann nicht deaktiviert werden und speichert Daten, falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird.

Hierbei werden sämtliche Daten des Fahrzeuges aufgezeichnet, mit dem Ziel, für eine anschließende Unfallanalyse verwendet zu werden.

 

Neue Gesetze und Änderungen im Juni 2024

Das Leben besteht aus vielen verschiedenen Aspekten. Bei den meisten Dingen ist in Deutschland durch Gesetze und Regeln festgelegt, wie sie zu verlaufen haben. Doch wie sich die Welt ändert, ändern sich auch die Gesetze. Welche Änderungen im Juni 2024 dort und sonst noch so auf der Tagesordnung stehen, erfährst du hier im Artikel.

Einbürgerung und Staatsbürgerschaft

Die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, war bislang mit diversen Hürden verbunden, die zumindest teilweise gesenkt werden. Zeitgleich sollen Prozesse innerhalb des Verwaltungsapparats durch digitalisierte Abläufe beschleunigt werden. So ist es durch ein neues Gesetz ab dem 26. Juni 2024 möglich, zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit eine schon bestehende zu behalten. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchte, muss also seine bisherige Identität nicht aufgeben. Außerdem wird die Zeit, die Ausländer in Deutschland leben müssen, bevor sie die Staatsangehörigkeit annehmen können, von acht auf fünf Jahre gesenkt. Bei besonders guter Integration soll diese Zeit sogar auf drei Jahre verkürzt werden. Wenn beide Eltern keinen deutschen Pass besitzen, aber ein Elternteil fünf Jahre oder mehr rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat, bekommen Kinder bei ihrer Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. So sollen ihre Bildungschancen verbessert werden, sagt das Innenministerium. Ehemalige Gastarbeiter müssen keinen Einbürgerungstest mehr absolvieren. Ausreichende mündliche Sprachkenntnisse reichen demnach aus. Ausgeschlossen wird die deutsche Staatsbürgerschaft hingegen bei der sogenannten Mehrehe oder auch, wenn die Gleichberechtigung von Frau und Mann missachtet wird. Ebenso ausgeschlossen ist eine Einbürgerung bei antisemitisch, rassistisch oder sonstigen menschenverachtend motivierten Handlungen der Antragstellenden. Außerdem wird die sogenannte Sicherheitsprüfung digitalisiert und soll dadurch beschleunigt werden. Dabei wird die Liste der zu überprüfenden Behörden um jene Sicherheitsbehörden erweitert, die auch in den Verfahren nach Aufenthalts- und Vertriebenenrecht eingebunden sind.

Disney+ schränkt Account-Sharing ein

Schock für viele Disney-Fans. Der Micky-Maus-Konzern schränkt das beliebte Accountsharing für seinen Streamingdienst Disney+ ein. Damit will der Konzern im Juni 2024 weltweit starten und die Maßnahme bis September 2024 abgeschlossen haben. Jeder Haushalt braucht einen eigenen Disney+-Account, um weiterhin in den Genuss der Formate des Senders zu kommen. Wer also den Account von jemand anderem mitbenutzt, braucht entweder einen eigenen Zugang oder verliert die Möglichkeit, weiterhin auf Disney+ Filme und Serien zu streamen. Wie das gehen kann, hat unter anderem Konkurrent Netflix im vergangenen Jahr vorgemacht. Hier bekamen Nutzer die Nachricht angezeigt, ob dies der Hauptzugang sei. Dort können aber für 5 Euro im Monat weitere Zugänge zum bestehenden Abonnement für haushaltsfremde Personen hinzugebucht werden. Damit sparen andere Haushalte immer noch Geld im Vergleich zu einem eigenen Abo.

Amateurfunk wird modernisiert

Rund 61.000 Menschen haben in Deutschland eine Amateurfunk-Zulassung. Das heißt, sie können sonst wo auf der Welt Menschen mit ihren Funkantennen kontaktieren. Doch die alten Gesetze waren nun schon etwas angestaubt, weswegen der Amateurfunk durch Änderungen am Gesetz im Juni 2024 auf die Höhe der Zeit gehoben wird. So wird ein sogenannter Remote-Betrieb ermöglicht. Das erlaubt den Betrieb der  Amateurfunkstelle auch aus Schrebergärten oder der eigenen Küche heraus, auch wenn es nicht der Betriebsort selbst ist.

Sommerfahrplan bei der Deutschen Bahn

Am 9. Juni 2024 stellt die Bahn vom Winterfahrplan auf den Sommerfahrplan um, der bis Mitte Dezember 2024 gilt. Neben einigen kleinen Änderungen bei verschiedenen Verbindungen gibt es erst ab Juli weitere Änderungen.

BahnCard wird nur noch digital ausgegeben – mit einer Ausnahme

Die Deutsche Bahn werkelt an der von ihr ersonnenen Zukunft und schafft die Plastik-BahnCard ab. Ab 9. Juni 2024 werden keine neuen BahnCards im Scheckkartenformat mehr ausgegeben. Das bedeutet, dass diese künftig nur noch digital in der App DB Navigator verfügbar sein wird. Eine Ausnahme gibt es dennoch. Schließlich gibt es auch heutzutage noch Menschen ohne Smartphone und leeren Handyakkus. Daher kann die Karte auch für den Fall der Fälle ausgedruckt werden. Dafür brauchst du allerdings einen Internetzugang, denn dieses Dokument ist ab 9. Juni nur über das Bahn-Kundenkonto zugänglich.

So geht’s:

  1. In Kundenkonto auf bahn.de einloggen.
  2. „Kundenkonto verwalten“ anklicken.
  3. „BahnCard“ anklicken.
  4. „Optionen“ bei der gewünschten BahnCard anklicken.
  5. „Ersatzdokument anzeigen“ klicken.
  6. Ersatzdokument mit einem Drucker ausdrucken.

Wenn du das Ersatzdokument nutzen möchtest, musst du allerdings deinen Personalausweis oder Reisepass mitführen.

Google Fitbit künftig ohne Drittanbieterapps

Die Google Fitbit, der Fitnesstracker des Tech-Konzerns, war bisher auf eine gewisse Vielfalt ausgelegt – konnten die Nutzer doch auf verschiedene Apps und Designs zurückgreifen, die zum Beispiel das Aussehen der Ziffernblätter änderten.Doch nun ist damit Schluss. Google lässt EU-Nutzer auf alle Google-fremden Apps und Designs ab Juni 2024 nicht mehr zugreifen. Auch für bisherige Nutzer heißt das, dass nur die Google-Apps und Google-Designs mit der Google Fitbit genutzt werden können. Solltest du ein solches Gerät besitzen, musst auch du umrüsten. Zu den betroffenen Geräten gehören unter anderem die Modelle Sense, Sense 2, Versa, Versa 2, Versa 3, Versa 4, Versa Lite und Ionic. Warum Google diesen Schritt geht, ist nicht ganz klar, das Unternehmen spricht lediglich von „neuen behördlichen Auflagen“. Vermutet werden strenge Datenschutzgesetze in der EU.

Google Podcasts wird eingestellt

Hörst du Podcasts über die App Google Podcasts, wirst du dich auch hier umstellen müssen. Eine Änderung am 23. Juni 2024 führt dazu, dass keine Podcasts mehr verfügbar sein werden. Nutzer haben bis zum 29. Juli 2024 Zeit, ihre Daten zu exportieren oder auf ein YouTube-Music-Abonnement zu übertragen. Nach dem Herunterladen der Daten sollst du sie aber auch auf andere Podcast-Apps übertragen können. Nutzungstechnisch ändern soll sich mit YouTube Music nichts, aber ein genauer Blick auf das aktuelle Abonnement sollte trotzdem besser geworfen werden.

AdBlocker für Google Chrome werden eingeschränkt

Google Chrome ist für viele Menschen der Browser ihrer Wahl. Durch eine Änderung ab Juni 2024 wird allerdings unter anderem AdBlockern das Leben sehr schwer gemacht. Eine neue Schnittstelle für Browsererweiterungen mit dem Namen Manifest V3 (MV3) ist dafür verantwortlich. Die vorhergehende Version wird wohl bald samt aller Funktionen und Erweiterungen abgeschaltet. Die neue Version schränkt die Funktionen von AdBlocker massiv ein, was die Nutzer wohl nicht glücklich machen dürfte. Zwar arbeiten auch andere Browser mit MV3, allerdings sollen auch ältere Erweiterungen weiterhin in vollem Umfang unterstützt werden, bspw. in Firefox, Opera oder auch Edge.

Deutschlandflagge mit Bundesadler für Privatpersonen während EM erlaubt

Eigentlich darf jeder die Deutschlandflagge immer und überall verwenden – allerdings nur die ohne den Adler, denn die sogenannte Bundesdienstflagge ist den Bundesdienststellen des Bundes vorbehalten. Für die Männer-EM im Fußball gilt allerdings eine Ausnahme. Eigentlich müsstest du ein Bußgeld zwischen 5.000 Euro und 1.000 Euro bezahlen, wenn du die Bundesdienstflagge hisst oder aufhängst – zum Beispiel im Garten oder auf dem Balkon. Allerdings gibt es für Großveranstaltungen wie die anstehende Fußball-EM der Männer in Deutschland Ausnahmen. Die Änderung gilt ab 14. Juni 2024, dem Tag des Eröffnungsspiels. Eine Strafe droht nur, wenn die „Sozialadäquanz“ der Nutzung überschritten wird.

Gravis schließt alle Filialen in Deutschland

Die Apple-Handelskette Gravis schließt zum 15. Juni 2024 all ihre Filialen in Deutschland. Betroffen von der Maßnahme sind zudem 400 Mitarbeitende, die ihren Job verlieren. Ein Sozialplan sieht Abfindungen in unterschiedlicher Höhe vor, diese ist gekoppelt an Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Kunden, die bspw. noch Geräte reparieren lassen wollen, können das nur noch bis zum 15. Mai 2024 machen – danach werden Reparaturen nicht mehr angenommen. Die Reparaturen sollen bis Ende Juni abgeschlossen werden.

Europawahl

Bei der Europawahl am 9. Juni dürfen in Deutschland zum ersten Mal Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Damit hat sich die Zahl der Wahlberechtigten von rund 61,5 Millionen bei der letzten Wahl 2019 auf rund 65 Millionen Menschen bei dieser Wahl erhöht.

Umstellung beim Kabelfernsehen

Millionen Mieter müssen spätestens am 30. Juni geklärt haben, wie sie in ihrer Wohnung künftig weiter fernsehen. Ab Juli dürfen Vermieter die TV-Gebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Jahrelang betraf diese Praxis etwa zwölf Millionen Mieter.

Chancenkarte

Arbeitswillige aus Nicht-EU-Ländern dürfen ab Juni mit der sogenannten Chancenkarte zur Jobsuche für ein Jahr nach Deutschland kommen. Grundvoraussetzung ist eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss im Herkunftsland sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch. Je nach Sprachkenntnis, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug bekommen Interessierte Punkte, die sie zum Erhalt der Chancenkarte berechtigen.

Handy-zu-Handy-Zahlungen von EPI

Kundinnen und Kunden einiger Banken in Europa können ab Ende Juni untereinander Handy-zu-Handy-Zahlungen durchführen. Das ermöglicht das europaweite Bezahlsystem „wero“ der Bankeninitiative EPI. In Deutschland nehmen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Deutsche Bank daran teil. Ende Juni soll die erste Ausbaustufe starten. Ziel der Initiative ist, ein einheitliches europaweites System zum Bezahlen per Karte und Smartphone aufzubauen, um der Kundschaft ein Konkurrenzangebot zu mächtigen US-Konzernen wie Paypal zu machen.

Höchstgröße für geführte Touristengruppen in Venedig

Die Lagunenstadt verbietet vom 1. Juni an von Reiseführern begleitete Touristengruppen mit mehr als 25 Menschen. Auch sind nun Lautsprecher bei solchen Führungen verboten. Die Maßnahmen sollen helfen, den Massentourismus und seine negativen Auswirkungen einzuschränken, wie auch die jüngste Einführung von Tagestickets.

King-Charles-Scheine

Großbritannien-Reisende könnten mit neuem Geld in Berührung kommen. Ab dem 5. Juni kommen Scheine mit dem Abbild von König Charles III. in Umlauf.

Wichtig für Rentner: Fünf Änderungen im Juni

  1. Änderung: Rentenerhöhung 2024 startet Mitte Juni 2024

Die Rentenerhöhung startet Mitte Juni 2024. Der Postrentenservice der Deutschen Rentenversicherung druckt fleißig für gut 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner die Rentenanpassungsbescheide. Die Reihenfolge ist auch vorgegeben. Rentner, die ihre Rente vorschüssig erhalten, sind zuerst dran, Rentner die die Rente nachschüssig erhalten, dann später. Die gesamte Aktion läuft bis Ende Juli 2024, bis alle Rentner den Bescheid erhalten haben.

  1. Änderung: Bundesrat stimmt Rentenerhöhung 2024 zu

Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am 14.06.2024 in seiner 1.045 Plenarsitzung der Rentenanpassung 2024 zustimmen, so wie sie von der Bundesregierung beschlossen wurde. Rentnerinnen und Rentner erhalten in Deutschland ab Juli 2024 = 4,57 Prozent mehr Rente.

  1. Änderung: Zahlung der Rente im Juni 2024

Die Zahlung der gesetzlichen Rente ist ein wichtiges Thema. Und wie immer geht es um den Rentenzahltermin. Diesmal für den Juni 2024. Zahltag ist gesetzlich immer der letzte im Monat, wenn dieser Tag nicht ein Feiertag, Samstag oder ein Sonntag wäre. Der letzte Tag im Monat Juni ist ein Sonntag, der 30.06.2024. Dieser Tag ist kein Rentenzahltag. Auch der Samstag der 29.06.2024 ist kein Rentenzahltag. Insoweit schiebt sich zu Gunsten 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner der Zahltag der Rente auf den 28.06.2024, ein Freitag vor. Der 28.06.2024 ist der letzte Bankarbeitstag im Monat Juni 2024, er ist kein gesetzlicher Feiertag. Alle rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner ob vorschüssig oder nachschüssig erhalten am 28. Juni 2024 ihre Rente gezahlt.

  1. Änderung: Diese Geburtsjahrgänge können ab Juni 2024 erstmals ihre Rente bekommen
  • Die Regelaltersrente können die Geburtsjahrgänge vom 02.05.1958 bis einschließlich 01.06.1958 mit Vollendung des 66. Lebensjahres bekommen. Sie benötigen 5 Jahre allgemeine Wartezeit und den Rentenantrag.
  • Die Altersrente für langjährig Versicherte können ab dem 01.06.2024 erstmals die Geburtsjahrgänge vom 02.05.1961 bis einschließlich 01.06.1961 erreichen. Die Versicherten benötigen 35 Jahre Wartezeit und ebenfalls den Rentenantrag.
  • Die Geburtsjahrgänge vom 02.09.1962 bis zum 01.10.1962 können mit Nachweis eines Grades der Behinderung von 50 und 35 Jahren Wartezeit erstmals die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Die Geburtsjahrgänge vom 02.01.1960 bis einschließlich 01.02.1960 können mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 4 Kalendermonaten am 01.06.2024 in die abschlagsfreie Altersrente gehen, wenn sie 45 Jahre Wartezeit nachweisen können.
  1. Änderung: Das Staatsangehörigkeitsrecht ändert sich am 26.06.2024

Wer die Deutsche Staatsangehörigkeit erlangen will, muss verschiedene Hürden überspringen, diese sollen gesenkt werden. Die wichtigste Neuerung ist, dass es ab dem 26.06.2024 möglich sein wird, zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft eine bestehende andere zu behalten. Die Zeit die Ausländer in Deutschland leben müssen, um die Staatsangehörigkeit zu erhalten, wird von 8 auf 5 Jahre gesenkt. Kinder von Eltern, die beide keinen deutschen Pass besitzen, aber einer der Eltern fünf Jahre und mehr rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat, bekommen nach ihrer Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Es gibt sicher noch mehr wichtige Änderungen für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland im Monat Juni 2024. Aus unserer Sicht die Änderungen, die für Sie vielleicht am Interessantesten sein könnten! Bei der Europawahl am 9. Juni dürfen in Deutschland zum ersten Mal Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Damit hat sich die Zahl der Wahlberechtigten von rund 61,5 Millionen bei der letzten Wahl 2019 auf rund 65 Millionen Menschen bei dieser Wahl erhöht.

 

Ticketsteuer, Autokauf und Vieles mehr: Was ändert sich im Mai 2024?

Der neue Monat bringt wieder einige gesetzliche Neuregelungen mit sich.

Was ändert sich mit Blick aufs Geld?

Der Mai macht nicht alles neu, aber manches schon.

Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen, die sich im Geldbeutel vieler Menschen bemerkbar machen dürften.

 

Höhere Ticketsteuer

Flugreisende müssen sich auf womöglich steigende Preise einstellen.

Zum 1. Mai steigt die Ticketsteuer je nach Entfernung um über 20 Prozent auf eine Spanne zwischen 15,53 und 70,83 Euro je Flugschein, so die Deutsche Presse-Agentur (Stand: 16. April).

 

Auch das ZDF hatte vorab entsprechend über die geplante Neuregelung berichtet:

·   Distanzklasse I (Europa): 15,53 Euro (alt: 12,73 Euro),

 

·   Distanzklasse II (Mittelstrecke, u.a. Nordafrika oder mittlerer Osten): 38,72 Euro (alt 32,25 Euro),

 

·   Distanzklasse III (Langstrecke, u.a. amerikanischer Kontinent): 70,83 Euro (alt 58,06 Euro).

Schweizer Strafzettel

Deutsche Falschparker oder Raser, die in der Schweiz ein Knöllchen bekommen, werden vom 1. Mai an durch die Bundesrepublik zur Kasse gebeten.

Umgekehrt können auch schweizer Verkehrssünder leichter belangt werden.

Die neue Regelung gilt, wenn die Geldforderung insgesamt 70 Euro beziehungsweise 80 Franken übersteigt.

 

Infos beim Neuwagenkauf

Wer einen Neuwagen kauft, bekommt vom 1. Mai an mehr Informationen beim Händler.

Vorgeschrieben sind spezifische Verbrauchs- und Emissionsangaben.

Auch ändert sich die Methodik für die CO2-Farbskala.

Ein Pkw wird wie bisher von A (grün) bis G (rot) eingeteilt, aber das Gewicht spielt jetzt keine Rolle mehr.

Auch die möglichen CO2-Kosten über zehn Jahre müssen ausgewiesen werden.

 

Mehr Geld für Pflegekräfte

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld.

Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

 

App DB-Streckenagent wird eingestellt

Eine Änderung im Mai 2024 betrifft dich, wenn du die Bahn-App DB Streckenagent genutzt hast.

Diese App hat es ermöglicht, von der Haustür bis zum jeweiligen Ankunftsort die gesamte Strecke im Blick zu haben – inklusive Aktualisierungen im Verspätungsfall.

Die App soll aber nicht komplett eingestampft werden, sondern durch die App Regio Guide ersetzt werden.

Ob alle Features dabei übernommen werden, ist nicht bekannt.

 

Brauerei schließt ihre Pforten

Alles neu macht der Mai – leider nicht immer zum Guten.

Das Brauhaus Krieger Bräu aus Landau an der Isar muss dichtmachen.

Grund sollen die wirtschaftlichen Entwicklungen in letzter Zeit sein.

Allerdings werden alle Mitarbeiter und die Braurezepte von der Brauerei Graf Arco übernommen, wie die „Passauer Neue Presse“ berichtet.

Also ändert sich außer dem Brauort vielleicht doch nicht ganz so viel.

 

Wer zum 1. Mai in Rente gehen kann

Zum 1. Mai 2024 ist der Renteneintritt für unterschiedliche Geburtenjahrgänge möglich – mit und ohne Abschläge:

·   Regelaltersrente: Geboren in der Zeit vom 2. April 1958 bis einschließlich 1. Mai 1958 mit Vollendung des 66. Lebensjahres – ohne Abschlag

 

·   Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit): Geboren vom 2. April 1961 bis einschließlich 1. Mai 1961 – mit 12,6 Prozent Abschlag

 

·   Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit): Menschen, die zwischen dem 2. Januar und dem 1. Mai 1960 geboren sind, können mit Vollendung des 64. Lebensjahres und zwei        Kalendermonaten diese Altersrente beanspruchen – ohne Abschlag.

 

·   Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Geboren in der Zeit vom 2. August 1962 bis einschließlich 1. September 1962 – mit 10,8 Prozent Abschlag

 

Die Rente wird im Mai übrigens erst sehr spät ausgezahlt.

Im Juni 2024 dagegen gibt es ungewöhnlich früh Geld, wie eine Termin-Übersicht zeigt.

 

Neuer Bio-Diesel an den Tankstellen

Deutschland will klimaneutral werden.

Dabei sollen neue und umweltfreundlichere Diesel-Kraftstoffe helfen.

Im Frühjahr sollen gleich mehrere neue Alternativen an Tankstellen eingeführt werden.

Die ersten könnten im Mai offiziell verfügbar sein.

Ein genaues Datum ist noch nicht bekannt.

Bevor Autobesitzer den Tankrüssel anheben, sollten sie sich aber erkundigen, ob ihr Auto die neuen Kraftstoffe wie XLT, HVO oder B10 überhaupt verträgt.

 

 

Neues Feld beim Personalausweis

Bei ausländischen Grenzbehörden sorgt das „Dr.“ mitunter für Probleme, die ab Mai mit einer Änderung im Personalausweis behoben werden sollen.

Wer ab dem 1. Mai einen neuen Ausweis oder einen neuen Reisepass beantragt und einen Doktor-Titel hat, bekommt ein neues Datenfeld.

 

KI-Warnhinweise bei Facebook und Instagram

Der Facebook-Konzern Meta wird ab Mai 2024 mehr von Künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Fotos und Videos mit Warnhinweisen auf seinen Plattformen (zum Beispiel Instagram, Facebook, Threads) lassen, statt sie zu löschen.

Bei den Regeln geht es um Inhalte zu wichtigen Themen, bei denen die Öffentlichkeit in die Irre geführt werden könnte.

 

Neue Regeln beim Eurovision Song Contest

Am 11. Mai ist wieder europäisches Wettsingen.

Neue Regeln sollen den Eurovision Song Contest aufregender machen.

Es geht vor allem um die Auftritte der fünf größten Geldgeber, darunter Deutschland.

Die sogenannten Big Five werden auch in den beiden Halbfinalen in voller Länge live auftreten, obwohl sie sicher im eigentlichen Finale stehen.

Deutschlands ESC Kandidat Isaak Guderian spricht in diesem Zusammenhang von einem Privileg, wie er im Interview mit wa.de erklärt.

Am Finalabend werden außerdem die Telefon- und Onlineabstimmung mit Beginn des ersten Auftritts freigeschaltet, sodass man seine Stimme direkt unter dem Eindruck des Live-Erlebnisses abgeben kann.

Änderungen im April 2024: Renten, Elterngeld und Cannabis

Im April 2024 stehen Änderungen an, von denen Millionen Menschen in Deutschland betroffen sind. Es gibt Neuerungen bei Elterngeld, Rente, Blitzermarathon und mehr.

Kein neuer Monat ohne Neuerungen.

Der April 2024 bringt viele kleinere und größere Änderungen und Neuregelungen – mit Folgen für viele Menschen in Deutschland.

Es geht dabei unter anderem um höhere Mehrwertsteuer, Rente, Elterngeld, Kundenrechte bei Amazon und neue Optionen an der Tankstelle.

Außerdem geht es im April notorischen Rasern an den Kragen.

Im Folgenden gibt es einen Überblick über das, was neu und wichtig ist.

 

Änderungen im April 2024: Feiertage und andere besondere Tage

Fangen wir mit Änderungen an, die streng genommen keine sind.

Der April beginnt wie immer mit einem besonderen Tag: Scherzkekse veräppeln am 1. April ihre Mitmenschen – „April, April“.

Diesmal ist der erste Tag des Monats noch aus einem anderen Grund besonders, denn er ist ein Feiertag, nämlich Ostermontag.

Und wie immer stellt sich für Millionen Brötchen-Fans die Frage: Wie öffnen die Bäcker über Ostern?

Ein weiterer gesetzlicher Feiertag ist den Deutschen in diesem Monat zwar nicht vergönnt, wohl aber ein „Feier-Abend“.

Am 30. April wird in den freien 1. Mai getanzt.

 

Änderungen im April 2024: Blitzermarathon macht Jagd auf Raser

Verkehrsteilnehmer müssen im Rahmen der europäischen Speedweek vom 15. bis 21. April 2024 (Montag bis Sonntag) mit mehr Geschwindigkeitskontrollen und Radarfallen rechnen.

Darin eingebettet ist der Blitzermarathon am Freitag, 19. April.

Für Autofahrer heißt das: Fuß vom Gas, Auge aufs Tacho. Ansonsten sind Geld und womöglich auch noch Lappen weg.

 

Änderungen im April 2024: Wieder volle Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

Seit Oktober 2022 galt wegen der hohen Energiepreise infolge des Ukraine-Krieges ein verringerter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Gas und Fernwärme.

Diese Entlastungsmaßnahme für Verbraucher läuft zum 31. März aus. Ab dem 1. April 2024 ist wieder die normale Mehrwertsteuer von 19 Prozent fällig.

 

Änderungen im April 2024: Neue Einkommensgrenze für das Elterngeld

Wer sehr gut verdient, braucht nicht auch noch Elterngeld.

Eine Einkommensgrenze gibt es schon lange, ab dem 1. April wird sie gesenkt.

Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Anspruch auf Elterngeld.

Wer mehr verdient, bekommt nichts. Vorher lag die Grenze bei 300.000 Euro.

Die Reform des Elterngeldes bringt noch eine weitere Änderung bei der gemeinsamen Elternzeit.

 

 

Änderungen im April 2024: Wer zum 1. April in Rente gehen kann

Zum 1. April 2024 ist der Renteneintritt für unterschiedliche Geburtenjahrgänge möglich – mit und ohne Abschläge.

Regelaltersrente: Geboren in der Zeit vom 2. März 1958 bis einschließlich 1. April 1958 mit Vollendung des 66. Lebensjahres – ohne Abschlag.

Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit): Geboren vom 2. März 1961 bis einschließlich 1. April 1961 – mit 12,6 Prozent Abschlag.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit): Menschen, die am 1. Januar 1960 geboren sind, können mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Kalendermonaten die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erstmals am 1. Mai 2024 beanspruchen. Voraussetzung ist, dass die 45 Jahre Wartezeit am 1. Mai nachgewiesen sind.

Hier fällt kein Abschlag an.

Wer am 1. Januar 1960 geboren ist, kann also erst ab dem 1. Mai 2024 in Rente gehen, nach 64 Jahren und 4 Monaten, da am 1. April das Lebensalter für diese Rente erst vollendet wird.

An diesem Tag liegen die Anspruchsvoraussetzungen für diese Rente noch nicht vor.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Geboren in der Zeit vom 2. Juli 1962 bis einschließlich 1. August 1962 – mit 10,8 Prozent Abschlag.

Die Rente im April wird übrigens am 30. April und damit am letzten Tag des Monats ausgezahlt.

Im März gibt es für die Rentenauszahlung dagegen einen seltenen Termin.

 

Änderungen im April 2024: Viele neue Fragen in der Führerscheinprüfung

Wer am 1. April oder danach seine theoretische Führerscheinprüfung macht, muss mit neuen Fragen rechnen.

Denn mit dem Start in den April tritt eine Änderung in Kraft, durch die der Fragenkatalog um 61 neue oder überarbeitete Fragen ergänzt wird.

Sowohl der Autoführerschein als auch viele weitere Führerscheinklassen sind betroffen.

 

Änderungen im April 2024: Neue Kraftstoffe an Tankstellen

Deutschland will klimaneutral werden.

Dabei sollen neue und umweltfreundlichere Diesel-Kraftstoffe helfen.

Im Frühjahr sollen gleich mehrere neue Alternativen an Tankstellen eingeführt werden.

Die ersten beiden, B10 und XTL, könnten schon im April offiziell verfügbar sein.

Bevor Autobesitzer den Tankrüssel anheben, sollten sie sich aber erkundigen, ob ihr Auto die Kraftstoffe überhaupt verträgt.

 

Änderungen im April 2024: Cannabis wird legalisiert

Zum 1. April wird Cannabis teilweise legalisiert.

Die Pläne sehen vor, dass Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum in der Öffentlichkeit bei sich haben dürfen.

Daheim ist der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt.

Welche Regeln gelten laut Cannabis-Gesetz für Autofahrer?

Sicher ist: Am Arbeitsplatz zu kiffen ist eine schlechte Idee.

 

Änderungen im April 2024: Amazon verkürzt Rückgabenfristen

Amazon nimmt Änderungen vor, die für Kunden von Nachteil sind.

Der Handelsgigant verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen.

Die Regel greift voll ab dem 25. April.

Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele.

Erst Anfang 2024 hat Amazon sein Prime-Angebot geändert – seither heißt es zahlen oder Werbung schauen.

 

Änderungen im April 2024: Venedig kostet Eintritt

Einmal Venedig sehen und sterben: Touristen fallen in den warmen Monaten in der weltberühmten Lagunen-Stadt ein und machen ein normales Leben dort nicht möglich.

Künftig bittet Venedig seine Tagesbesucher an ausgewählten Terminen zur Kasse.

Auftakt ist am 25. April. Das Geld aus den Eintrittspreisen soll in den Erhalt von Stadt und Natur fließen.

 

Änderungen im April 2024: Vergünstigtes Deutschlandticket für Studierende

Studentinnen und Studenten vieler Hochschulen bekommen zum Beginn des Sommersemesters 2024 ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen, wenn sie wegen drohender ÖPNV-Streiks wie in Nordrhein-Westfalen denn fahren.

Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

 

Änderungen im April 2024: Qualifizierungsgeld als Lohnersatz

Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden.

Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz.

Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

 

Änderungen im April 2024: Berufsorientierungspraktikum und Mobilitätszuschuss für Azubis

Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage.

Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.

Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten.

Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen.

 

Israelische Staatsangehörige: Bis 26. April ohne Aufenthaltstitel in Deutschland

Im Zuge des durch die Terrororganisation Hamas gestarteten Gaza-Krieges wurde die Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung im Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Es erlaubt israelischen Staatsangehörigen, die ab dem 9. Juli 2023 visumsfrei eingereist sind, sich statt der eigentlichen 90 Tage bis zum 26. April 2024 ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten.

Über eine Verlängerung ist aktuell nichts bekannt. Genauere Informationen für Betroffene finden sich bspw. auf der Onlinepräsenz der Stadt Frankfurt am Main.

 

Änderung im April 2024: WhatsApp bekommt neue Datenschutzregeln

Die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp bekommen eine Änderung im April 2024.

Wer die App nach dem 11. April 2024 nutzen will, muss diesen aktiv zustimmen.

Geändert wird unter anderem das Mindestalter zur Nutzung von bislang 16 auf 13 Jahre.

Wenn dich jemand in einer Gruppe hinzufügen möchte, geht das künftig nicht mehr einfach so – du kannst selbst entscheiden, ob du das möchtest.

 

Mindestlohn-Erhöhungen in zwei Branchen

Zwei Branchen können sich auf eine Mindestlohnerhöhung freuen.

Für Gesell*innen, die Maler*in oder Lackierer*in gelernt haben, gibt es künftig mind. 15 Euro pro Stunde, für ungelernte Arbeitskräfte in diesem Bereich mind. 13 Euro pro Stunde.

Für Sicherheitskräfte an Flughäfen in Bayern (ausgenommen Flughafen München), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen steigt der Mindestlohn auf 18,32 Euro, wenn sie die behördliche Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft bestanden haben.

Alle anderen angestellten Sicherheitskräfte erhalten ab dann 16,95 Euro.

 

Änderung im April 2024: Gatorade kommt zurück

Wer kennt es noch? Das Getränk Gatorade war 15 Jahre aus deutschen Getränkeregalen verschwunden, feiert im April 2024 jedoch eine Rückkehr.

Insgesamt soll es 4 Sorten des sogenannten funktionellen Sportgetränks geben: „Lemon“, „Orange“, „Cool Blue“ und „Tropical Burst“.

 

Kurtaxe in Barcelona wird erhöht

Wer in Barcelona bislang Urlaub gemacht hat, musste pro Übernachtung eine Kurtaxe von 2,75 Euro entrichten.

Um die Herausforderungen des globalen Klimawandels besser bewältigen zu können, wird die Kurtaxe ab 1. April auf 3,25 Euro angehoben – der Urlaub in der katalanischen Metropole wird also teurer.

 

AirBnB ändert AGB und verbietet Vermieter*innen Kameras

AirBnB stärkt die Privatsphäre seiner Nutzer*innen auf Mieter*innenseite.

Das heißt, dass es ab 30. April 2024 per AGB verboten ist, in Gemeinschaftsbereichen wie Fluren und Wohnzimmern Überwachungskameras zu installieren.

In der Realität betroffen sein werden nur wenige Wohnungen, da die Kameras explizit in der Beschreibung erwähnt wurden mussten und das nicht wirklich häufig der Fall war.