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Änderungen im April 2024: Renten, Elterngeld und Cannabis

Im April 2024 stehen Änderungen an, von denen Millionen Menschen in Deutschland betroffen sind. Es gibt Neuerungen bei Elterngeld, Rente, Blitzermarathon und mehr.

Kein neuer Monat ohne Neuerungen.

Der April 2024 bringt viele kleinere und größere Änderungen und Neuregelungen – mit Folgen für viele Menschen in Deutschland.

Es geht dabei unter anderem um höhere Mehrwertsteuer, Rente, Elterngeld, Kundenrechte bei Amazon und neue Optionen an der Tankstelle.

Außerdem geht es im April notorischen Rasern an den Kragen.

Im Folgenden gibt es einen Überblick über das, was neu und wichtig ist.

 

Änderungen im April 2024: Feiertage und andere besondere Tage

Fangen wir mit Änderungen an, die streng genommen keine sind.

Der April beginnt wie immer mit einem besonderen Tag: Scherzkekse veräppeln am 1. April ihre Mitmenschen – „April, April“.

Diesmal ist der erste Tag des Monats noch aus einem anderen Grund besonders, denn er ist ein Feiertag, nämlich Ostermontag.

Und wie immer stellt sich für Millionen Brötchen-Fans die Frage: Wie öffnen die Bäcker über Ostern?

Ein weiterer gesetzlicher Feiertag ist den Deutschen in diesem Monat zwar nicht vergönnt, wohl aber ein „Feier-Abend“.

Am 30. April wird in den freien 1. Mai getanzt.

 

Änderungen im April 2024: Blitzermarathon macht Jagd auf Raser

Verkehrsteilnehmer müssen im Rahmen der europäischen Speedweek vom 15. bis 21. April 2024 (Montag bis Sonntag) mit mehr Geschwindigkeitskontrollen und Radarfallen rechnen.

Darin eingebettet ist der Blitzermarathon am Freitag, 19. April.

Für Autofahrer heißt das: Fuß vom Gas, Auge aufs Tacho. Ansonsten sind Geld und womöglich auch noch Lappen weg.

 

Änderungen im April 2024: Wieder volle Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

Seit Oktober 2022 galt wegen der hohen Energiepreise infolge des Ukraine-Krieges ein verringerter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Gas und Fernwärme.

Diese Entlastungsmaßnahme für Verbraucher läuft zum 31. März aus. Ab dem 1. April 2024 ist wieder die normale Mehrwertsteuer von 19 Prozent fällig.

 

Änderungen im April 2024: Neue Einkommensgrenze für das Elterngeld

Wer sehr gut verdient, braucht nicht auch noch Elterngeld.

Eine Einkommensgrenze gibt es schon lange, ab dem 1. April wird sie gesenkt.

Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Anspruch auf Elterngeld.

Wer mehr verdient, bekommt nichts. Vorher lag die Grenze bei 300.000 Euro.

Die Reform des Elterngeldes bringt noch eine weitere Änderung bei der gemeinsamen Elternzeit.

 

 

Änderungen im April 2024: Wer zum 1. April in Rente gehen kann

Zum 1. April 2024 ist der Renteneintritt für unterschiedliche Geburtenjahrgänge möglich – mit und ohne Abschläge.

Regelaltersrente: Geboren in der Zeit vom 2. März 1958 bis einschließlich 1. April 1958 mit Vollendung des 66. Lebensjahres – ohne Abschlag.

Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit): Geboren vom 2. März 1961 bis einschließlich 1. April 1961 – mit 12,6 Prozent Abschlag.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit): Menschen, die am 1. Januar 1960 geboren sind, können mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Kalendermonaten die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erstmals am 1. Mai 2024 beanspruchen. Voraussetzung ist, dass die 45 Jahre Wartezeit am 1. Mai nachgewiesen sind.

Hier fällt kein Abschlag an.

Wer am 1. Januar 1960 geboren ist, kann also erst ab dem 1. Mai 2024 in Rente gehen, nach 64 Jahren und 4 Monaten, da am 1. April das Lebensalter für diese Rente erst vollendet wird.

An diesem Tag liegen die Anspruchsvoraussetzungen für diese Rente noch nicht vor.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Geboren in der Zeit vom 2. Juli 1962 bis einschließlich 1. August 1962 – mit 10,8 Prozent Abschlag.

Die Rente im April wird übrigens am 30. April und damit am letzten Tag des Monats ausgezahlt.

Im März gibt es für die Rentenauszahlung dagegen einen seltenen Termin.

 

Änderungen im April 2024: Viele neue Fragen in der Führerscheinprüfung

Wer am 1. April oder danach seine theoretische Führerscheinprüfung macht, muss mit neuen Fragen rechnen.

Denn mit dem Start in den April tritt eine Änderung in Kraft, durch die der Fragenkatalog um 61 neue oder überarbeitete Fragen ergänzt wird.

Sowohl der Autoführerschein als auch viele weitere Führerscheinklassen sind betroffen.

 

Änderungen im April 2024: Neue Kraftstoffe an Tankstellen

Deutschland will klimaneutral werden.

Dabei sollen neue und umweltfreundlichere Diesel-Kraftstoffe helfen.

Im Frühjahr sollen gleich mehrere neue Alternativen an Tankstellen eingeführt werden.

Die ersten beiden, B10 und XTL, könnten schon im April offiziell verfügbar sein.

Bevor Autobesitzer den Tankrüssel anheben, sollten sie sich aber erkundigen, ob ihr Auto die Kraftstoffe überhaupt verträgt.

 

Änderungen im April 2024: Cannabis wird legalisiert

Zum 1. April wird Cannabis teilweise legalisiert.

Die Pläne sehen vor, dass Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum in der Öffentlichkeit bei sich haben dürfen.

Daheim ist der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt.

Welche Regeln gelten laut Cannabis-Gesetz für Autofahrer?

Sicher ist: Am Arbeitsplatz zu kiffen ist eine schlechte Idee.

 

Änderungen im April 2024: Amazon verkürzt Rückgabenfristen

Amazon nimmt Änderungen vor, die für Kunden von Nachteil sind.

Der Handelsgigant verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen.

Die Regel greift voll ab dem 25. April.

Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele.

Erst Anfang 2024 hat Amazon sein Prime-Angebot geändert – seither heißt es zahlen oder Werbung schauen.

 

Änderungen im April 2024: Venedig kostet Eintritt

Einmal Venedig sehen und sterben: Touristen fallen in den warmen Monaten in der weltberühmten Lagunen-Stadt ein und machen ein normales Leben dort nicht möglich.

Künftig bittet Venedig seine Tagesbesucher an ausgewählten Terminen zur Kasse.

Auftakt ist am 25. April. Das Geld aus den Eintrittspreisen soll in den Erhalt von Stadt und Natur fließen.

 

Änderungen im April 2024: Vergünstigtes Deutschlandticket für Studierende

Studentinnen und Studenten vieler Hochschulen bekommen zum Beginn des Sommersemesters 2024 ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen, wenn sie wegen drohender ÖPNV-Streiks wie in Nordrhein-Westfalen denn fahren.

Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

 

Änderungen im April 2024: Qualifizierungsgeld als Lohnersatz

Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden.

Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz.

Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

 

Änderungen im April 2024: Berufsorientierungspraktikum und Mobilitätszuschuss für Azubis

Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage.

Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.

Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten.

Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen.

 

Israelische Staatsangehörige: Bis 26. April ohne Aufenthaltstitel in Deutschland

Im Zuge des durch die Terrororganisation Hamas gestarteten Gaza-Krieges wurde die Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung im Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Es erlaubt israelischen Staatsangehörigen, die ab dem 9. Juli 2023 visumsfrei eingereist sind, sich statt der eigentlichen 90 Tage bis zum 26. April 2024 ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten.

Über eine Verlängerung ist aktuell nichts bekannt. Genauere Informationen für Betroffene finden sich bspw. auf der Onlinepräsenz der Stadt Frankfurt am Main.

 

Änderung im April 2024: WhatsApp bekommt neue Datenschutzregeln

Die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp bekommen eine Änderung im April 2024.

Wer die App nach dem 11. April 2024 nutzen will, muss diesen aktiv zustimmen.

Geändert wird unter anderem das Mindestalter zur Nutzung von bislang 16 auf 13 Jahre.

Wenn dich jemand in einer Gruppe hinzufügen möchte, geht das künftig nicht mehr einfach so – du kannst selbst entscheiden, ob du das möchtest.

 

Mindestlohn-Erhöhungen in zwei Branchen

Zwei Branchen können sich auf eine Mindestlohnerhöhung freuen.

Für Gesell*innen, die Maler*in oder Lackierer*in gelernt haben, gibt es künftig mind. 15 Euro pro Stunde, für ungelernte Arbeitskräfte in diesem Bereich mind. 13 Euro pro Stunde.

Für Sicherheitskräfte an Flughäfen in Bayern (ausgenommen Flughafen München), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen steigt der Mindestlohn auf 18,32 Euro, wenn sie die behördliche Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft bestanden haben.

Alle anderen angestellten Sicherheitskräfte erhalten ab dann 16,95 Euro.

 

Änderung im April 2024: Gatorade kommt zurück

Wer kennt es noch? Das Getränk Gatorade war 15 Jahre aus deutschen Getränkeregalen verschwunden, feiert im April 2024 jedoch eine Rückkehr.

Insgesamt soll es 4 Sorten des sogenannten funktionellen Sportgetränks geben: „Lemon“, „Orange“, „Cool Blue“ und „Tropical Burst“.

 

Kurtaxe in Barcelona wird erhöht

Wer in Barcelona bislang Urlaub gemacht hat, musste pro Übernachtung eine Kurtaxe von 2,75 Euro entrichten.

Um die Herausforderungen des globalen Klimawandels besser bewältigen zu können, wird die Kurtaxe ab 1. April auf 3,25 Euro angehoben – der Urlaub in der katalanischen Metropole wird also teurer.

 

AirBnB ändert AGB und verbietet Vermieter*innen Kameras

AirBnB stärkt die Privatsphäre seiner Nutzer*innen auf Mieter*innenseite.

Das heißt, dass es ab 30. April 2024 per AGB verboten ist, in Gemeinschaftsbereichen wie Fluren und Wohnzimmern Überwachungskameras zu installieren.

In der Realität betroffen sein werden nur wenige Wohnungen, da die Kameras explizit in der Beschreibung erwähnt wurden mussten und das nicht wirklich häufig der Fall war.

Änderungen im März – mehr Lohn, neue Renten-Beiträge, höhere Kosten und Co.

Auf Verbraucher kommen im März weitere Änderungen zu.

Unter anderem steigen die Preise in bestimmten Bereichen – manche Personengruppen erhalten hingegen mehr Geld.

Der März kommt, und mit dem Frühlingsmonat stehen mal wieder einige Neuerungen an.

Von steigenden Preisen über höhere Gehälter für manche Personengruppen bis hin zu neuen Einwanderungs-Regeln und Änderungen bei Disney-Plus ist einiges dabei.

 

Steigende Energiepreise schon seit Januar – ab März 2024 wird es noch teurer

Schon seit Januar 2024 sind die Gaspreise wieder gestiegen.

Wie die Bundesnetzagentur berichtet, sorgten die wegfallende Gaspreisbremse und die steigenden CO2-Preise von über 40 Cent pro Tonne schon Anfang des Jahres für einen Anstieg der Energiekosten.

Auch die Sprit-Preise steigen dadurch.

Mit der Steuererhöhung von 7 Prozent auf 19 Prozent im März wird Energie noch teurer.

Die Senkung der Mehrwertsteuer durch die Bundesregierung im Oktober 2022 war nur temporär und läuft somit jetzt aus.

 

Förderung von Agrardiesel fällt ab März weg – Auslöser für Bauernproteste in Deutschland

Eine weitere Kostenerhöhung gibt es im März auch beim Agrardiesel.

Der Grund für den Preisanstieg sind bis 2026 immer weiter sinkende Zuschüsse.

Die Ankündigung der Streichung dieser Subventionen hatte in den vergangenen Wochen zu bundesweiten Protesten und Straßenblockaden durch Bauern geführt.

Die steigenden Kosten für Agrardiesel können auch dafür sorgen, dass die Lebensmittelpreise in Zukunft weiter steigen und das Einkaufen immer teurer wird.

Bestimmte Produkte werden wohl bald auch knapper.

 

Kein Account-Sharing mehr – nach Netflix nun auch das Aus bei Disney+

Medienberichten zufolge soll auch Disney+ das Account-Sharing abschalten.

Damit folgt das Streaming Portal dem Konkurrenten Netflix.

Ab Ende März soll die Funktion des Account-Sharings nicht mehr verfügbar sein.

Wie auch Netflix erhofft sich Disney+ durch diese Änderungen insgesamt mehr abgeschlossene Abos also steigende Umsätze.

 

100 Euro für Jugendliche – „Geburtstagsgeld“ vom Staat zum 18. Lebensjahr

Wer im Jahr 2024 seinen 18. Geburtstag feiern darf, bekommt vom Staat 100 Euro geschenkt.

Aber nur für einen bestimmten Zweck.

Wie auch im letzten Jahr, bekommen Jugendliche, die 18 Jahre alt werden, einen sogenannten „Kulturpass“.

Dieser wurde vom Betrag im Vergleich zum letzten Jahr zwar auf 100 Euro statt 200 Euro halbiert, jedoch bekommen so trotzdem rund 750.000 junge Menschen staatliche Unterstützung beim Kauf von Büchern, Konzertkarten und Co.

 

Ab März bekommen Beamte mehr Geld und Sonderzahlungen

Mehr Geld für staatlich Beschäftigte: Lohn für Beamte, Richter und Soldaten steigt.

Wie die Gewerkschaft Verdi berichtet, bekommen Beamte, Richter und Soldaten ab dem 1. März mehr Geld.

Neben grundsätzlichen 200 Euro mehr Gehalt wird der Lohn zusätzlich um 5,3 Prozent erhöht.

Außerdem erhalten diese Berufsgruppen für Juni 2023 eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1240 Euro und für Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung von 220 Euro.

 

Weniger Geld für Rentner – Beiträge werden erhöht

Durch eine teurere Krankenversicherung wird ab März die Rente weniger.

Eigentlich gelten die Änderungen beim Zusatzbeitrag schon seit Januar, jedoch wurde in den ersten zwei Monaten des Jahres noch mit den alten Beträgen gerechnet.

Das soll sich ab März ändern.

 

 

Ab März wird es einfacher für Fachkräfte nach Deutschland einzuwandern

Ab März 2024 ist es für angehende Fachkräfte aus anderen Ländern einfacher, in Deutschland temporär zu leben.

Nach dem neuen Einwanderungsgesetz für Fachkräfte darf jeder einreisen, der in Deutschland an einer Anpassungsqualifizierung oder einer Ausgleichsmaßnahme teilnimmt.

Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung berichtet, ist als Aufenthaltsdauer ein Jahr vorgesehen, sie kann aber bis auf drei Jahre verlängert werden.

Die angehenden Fachkräfte haben außerdem die Möglichkeit, zusätzlich bis zu 20 Stunden die Woche zu arbeiten.

Zudem können alle einreisen, die einen anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben.

Die Änderungen ab Februar 2024

Im Februar 2024 wird sich wieder vieles für die Menschen in Deutschland ändern.

Eine Übersicht über die Änderungen und Neuerungen erhalten Sie hier.

Ab nächstem Monat ändert sich für die Menschen in Deutschland wieder einiges.

So wird die Ersatzfreiheitsstrafe gemindert und die Zuzahlung zu Medikamenten neu geregelt.

Hier erfahren Sie alles Weitere im Detail.

 

Änderung ab Februar 2024: Weniger Geld für überschüssigen Solarstrom

Diese Neuerung betrifft alle Haushalte, die Solaranlagen installieren möchten.

Wer sich jetzt eine Solaranlage auf dem Dach installiert und den überschüssigen Strom gegen Entgelt ins Netz einspeisen möchte, bekommt ab dem 1. Februar 2024 etwas weniger.

Die Vergütung für den überschüssigen Strom wird halbjährlich um 1 Prozent gesenkt.

Bisher betrug die Vergütung 8,2 Cent pro kWh.

Sie sinkt zum 1. Februar auf 8,1 Cent pro kWh.

 

Im Februar 2024 startet Pilotprojekt: Viertagewoche bei vollem Lohn

50 Unternehmen aus Deutschland führen am 1. Februar 2024 eine veränderte Arbeitszeit ein.

Bei vollem Lohnausgleich wird die Arbeitszeit auf eine Viertagewoche reduziert.

Das Projekt soll sechs Monate dauern und anschließend wissenschaftlich ausgewertet werden. Getestet werden soll, ob ein Absenken der Arbeitszeit mit einer Produktivitätssteigerung einhergeht.

 

Wichtig im Februar: Schaltjahr 2024 bringt zusätzlichen Tag im Februar

Hierbei handelt es sich nicht um eine Änderung, doch um ein Ereignis, das nur alle paar Jahre stattfindet.

Im Jahr 2024 haben wir aufgrund eines Schaltjahres einen zusätzlichen Tag, den 29. Februar 2024.

Das bedeutet, dass das Jahr einen Tag länger ist und endlich einige ihren Geburtstag wieder an ihrem eigentlichen Tag feiern können.

 

Ab Februar 2024 ändert sich die Regelung um die Ersatzfreiheitsstrafe

Ab 1. Februar 2024 wird die Ersatzfreiheitsstrafe, die bisher 1:1 in Hafttage umgerechnet wurde, halbiert.

Die Änderung betrifft Personen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können und insbesondere sozial Benachteiligte.

Ursprünglich sollte diese Gesetzesänderung bereits im Oktober letzten Jahres in Kraft treten, wurde jedoch aufgrund von IT-Umstellungen, die mehr Zeit als erwartet in Anspruch nahmen, verschoben.

 

Gesetzliche Neuregelung der Zuzahlung zu Medikamenten ab Februar 2024

Im Februar 2024 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die die Zuzahlung zu Medikamenten vereinfacht.

Die Zuzahlung richtet sich künftig nach der Packungsgröße und ist für mehrere kleine Packungen und/oder eine große Packung mit gleicher Menge gleich.

Bisher musste für jede einzelne Packung eine Zuzahlung geleistet werden, auch wenn nur Teilmengen vorhanden waren.

 

Gesetzliche Änderung ab Februar 2024: Herkunft von Fleisch muss angegeben werden

Ab dem 1. Februar 2024 gibt es eine Änderung in der Lebensmittelkennzeichnung.

Die Angabe der Herkunft von losem Ziegen-, Schaf-, Geflügel- und Schweinefleisch, das zum Verkauf angeboten wird, wird gesetzlich vorgeschrieben.

Wichtig in der Angabe sind der Ort der Aufzucht und der Ort der Schlachtung.

Auch wenn das Fleisch überwiegend aus der gleichen Herkunft stammt und nur geringe Mengen aus anderen Quellen zugekauft wurden, muss dies entsprechend angegeben werden.

Bei Hackfleisch oder Teilstücken genügt die Angabe „aufgezogen und geschlachtet in der EU“ oder „außerhalb der EU“.

Fleisch ohne obligatorische Herkunftsangabe darf noch bis zum Aufbrauchen verkauft werden.

Das ändert sich 2024

Mindestlohn und Bürgergeld steigen, aber auch die Mehrwertsteuer im Restaurant.

In einigen Feldern steht die Entscheidung allerdings noch aus.

Was Verbraucherinnen und Verbraucher 2024 erwartet.

 

Bürgergeld steigt deutlich

Bürgergeld-Empfänger bekommen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld.

Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat.

Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro.

Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

In Deutschland empfangen derzeit mehr als fünf Millionen Menschen Bürgergeld.

 

Cannabis soll legal werden

Ab dem 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt sein.

Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau legal werden. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden.

Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Klubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.

Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.

 

CO₂-Preis steigt

Tanken und sowie Heizen mit Öl oder Gas wird teurer, weil der CO₂-Preis zum 1. Januar auf 40 Euro je Tonne steigt.

 

Deckel bleibt dran

Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten.

Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.

 

Deutschlandticket könnte teurer werden

Der Preis des Deutschlandtickets könnte im Laufe des Jahres steigen.

Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht.

 

Dokumente per Post

Ab November wird der Erhalt von Ausweisdokumenten einfacher.

Sogenannte hoheitliche Dokumente können auf Wunsch gegen Gebühr per Post verschickt werden.

Der Gang zum Amt, um etwa einen Personalausweis abzuholen, fällt dann weg.

 

Einkommensteuer erst ab 11.784 Euro

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen.

Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen.

Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden.

Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen auch bezüglich der Einkommensteuer jedoch noch Änderungen ergeben.

 

Elterngeld-Kürzungen

Wer nach der Geburt seines Kindes zu Hause bleibt, bekommt weiterhin Elterngeld.

Ab April allerdings nur noch Mütter und Väter, die gemeinsam ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 Euro haben.

Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 15.000 Euro liegen.

Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundeshaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen.

Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.

 

Energiepreisbremsen

Sollte sich die Koalition nicht doch noch anders entscheiden (Stand: Mitte Dezember), fallen die Strom- und Gaspreisbremsen zum 1. Januar weg. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr.

 

E-Auto-Förderung

Die Richtlinien für die Förderung von E-Autos werden 2024 strenger.

Gefördert werden Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro.

Maximal ist eine Förderung des Bundes von 3000 Euro möglich.

Unklar ist derzeit allerdings, wie es nach dem Karlsruher Haushaltsurteil mit dem Programm weitergeht.

 

E-Rezept wird Standard

Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen.

Zur Einlösung haben Versicherte in der Apotheke drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

 

Fleisch klarer gekennzeichnet

Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft.

Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 11. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt.

Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.

 

Früherkennung auf Brustkrebs

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben.

Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024.

 

Gastronomie mit 19 Prozent Mehrwertsteuer

In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent.

Essengehen könnte also teurer werden.

 

Genderkonforme Beipackzettel

Künftig muss Arzneimittelwerbung außerhalb von Fachkreisen die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“ verwenden.

 

Gesundheits-ID für Versicherte

Ab Januar müssen Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine digitale Identität in Form einer Gesundheits-ID zur Verfügung stellen.

Sie soll einen kartenlosen Zugang zu allen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie dem E-Rezept oder der elektronischen Patientenakte (ePA) und weiteren Anwendungen wie zum Beispiel digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), Patientenportalen und Terminservices ermöglichen.

 

Gutverdiener müssen höhere Sozialabgaben zahlen

Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen.

In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze im Westen bei 7550 Euro pro Monat und im Osten bei 7450 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.

 

Heizungen bei Neubauten

Im Januar greifen auch die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes.

In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten dürfen dann nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.

In vielen Fällen dürfte das eine Wärmepumpe sein.

 

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis zum Ende des neuen Jahres die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3000 Euro zahlen.

Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.

 

Kinderarzneimittel können von Apotheken leichter ausgetauscht werden

Apotheken können ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt Kinderarzneimittel, die nicht verfügbar sind und auf der Dringlichkeitsliste des Bundesinstituts für Arzneimittel geführt werden, gegen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen.

 

Kinderkrankentage: Erhöhung ab Januar

Familien stehen in den beiden kommenden Jahren 2024 und 2025 nun 15 bezahlte Kinderkrankentage zu – pro Kind und Elternteil.

Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage. Vor der Coronapandemie waren es zehn bzw. 20 Tage.

 

Kinderkrankengeld für Begleitpersonen bei stationärem Aufenthalt

Ab Januar haben Versicherte einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn es medizinische Gründe dafür gibt, dass sie bei ihrem erkrankten Kind im Krankenhaus dabei sind.

Das Kinderkrankengeld wird für die Dauer des stationären Aufenthaltes gezahlt.

 

Kinderreisepass vor dem Aus

Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden.

Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass ersetzt werden.

Dieser ist länger gültig und kann weltweit genutzt werden.

Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.

 

Klinik-Atlas

Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an?

Ab April sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen voraussichtlich in einem Onlineportal nachlesen können.

Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1700 Klinikstandorten informieren.

 

Ladekabel werden vereinheitlicht

Auf diese Änderung müssen wir bis spät ins neue Jahr warten.

Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet.

Die entsprechende Vorschrift gilt allerdings erst ab dem 28. Dezember 2024.

 

Lieferkettengesetz wird ausgeweitet

Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen.

Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben.

Bisher lag die Grenze bei 3000.

 

Mautpflicht für kleinere Transporter

Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen.

Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen.

 

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt am 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde.

Dann erhöht sich auch die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat.

Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Ab dem 1. Mai bekommen Beschäftigte in der Altenpflege mehr Geld.

Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

 

Minijob-Grenze wird angehoben

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

 

Pfand auf Milch in Plastikflaschen

Auch für Milch oder Milchmischgetränke in Plastikflaschen greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht.

 

Pflegegeld und Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht.

Das sind 16 bis 45 Euro im Monat mehr – je nach Pflegestufe.

Das Geld erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 und geben es in der Regel an ihre pflegenden Angehörigen weiter.

Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des tatsächlich ausgefallenen Nettoverdienstes, maximal jedoch 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung pro Tag.

Somit ergab sich für 2023 ein maximales Pflegeunterstützungsgeld von etwa 114,78 Euro pro Tag.

Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge, also häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, um fünf Prozent erhöht.

 

Pflegekasse erhöht Zuschläge, Eigenanteil wird begrenzt

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen.

Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse nun 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, den Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für Pflege, einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, im Heim aufbringen müssen.

Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegeversicherung künftig 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und bei einer Verweildauer von vier und mehr Jahren 75 Prozent des Eigenanteils.

 

Pkw mit Blackbox

Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einen sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein.

Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.

 

Rentenaltersgrenze steigt

Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre.

Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden.

Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

 

Riedbahn wird saniert

Die Deutsche Bahn beginnt am 15. Juli mit der Generalsanierung der Riedbahn, die Frankfurt und Mannheim verbindet.

Bis zum 14. Dezember bleibt die Strecke gesperrt.

Züge werden umgeleitet und es gibt Schienenersatzverkehr.

 

Versicherungen werden teurer

Die Beiträge für Gebäude- und Autoversicherungen werden wohl erneut steigen.

Die NRW-Verbraucherzentrale geht von mindestens zehn Prozent aus.

 

Winterreifen

Ab Oktober müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen.

Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.

Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Dezember 2023

Im Dezember 2023 erwartet die Verbraucher in Deutschland eine Reihe von Änderungen und neuen Gesetzen.

Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche, von sozialen Leistungen über Verkehr bis hin zu steuerlichen Fristen und Regelungen im Energiebereich.

 

Erhöhtes Bürgergeld

Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft das Bürgergeld. Im Dezember 2023 wird zum ersten Mal das erhöhte Bürgergeld für 2024 ausgezahlt.

Der Bürgergeld-Regelsatz wird um 12,2 Prozent angehoben, was für Alleinstehende eine Erhöhung um 61 Euro bedeutet, auf einen Regelsatz von 563 Euro für das Jahr 2024, wie buerger-geld.org in einem Online-Beitrag berichtet.

Die Auszahlung des erhöhten Bürgergeldes für Januar 2024 findet am letzten Werktag des Monats Dezember statt, wobei das Geld bereits am 29. Dezember auf dem Konto zur Verfügung stehen soll, wie es weiter heißt.

 

Anhebung für Pflegeberufe

Noch vor der flächendeckenden Erhöhung des Mindestlohns im Januar gibt es bereits im Dezember eine spezielle Anhebung für Pflegeberufe.

Der Mindestlohn steigt für Pflegehilfskräfte auf 14,15 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 15,25 Euro und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde.

 

Weinflaschen

Ab dem 8. Dezember 2023 müssen auf den Etiketten von Weinflaschen zusätzliche Informationen angegeben werden, wie der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. berichtet.

Diese Neuregelung verlangt die Angabe von Nährwerten und Zutaten auf den Flaschen, um den Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten.

 

Nebenkostenabrechnung

Die Frist der Nebenkostenabrechnung fällt ebenfalls im Dezember an. Vermieter müssen die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 bis spätestens 31. Dezember 2023 an ihre Mieter übermitteln.

Diese Frist ist besonders in Anbetracht der hohen Energiepreise relevant, da sie die Möglichkeit von Nachzahlungen mit sich bringt.

Wenn die Abrechnung nicht bis zu diesem Datum erfolgt, entfällt die Nachzahlungspflicht für den Mieter.

 

LKW-Maut

Eine weitere Änderung in Deutschland betrifft die LKW-Maut ab dem 1. Dezember.

Für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen wird ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 erhoben, wobei dies der Förderung umweltfreundlicherer Transportmethoden und dem Ziel, CO2-Emissionen zu verringern, dienen soll, wie es von Seiten der Bundesregierung heißt.

Ruhestand für angehende Rentner

Im Bereich der Renten gibt es ebenfalls Änderungen. Personen, die zwischen dem 2. Dezember 1957 und dem 1. Januar 1958 geboren wurden, können im Dezember 2023 regulär in den Ruhestand treten, so die Deutsche Rentenversicherung.

Für Schwerbehinderte mit einem Geburtsdatum zwischen dem 2. März 1962 und dem 1. April 1962 wird die Altersrente für Schwerbehinderte mit einem Abschlag von 10,8 Prozent zugänglich, sofern 35 Versicherungsjahre vorliegen, wie es weiter heißt.

Auch die Rente für besonders langjährig Versicherte wird relevant, die abschlagsfrei ist und Personen betrifft, die zwischen dem 2. September 1959 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurden.

 

Steuererklärungsfrist

Ein weiteres wichtiges Datum ist der 31. Dezember 2023, denn dies ist die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2019, so das Bundesministerium für Finanzen.

Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Recht auf eine potenzielle Erstattung, die durchschnittlich bei 1.095 Euro liegt.

 

WhatsApp-Nutzer auf Android-Handys

Interessant ist auch eine Änderung für Nutzer von Meta Platforms Messengerdienst WhatsApp auf Alphabets Android-Handys: Google plant, Chat-Backups im Google Drive-Speicherplatz anzurechnen.

Nach Verbrauch des kostenlosen Speicherplatzes von 15 Gigabyte müssten Nutzer für zusätzlichen Speicherplatz bezahlen, wie in einem Beitrag von Netzwelt berichtet wird.

 

Inaktive Nutzerkonten bei Google

Aktuell bietet Google als kostengünstigste Erweiterungsoption einen monatlichen Tarif von 1,99 Euro an, der den Nutzern zusätzlich 100 Gigabyte Speicherplatz zur Verfügung stellt.

Für diejenigen, die lokale Backups bevorzugen, bleibt diese Option weiterhin kostenfrei, was eine attraktive Alternative für die Datensicherung darstellt.

Zudem beginnt Google laut eigenen Angaben ab dem 1. Dezember 2023 mit der Löschung von Nutzerkonten, die länger als zwei Jahre nicht genutzt wurden.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit und Effizienz der Dienste zu verbessern, insbesondere in Bezug auf ältere Konten, die oft nicht über moderne Sicherheitsstandards wie die 2-Faktor-Authentifizierung verfügen.

 

Neuer Fahrplan der Deutschen Bahn

Zum 10. Dezember 2023 tritt außerdem der Winterfahrplan der Deutschen Bahn in Kraft.

Hierbei kommt es zu einer Erweiterung des Zugangebots auf verschiedenen Strecken, wie beispielsweise zwischen Berlin und München sowie Hamburg und Magdeburg, so die Deutsche Bahn.

Des Weiteren starten neue Nachtzugverbindungen in Kooperation mit der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB), darunter die Strecken Berlin-Paris und Berlin-Brüssel, wie es weiter heißt. Parallel dazu werden allerdings auch Preisanpassungen vorgenommen.

Die Flexpreis-Tickets verteuern sich um rund fünf Prozent, und die Bahncard 25 steigt im Preis auf 62,90 Euro pro Jahr.

 

Wechseln der Kfz-Versicherung

Schließlich besteht für Kfz-Versicherte die Möglichkeit, den Anbieter noch bis Ende Dezember zu wechseln, wenn der aktuelle Anbieter die Beiträge erhöht hat, da in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht greift.

Änderungen ab November

Wer einen neuen Ausweis benötigt, hat es bald leichter.

Außerdem laufen zwei Fristen für Autofahrer und Steuerzahler ab.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Ab November entschlackt Deutschland seine Bürokratie.

Nicht nur beim Abholen von Personalausweisen wird es entspannter, auch für Fachkräfte wird es einfacher, in die Bundesrepublik einzuwandern.

Was der neue Monat sonst noch bringt, zeigt unser Überblick.

 

 

Personalausweis

Wer einen Reisepass, Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel benötigt, braucht mitunter starke Nerven.

Vor allem in Großstädten sind Termine in Bürgerämtern rar – bis man das Dokument in den Händen hält, können manchmal Monate vergehen.

Immerhin ein Termin fällt künftig weg: der für die Abholung.

Ab November können Sie den Erhalt des sogenannten Pin-Briefs für die Online-Ausweis-Funktion online bestätigen.

Bisher war dafür eine Unterschrift bei der Abholung von Reisepass und Co. nötig.

Zwar müssen Sie auch weiterhin persönlich beim Amt vorstellig werden, um das beantragte Dokument abzuholen, Sie benötigen aber keinen separaten Termin mehr dafür.

Stattdessen nehmen Sie Ihren Ausweis rund um die Uhr mittels Code an einem Dokumentenausgabeautomaten entgegen.

 

Einwanderung

Ab November greift schrittweise das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung.

Wer einen Hochschulabschluss besitzt, kann dann mit der sogenannten Blauen Karte EU einfacher aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern.

Dafür werden etwa die Gehaltsgrenzen gesenkt, die Liste der Berufe wird erweitert und der Familiennachzug erleichtert.

Für IT-Spezialisten gilt das auch ohne Abschluss, sofern sie ausreichend Berufserfahrung vorweisen können.

Erfüllen Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Studium alle Voraussetzungen, haben Sie ab November zudem Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.

Auch lockern sich die Vorgaben, welcher Art von qualifizierter Beschäftigung sie in Deutschland nachgehen dürfen.

Sie muss nicht mehr zwingend etwas mit Berufsabschluss oder Hochschulabschluss zu tun haben.

 

Kfz-Versicherung

Verlängert sich Ihre Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2024?

Dann können Sie noch bis 30. November 2023 kündigen und wechseln.

Erhöht Ihr Anbieter Ihre Beiträge, haben Sie sogar noch etwas länger Zeit.

Denn dann greift ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Erhalt der ersten neuen Rechnung. Achten Sie beim Angebotsvergleich aber nicht nur auf den Preis.

Wichtig sind auch die versicherten Leistungen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wem ein Wechsel zu stressig ist, kann bei seinem Versicherer nach einer Umstellung auf den Tarif für 2024 fragen.

Mitunter können Sie so ebenfalls Geld sparen.

 

Steuervorteil sichern

Wer schon früher von seiner Steuererstattung profitieren möchte, kann die sogenannte Lohnsteuerermäßigung beantragen.

Das ist zwar grundsätzlich jederzeit möglich, möchten Sie aber, dass der Antrag noch rückwirkend für das komplette Jahr 2023 gilt, muss er bis zum 30. November 2023 beim Finanzamt sein.

Ihnen bleibt dann im November und Dezember mehr Netto vom Brutto.

Sie können auch direkt die Lohnsteuerermäßigung für 2024 beantragen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, zahlen Sie bereits im Laufe des Jahres Monat für Monat weniger Steuern und müssen nicht erst auf die Erstattung nach der Einkommensteuererklärung warten.

Das Finanzamt gewährt etwa einen Freibetrag für Werbungskosten, wenn die abziehbaren Aufwendungen im Jahr 2023 insgesamt 1.830 Euro übersteigen.

 

Rentenbeginn

Monat für Monat können weitere Menschen regulär in den Ruhestand treten.

Im November 2023 gilt das für alle, die zwischen dem 2. November 1957 und dem 1. Dezember 1957 geboren wurden.

Die Regelaltersrente ist abschlagsfrei und setzt lediglich fünf Jahre an Beitragszeiten voraus. Was für andere Jahrgänge gilt, lesen Sie hier.

Haben Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50, können Sie diesen November vorzeitig die Altersrente für Schwerbehinderte beziehen, wenn Sie zwischen dem 2. Februar 1962 und dem 1. März 1962 geboren wurden.

Der Abschlag beträgt dann 10,8 Prozent. Voraussetzung sind 35 Versicherungsjahre.

Ebenso viel Wartezeit ist nötig, wenn Sie erstmals die Rente für langjährig Versicherte („Rente mit 63“) beziehen möchten.

Zum 1. November steht diese allen offen, deren Geburtstag in die Zeit vom 2. Oktober 1960 bis 1. November 1960 fällt.

Sie müssen dann allerdings einen Abschlag von 12 Prozent verkraften.

Wer sogar auf mindestens 45 Jahre an rentenversicherungspflichtiger Zeit kommt, profitiert von der Rente für besonders langjährig Versicherte.

Sie ist abschlagsfrei und kann ab November bezogen werden, wenn Sie zwischen dem 2. August 1959 und dem 1. September 1959 geboren wurden.

 

Disney+ wird teurer

Der Streamingdienst Disney+ führt ab November neue Abomodelle ein.

Konnten bisher alle Kunden zum Einheitspreis von 8,99 Euro im Monat Inhalte in höchster Auflösung und Tonqualität streamen, ist das künftig nur noch in der Variante „Disney+ Premium“ möglich.

Sie kostet 11,99 Euro im Monat.

Für 8,99 Euro gibt es künftig „Disney+ Standard“.

Damit ist nur noch eine Auflösung in Full-HD möglich, der Sound ist ebenfalls schlechter und Sie können nur auf zwei statt vier Geräten gleichzeitig streamen.

Die günstigste Variante „Disney+ Standard mit Werbung“ kostet 5,99 Euro im Monat.

Wie der Name schon sagt, beinhaltet sie Werbung.

Außerdem können Sie damit keine Filme und Serien herunterladen, um sie auch offline zu schauen.

Die Änderungen gelten ausschließlich für Neukunden.

Bestandskunden sind nicht betroffen.

 

Schnäppchen-Tage im Handel

Auch wenn die Inflation langsam zurückgeht, Rabatte nimmt wohl jeder Verbraucher gerne mit.

Und der November bietet dafür gleich mehrere Möglichkeiten.

Beim „Singles Day“ am 11. November, „Black Friday“ am 24. November und „Cyber Monday“ am 27. November locken Onlineshops sowie stationäre Händler wieder mit Rabattaktionen.

So manches Geschäft ruft gar eine ganze „Black Friday“-Woche ab dem 20. November aus.

 

Neue Gesetze im Oktober 2023

Der Oktober bringt neue Gesetze und Regelungen mit sich. Zwei dieser Änderungen betreffen das Heizen.

Aber es ändert sich noch mehr.

 

Höhere Zinsen beim KfW-Studienkredit ab Oktober 2023 – Kreditkarten-Gebühren steigen

Wer einen laufenden Studienkredit hat, muss jetzt stark sein.

Ab Oktober 2023 werden aufgrund des Euribor-Zinssatzes Zinsen über 8 Prozent erwartet.

Zudem steigen im Oktober die Kreditkarten-Gebühren von VISA & Mastercard.

Alltägliche Einkäufe sollten deshalb besser mit der Debitkarte, Girokarte oder mit Bargeld bezahlt werden.

 

Die Landtagswahlen in Bayern und Hessen stehen an

Im Oktober wartet ein Superwahltag auf die Bürger.

Während am 8. Oktober die Bayern-Wahl stattfindet, wird parallel auch in Hessen über die neue Landesregierung entschieden.

Für die SPD geht dort Bundesinnenministerin Nancy Faeser ins Rennen.

 

Änderung in Frankfurt ab Oktober 2023: Radeberger schließt Binding-Brauerei

Radeberger macht die Binding-Brauerei in Frankfurt dicht.

Sie soll im Oktober 2023 schließen. 150 Mitarbeiter sind von der Entscheidung, die auf gestiegenen Kosten aufgrund des Ukraine-Kriegs beruhen, betroffen.

 

Heizkostenzuschuss: Antragfrist endet im Oktober 2023

Wer nicht mit Gas oder Fernwärme heizt, sondern mit Holz, Öl oder anderen „nicht leitungs-gebundenen Brennstoffen“, kann von einer anderen Regelung profitieren, vom Heizkostenzuschuss.

Es handelt sich dabei zwar nicht um ein neues Gesetz, da es schon im Mai verabschiedet wurde, aber im Oktober ist ein Stichtag.

Die Antragsfrist läuft laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 20. Oktober 2023 aus.

So lange kann man noch den Heizkostenzuschuss beantragen, um vom bereitgestellten Budget des Bundes bis zu 2000 Euro zu bekommen.

Allerdings sind die Fördermittel begrenzt: Ist das Budget des Bundes schon vor dem 20. Oktober erschöpft, gehen spätere Anträge leer aus.

Auch Studenten sind teilweise berechtigt, den Heizkostenzuschuss zu beantragen.

 

Kreditkarten-Gebühren steigen ab Oktober 2023

Bargeld war gestern – doch die Bezahlung mit Kreditkarten von VISA und Mastercard wird voraussichtlich teurer.

Zwar nicht direkt, doch die Kreditkarten-Anbieter wollen ab Oktober offenbar die für Händler fälligen Gebühren anheben.

Das berichtete die Börsen-Zeitung. Handelsverbände warnen laut der Zeitung, dass Gebührenerhöhungen viele Unternehmen in einer besonders schwierigen Phase treffen würden.

Das macht es wahrscheinlich, dass diese einen Teil der Gebühren an die Kunden weitergeben werden.

 

Oktober 2023: Mehr Geld für Handwerker

Über einen höheren Lohn können sich ab Oktober 2023 Handwerker in zwei Berufsgruppen freuen: Dachdecker und Gerüstbauer.

Das berichtet die Deutsche Handwerkszeitung.

Die rund 100.000 Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk erhalten zum 1. Oktober 21,12 Euro Ecklohn pro Stunde.

Mit der Neuerung im aktuellen Tarifvertrag steigen die Bezüge um drei Prozent.

Bislang lag der Ecklohn für Dachdecker bei 20,50 Euro.

Und auch die Gerüstbauer haben nach Verhandlungen einen neuen Tarifvertrag, mit dem der Branchenmindestlohn zum 1. Oktober 2023 auf 13,60 Euro steigt.

Vorher waren es 12,85 Euro. Auch die Ausbildungsvergütungen werden in dem Handwerks-beruf erhöht.

 

Lidl: Neue Haltungsform bei frischem Rindfleisch

Wer frisches Rindfleisch beim Discounter Lidl kaufen möchte, kann derzeit noch Fleisch aus der Haltungsform 2 wählen.

Insgesamt gibt es vier Haltungsformen, je höher, desto besser das Tierwohl.

Ab Oktober 2023 will Lidl sein Sortiment in Richtung Tierwohl umstellen und nur noch frisches Rindfleisch der Haltungsform 3 oder 4 anbieten.

Die Produkte der Haltungsformen 1 und 2 sollen nach und nach aus den Regalen verschwinden.

Die Umstellung soll bis zum Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.

An der tatsächlichen Wirkung der Haltungsformen für das Tierwohl üben Experten, Politiker und Tierschutzorganisationen allerdings auch Kritik.

 

Kein Support mehr für erste Version von Windows 11

Auch für Windows-User ändert sich im Oktober etwas – zumindest für manche.

Wer die erste Version von Windows 11 (21H1) nutzt, sollte sich um ein Update kümmern.

Denn Windows bietet für die Version des Betriebssystems dann keinen Support mehr an.

Am 10. Oktober 2023 wird zum letzten Mal ein Sicherheitsupdate für die Version Windows 11 (21H1) erscheinen.

Nutzer können vorher auf die neuere Version Windows 11 (22H1) umsteigen.

 

Energieversorger senkt Gaspreise

Zum 1. Oktober 2022 hat die Bundesregierung die Einführung der so genannten Gas-Sicherungsumlagen beschlossen, welche Kosten für die Befüllung der deutschen Gasspeicher auf alle Gaskunden umlegt.

Ab dem 1. Oktober 2023 senkt die für das deutsche Gasmarktgebiet verantwortliche Trading Hub Europe (THE) die Regelenergie-Umlage von 0,57 Cent/kWh und die Konvertierungsumlage von 0,038 Cent/kWh auf jeweils 0 Cent/kWh, wie die IHK Karlsruhe berichtet.

Die Teag Thüringer Energie AG kündigte in einer Pressemitteilung bereits an, ihre Erdgas-preise für Privatkunden zum 1. Oktober zu reduzieren.

Mit der Preissenkung gebe die Teag sowohl Kostenerleichterungen aus dem Rückgang der Gas-Sicherungsumlage als auch Effekte beim Energieeinkauf weiter.

Nach Angaben des Unternehmens werde der Kilowattstundenpreis für Privatkunden um 0,559 Cent brutto pro Kilowattstunde gesenkt.

Für Erdgaskunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeute dies eine Einsparung von rund 110 Euro im Jahr.

 

Deutsche Bahn stellt Ticketsystem um

Die Deutsche Bahn verkauft ihre Spartickets im Fernverkehr ab dem 1. Oktober auch in den Reisezentren und bei Agenturen nur noch bei Angabe einer Handynummer oder einer E-Mail-Adresse, so die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

„Wir stellen weiter auf Online-Tickets um, weil wir die Kunden besser über ihren Reiseverlauf informieren wollen“, teilte ein DB-Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Dazu brauche der Konzern allerdings die Kontaktdaten der Personen in Verbindung mit ihren aktuellen Reiseplänen.

Der Service sei für die Fahrgäste insbesondere aufgrund der Pünktlichkeitsprobleme der Bahn besonders vorteilhaft, so der Nachrichtensender n-tv.

 

Telefonische Krankschreibung

Die telefonische Krankschreibung, die sich während der Pandemie bewährt hat, soll ab Beginn der nächsten Erkältungssaison im Herbst 2023 unbefristet gelten.

Dies publizierte die Bundesregierung in einem Beitrag.

Die Regelung habe sich in der Praxis als sinnvolle Entlastung erwiesen, heißt es im Gesetzesentwurf.

Deshalb will Gesundheitsminister Lauterbach die Krankschreibung per Telefon dauerhaft möglich machen.

Unter gewissen Bedingungen können Patienten und Patientinnen dann wieder in der Praxis anrufen, um ein Attest zu erhalten.

Die Option soll insbesondere bei leichten Krankheiten und nur für bereits bekannte Patienten verfügbar sein.

Wie genau die Regelung in Zukunft aussieht, soll der Gemeinsame Bundesausschuss noch erarbeiten, heißt es im Beitrag der Bundesregierung.

Verschiedene Quellen weisen darauf hin, dass die telefonische Krankschreibung ab Oktober, spätestens zu Beginn der nächsten Erkältungssaison, wieder möglich sein soll.

 

Rentenbeginn für bestimmte Geburtsjahrgänge

Im Oktober 2023 werden sich für Rentner, insbesondere für die Angehörigen bestimmter Geburtsjahrgänge, wichtige Änderungen ergeben.

Verschiedene Arten von Altersrenten sind betroffen:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wer zwischen dem 02.10.1957 und dem 01.11.1958 geboren ist, kann erstmals zum 01.10.2023 die Regelaltersrente ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Für die Geburtsjahrgänge 02.01.1962 bis 01.02.1962 besteht ab dem 01.10.2023 die Möglichkeit, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Abschlag von 10,8 % in Anspruch zu nehmen.

Ebenfalls ab 01.10.2023 ist die Altersrente für langjährig Versicherte für die Geburtsjahrgänge 02.09.1960 bis 01.10.1960 mit einem Abschlag von 12% möglich, sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 45 Jahren steht den Geburtsjahrgängen vom 02.07.1959 bis einschließlich 01.08.1959 ab dem 01.10.2023 zur Verfügung, während die am 02.08.1959 Geborenen bis zum 01.11.2023 warten müssen.

Rentenanträge müssen aktiv selbst gestellt werden, da Renten nicht automatisch gewährt wer-den.

 

Rentenzahlungen im Oktober 2023

Die Rentenzahlungen für den Monat Oktober 2023 erfolgen am Dienstag, den 31.10.2023, dem letzten Bankarbeitstag dieses Monats.

Dies betrifft sowohl die Rentennachzahlungen für den laufenden Monat Oktober als auch die Rentenvorauszahlungen für den Monat November 2023.

Rentenempfänger sollten sich diesen Termin unbedingt im Kalender vormerken, um eine rechtzeitige Überweisung zu gewährleisten.

 

Steuererklärungsfrist für Rentner

Auch Rentnerinnen und Rentner sollten die Frist für die Steuererklärung im Auge behalten.

Für das Steuerjahr 2022 endet die Frist am 02.10.2023.

Ursprünglich sollte die Frist Ende Juli 2023 enden, wurde aber um zwei Monate verlängert.

Da der 30.09.2023 auf einen Samstag fällt, ist der 02.10.2023 das endgültige Fristende.

Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um Strafzahlungen zu vermeiden.

 

Antragsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit

Ab Oktober 2023 wird sich das Antragsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ändern.

Die gesetzlichen Pflegekassen müssen innerhalb bestimmter gesetzlicher Fristen über einen Antrag auf Feststellung des Pflegegrades entscheiden.

Wird die Frist überschritten, müssen sie dem Versicherten 70 Euro pro Woche der Verzögerung zahlen.

Die Zahlungspflicht entfällt, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat, z. B. wegen eines durch Krankenhausaufenthalt ausgefallenen Begutachtungstermins.

Die Neuregelung stellt klar, dass die Fristen mit dem Ende der Verzögerung weiterlaufen, was zu mehr Transparenz und Verlässlichkeit in diesem Prozess führt.

 

Änderungen im Oktober 2023: Umstellung der Uhren auf Winterzeit

Zweimal pro Jahr wird in Deutschland an der Uhr gedreht. Am letzten Sonntag im Oktober ist es wieder so weit, dann wechseln wir von der Sommerzeit auf die Winterzeit.

In der Nacht auf den 29. Oktober 2023 wird die Uhr von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt; wir können also eine Stunde mehr schlafen. Immerhin.

 

Änderungen im Oktober 2023: Frist für Abgabe der Steuererklärung 2022 endet

Wer seine Steuererklärung selbst erstellt und für das Jahr 2022 noch nicht abgegeben hat, sollte jetzt ganz schnell sein.

Die in diesem Jahr noch einmal wegen der Corona-Pandemie verlängerte Abgabefrist endet offiziell bereits am 30. September.

Weil der jedoch auf einen Samstag fällt, muss die Steuererklärung erst am 2. Oktober beim Finanzamt sein – falls nicht, könnte das unangenehme Folgen haben.

 

Änderungen im Oktober 2023: WhatsApp funktioniert auf älteren Smartphones nicht mehr

Auf Besitzer älterer Handys kommen gravierende Veränderungen zu.

Ab dem 23. Oktober 2023 wird WhatsApp auf Android-Smartphones, die nicht mindestens die Version 5.0 oder aktuellere Updates installiert haben, nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.

WhatsApp erklärt das damit, dass diese Geräte möglicherweise nicht über die neuesten Sicherheitsupdates verfügen.

Betroffen sind Schätzungen zufolge 15 Millionen Handys weltweit.

 

Disney stellt Verkauf von DVDs und Co. ein

Streaming-Dienste wie Netflix und Co. haben das Zeitalter der DVDs, Blu-rays und Co. beendet.

Auch Disney hat heute seinen eigenen Streamingdienst Disney+ und stellt den Vertrieb physischer Datenträger mit Anbruch des Oktobers nun sogar ein.

Die Firma Leonine Studios aus München übernimmt diesen jedoch.

Das ändert sich ab September 2023

Ab September gibt es wieder eine Reihe neuer Gesetze und Änderungen. Für Autobesitzer gibt es gleich drei Neuerungen – digitale Kfz-Zulassung, Änderungen bei der E-Auto-Förderung und die neue Euro 6e-Norm.

 

Steuererklärung

Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2022

Die Finanzämter geben hiermit bekannt, dass bei ihnen die nachstehend aufgeführten Steuererklärungen bis zum 2. Oktober 2023 abzugeben sind. Für Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt wird, endet die Erklärungsfrist jedoch nicht vor Ablauf des neunten Kalendermonats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2022 / 2023 folgt. Die Umsatzsteuererklärung ist auch in diesen Fällen bis zum 2. Oktober 2023 abzugeben.

Für Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen, endet die Antrags- und Erklärungsfrist am 31. Dezember 2026. Die Umsatzsteuererklärung war in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit vor dem 31. Dezember 2022 beendet hat, binnen eines Monats nach Beendigung seiner unternehmerischen Tätigkeit abzugeben.

 

Kfz-Zulassung wird digital

Durch eine Neuregelung, die am 1. September 2023 in Kraft tritt, wird es möglich sein, Fahrzeugzulassungen über die bestehenden i-Kfz-Portale der Bundesländer online zu beantragen. Im Unterschied zu bisherigen Verfahren müssen Bürger nun nicht mehr auf den Erhalt der physischen Fahrzeugdokumente und Plaketten warten. Stattdessen dürfen sie bis zu 10 Tage lang ohne diese Unterlagen fahren, wobei der digitale Zulassungsbescheid als ausreichender Nachweis dient. Das bedeutet, dass Fahrzeughalter nach der digitalen Neuzulassung laut Aussage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. Dr. Volker Wissing (FDP), Bundesminister für Digitales und Verkehr, erläuterte: „Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger“.

 

E.ON senkt Preise

Berichten der Deutschen Presse-Agentur zufolge hat Deutschlands größter Energieversorger E.ON angekündigt, zum 1. September 2023 die Preise für Strom und Gas zu senken. Über den genauen Umfang machte das Unternehmen laut dpa noch keine genaueren Angaben, ein Firmensprecher gab aber an, dass E.ON die Preise für Millionen von Strom- und Gaskunden senken werde. Eine gute Nachricht für Verbraucher, die im Zuge der jüngsten Schwankungen mit teilweise hohen Nachzahlungen konfrontiert waren.

 

E-Auto-Förderung nur noch für Privatwagen

Ab September 2023 werden staatliche Zuschüsse in Form des Umweltbonus nur noch für Privatpersonen gewährt. Gemäß der neuen Förderrichtlinie, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, werden ab dem 1. September keine gewerblich genutzten Fahrzeuge mehr gefördert. Weiter ist vorgesehen, dass ab 2024 die Förderung weiter abgesenkt wird.

 

Neue Euro 6-Abgasnorm

Bis zur geplanten Einführung der Euro-7-Abgasnorm wird es noch dauern. Dennoch tritt bereits ab dem 1. September 2023 eine Weiterentwicklung der Abgasnorm Euro 6 in Kraft, bekannt als Euro 6e. Laut Informationen des ADAC sieht die erste Stufe (EA) dieser neuen Norm vor, dass ab September 2023 neu genehmigte Pkw-Modelle sowie alle Fahrzeuge, die ab dem 1. September erstmals zugelassen werden, die Anforderungen der ersten Stufe erfüllen müssen. Die Euro 6-Norm beinhaltet laut ADAC Anpassungen der Messunsicherheit für RDE-Messungen (Real Driving Emissions) und eine weitere Senkung der Übereinstimmungsfaktoren.

 

ELSTER führt automatische Löschung ein

Bei ELSTER, dem Onlineportal der Finanzämter, gibt es ab September ebenfalls eine Änderung. Wie t-online berichtet, wurden ELSTER-Nutzer bereits in einer Mail des Portals darauf hingewiesen, dass ab dem 18. September nur noch die Nachrichten dauerhaft gespeichert werden, die wirklich benötigt werden, beispielsweise Übertragungsprotokolle, digitale Bescheide und weitere Daten zu den Bescheiden. Alle anderen Nachrichten sollen nach einem Jahr automatisch gelöscht werden. Insbesondere Status-Mitteilungen und Zertifikats-Informationen würden darunter fallen. Falls Nutzer Nachrichten benötigen, sollten diese laut ELSTER vor dem 18. September heruntergeladen werden, da ab dann die Löschung von Nachrichten beginnt, bei denen die Speicherfrist bereits abgelaufen ist.

 

Frist für Härtefallfonds-Antrag läuft aus

Bestimmte Personengruppen, die nur knapp die Grundsicherung erreichen, haben Anspruch auf zusätzliche Zahlungen von bis 5.000 Euro aus dem Härtefallfonds der Bundesregierung. Hierzu zählen Personen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und jüdische Zuwanderer und deren Angehörige aus der ehemaligen Sowjetunion. Die genauen Voraussetzungen können auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Soziales und Arbeit (BMAS) eingesehen werden. Bis zum 30.09.2023 können noch Anträge gestellt werden.

 

Amazon stellt eAbos ein

Ab dem 4. September erhalten Abonnenten von eMagazinen und eZeitungen über Amazon keine Ausgaben mehr, wie der Konzern bereits im März in einer Pressemitteilung schrieb. Bereits ab März war es nicht mehr möglich, ein neues Abonnement abzuschließen. Nun endet auch die Zustellung für laufende Abonnements.

 

Halogenpins werden verboten

Nachdem aufgrund der Single Lighting Regulation (SLR) und der überarbeiteten EU-RoHS-Richtlinie 2011/65/EU der EU-Kommission bereits diverse Leuchtstofflampen im Verlauf des Jahres EU-weit verboten wurden, wird ab dem 1. September ebenfalls die Produktion von Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9) EU-weit verboten. Das Verbot bezieht sich allerdings nur auf die Produktion, die Lampen und Pins dürfen weiterhin benutzt werden. Ebenfalls dürfen Händler ihre Lagerbestände weiterhin abverkaufen. Nur Hersteller und Importeure sind demnach von dem Verbot direkt betroffen.

 

Coca-Cola erhöht Preise

Gemäß Berichten der Lebensmittelzeitung plant Coca-Cola, ab September die Preise zu erhöhen. Laut diesen Berichten strebt Coca-Cola Europacific Partners Deutschland Preisanpassungen für ihre gesamte Produktpalette an, wobei die geplanten Erhöhungen im höheren einstelligen Prozentbereich liegen sollen. Als Gründe für diese Preisanpassungen werden gestiegene Kosten sowie bedeutende Investitionen in Deutschland angegeben, wie t-online berichtet.

Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab August 2023

Das zweite Halbjahr ist seit einem Monat bereits im Gange und auch im August gibt es neue, jedoch wenige Änderungen. Was ändert sich in Deutschland?

• Wenige Änderungen im August
• Mindestlohnerhöhung und neuer Ausbildungsberuf
• Steuererklärung und Verbot von Leuchtstoffröhren

Obwohl der August nicht mit rechtlichen Umstellungen überhäuft ist, gibt es dennoch einige bemerkenswerte Änderungen auf nationaler Ebene in Deutschland. Dazu gehören unter anderem aktualisierte Richtlinien für Leuchtstoffröhren, eine Anhebung des Mindestlohns in der Geld- und Werttransportbranche, die Einführung eines innovativen Ausbildungsberufs und die Deadline für die Abgabe der Steuererklärung 2021, sofern sie durch einen Steuerberater erfolgt.

Erhöhung des Mindestlohns in spezieller Branche
Der Mindestlohn für die Geld- und Werttransport-Branche in Nordrhein-Westfalen wird ab dem 1. August erhöht. Laut dem Netzwerk für Beschäftigte der Geld- und Wertdienstbranche in NRW steigt der bisherige Mindestlohn von 20 Euro auf 20,64 Euro – eine Erhöhung um 0,64 Cent. Bei einer Vollzeitstelle mit 160 Stunden im Monat führt dies zu einem zusätzlichen Einkommen von 102,40 Euro.

Einführung eines neuen Ausbildungsberufs
Ein neuer Ausbildungsberuf, der Gestalter für immersive Medien (GIM), wird ab dem 1. August 2023 eingeführt, so die Industrie- und Handelskammer. Die Ausbildung dauert drei Jahre und kann bundesweit absolviert werden. Zum Lehrplan gehören unter anderem 3D-Animation, 3D-Audio, 3D-Modeling, das Arbeiten mit Autoren- und Entwicklungstools wie Unity und Unreal, Streaming und Projektmanagement.

Erhöhte Vergütung für diesen Ausbildungsberuf
Ab dem 1. August 2023 erfolgt eine Anpassung der Ausbildungsvergütung für Auszubildende im Maler- und Lackiererhandwerk. Im ersten Ausbildungsjahr wird die Vergütung auf 770 Euro angehoben, im zweiten Ausbildungsjahr auf 850 Euro und im dritten und letzten Ausbildungsjahr auf 1.015 Euro, so die Deutsche Handwerks Zeitung in einem Online-Beitrag.

Fristen für die Steuererklärung 2021
Personen, die bei ihrer Steuererklärung die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch genommen haben, sind verpflichtet, diese bis zum 31. August einzureichen. Für jene, die ihre Steuererklärung eigenständig erstellt haben, war der Abgabetermin der 31. Oktober 2022. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden beide Fristen verlängert.

Einschränkungen durch die RoHS-Richtlinie
Entsprechend den RoHS-Richtlinien, die den Gebrauch bestimmter gefährlicher Substanzen in Elektrogeräten limitieren, dürfen Leuchtstofflampen und -röhren für allgemeine Beleuchtungszwecke nicht länger verwendet werden. Ab dem 25. August wird ihr Verkauf in Deutschland unterbunden. Als Alternative können Nutzer unter anderem auf LED-Beleuchtung umsteigen.

Die wichtigsten Änderungen ab Juli 2023

Der Juli 2023 bringt wieder einige Änderungen und Neuigkeiten. Unter anderem dürfen sich Rentner über eine Rentenerhöhung freuen, das Porto für DHL-Pakete wird erhöht und endlich wird das E-Rezept in ganz Deutschland eingeführt. Alle Änderungen hier im Überblick.

Rentenerhöhung, Erhöhung der Beiträge für die Pflegeversicherung – ab Juli gibt es Veränderungen, dich sich finanziell sowohl negativ als auch positiv auswirken. Was neu ist und wie sich die Änderungen auswirken, erfahren Sie in dieser Übersicht.

 

Änderung ab Juli 2023: Rentenerhöhung

Ab Juli dürfen sich über 21 Millionen Deutsche über etwas mehr Geld freuen: Die Renten steigen um bis zu 5,86 Prozent in Ostdeutschland und 4,39 Prozent im Westen.

Bisher gab es unterschiedliche Rentenwerte für Ost und West. Diese wurden seit dem 1. Juli 2018 abgebaut. Ab dem 1. Juli 2024 sollte es einen einheitlichen Rentenwert geben, dieses Ziel wird aber jetzt bereits in diesem Jahr erreicht.

Was bringt die Erhöhung? Rentner aus den alten Bundesländern, die zum Beispiel bisher 1.000 Euro Rente erhalten haben, bekommen ab Juli 1.043,90 Euro. Rentner aus den neuen Bundesländern mit 1.000 Euro Rente bekommen eine Erhöhung auf 1058,60 Euro.

 

Neu ab Juli 2023: Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung

Der Bundestag hat eine neue Pflegereform beschlossen, die ab Juli 2023 umgesetzt wird. Sie bringt viele Veränderungen und Verbesserungen für Pflegebedürftige in Heimen und ambulanter Pflege. Doch um diese zu gewährleisten, müssen Steuerzahler höhere Beiträge zur Pflegeversicherung leisten. Um 0,35 Prozentpunkte wird der Beitragssatz ab Juli 2023 angehoben und so in Summe über 6 Milliarden in die Pflegeversicherung spülen.

Mehr Informationen zur Steuerreform erhalten Sie hier: Bundestag beschließt umstrittene Reform – so stark bittet Lauterbachs neuer Pflege-Plan Sie jetzt zur Kasse.

 

Änderungen beim Bürgergeld ab Juli 2023: Einkommensfreigrenze wird erhöht

Eine Änderung beim Bürgergeld betrifft ab Juli 2023 die Freibeträge für Erwerbstätige. Sie wird erhöht, sodass bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. In der Praxis sind das bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher.

Junge Arbeitnehmer dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs, einer  Ausbildung, dem Bundesfreiwilligendienst oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr bis zur Minijob-Grenze von aktuell 520 Euro behalten. Das Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt unberücksichtigt.

 

Ändert sich ab Juli: E-Rezept wird endlich flächendeckend eingeführt

Schon häufiger wurde der Startschuss für das E-Rezept ausgerufen. Ab Juli 2023 wird die Änderung nun endlich umgesetzt: Das Papierrezept soll weitestgehend abgelöst werden durch das E-Rezept.

Laut Karl Lauterbach funktioniert die Neuerung in den meisten Fällen: „Zum 1. Juli 2023 können Patienten das erste Mal das E-Rezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen. Bis Ende Juli werden voraussichtlich schon 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein.“

Das bedeutet, wenn Sie ihre Versicherungskarte ins Lesegerät in der Apotheke stecken, ist das Rezept in der Datenbank schon hinterlegt. Für die Übermittlung haben Sie die Wahl zwischen dem Handy, einer E-Rezept-App oder einem digitalen Versand an die Apotheke. Damit sollen nach Angaben des Gesundheitsministeriums unter anderem Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke vereinfacht werden.

Jede Patientin und jeder Patient kann allerdings entscheiden, ob er nicht doch das Papierrezept weiterhin nutzen möchte – dieses wird nach aktuellem Stand nicht abgeschafft.

 

Ab Juli 2023 sorgt ein neues Gesetz für eine Steigerung der Gasspeicherumlage

Aufgrund eines neuen Gesetzes wird die Gasspeicherumlage ab Juli 2023 deutlich steigen. Aktuell liegt sie bei 59 Cent pro Megawattstunde. Ab 1. Juli soll sie auf 1,45 Euro pro Megawattstunde erhöht werden. Dies hat zur Folge, dass ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von circa 20 Megawatt ungefähr 30 Euro im Jahr mehr zahlen muss.

Die Gasspeicherumlage wurde im vergangenen Jahr während der Energiekrise eingeführt. Die vom Bund festgelegten Füllstandsvorgaben konnten durch Sonderausschreibungen erfüllt werden, die jedoch zusätzliche Kosten verursacht haben. Eine neue Gasspeicherumlage wird Anfang 2024 festgelegt.

 

Ab Juli läuft der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld aus

Neu ab dem nächsten Monat ist, dass der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld zu Zeiten der Coronapandemie und Energiekrise zum 1. Juli ausläuft. Ab dann gilt für Unternehmen wieder: Bei mindestens einem Drittel (bisher: 10 Prozent) ihrer Beschäftigten muss im Monat jeweils ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorliegen.

 

Whistleblower-Gesetz ab Anfang Juli

Ab Juli 2023 startet für Menschen das Whistleblower-Gesetz, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken. Sie sollen mit dieser Änderung vor Entlassung und Schikanen bewahrt werden. Außerdem müssen in Behörden und Unternehmen Anlaufstellen geschaffen werden, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln entgegennehmen.

 

Neues Porto für DHL Pakete ab Juli 2023

Die Krisen und Teuerungen machen auch vor DHL nicht halt: Manche DHL-Kunden müssen vom 1. Juli an höhere Preise bezahlen. Das Porto für das 10-Kilo-Paket steigt von 9,49 auf 10,49 Euro. Auch Dienstleistungen wie Nachnahme oder Sperrgut werden teurer.