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Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Dezember 2023

Im Dezember 2023 erwartet die Verbraucher in Deutschland eine Reihe von Änderungen und neuen Gesetzen.

Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche, von sozialen Leistungen über Verkehr bis hin zu steuerlichen Fristen und Regelungen im Energiebereich.

 

Erhöhtes Bürgergeld

Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft das Bürgergeld. Im Dezember 2023 wird zum ersten Mal das erhöhte Bürgergeld für 2024 ausgezahlt.

Der Bürgergeld-Regelsatz wird um 12,2 Prozent angehoben, was für Alleinstehende eine Erhöhung um 61 Euro bedeutet, auf einen Regelsatz von 563 Euro für das Jahr 2024, wie buerger-geld.org in einem Online-Beitrag berichtet.

Die Auszahlung des erhöhten Bürgergeldes für Januar 2024 findet am letzten Werktag des Monats Dezember statt, wobei das Geld bereits am 29. Dezember auf dem Konto zur Verfügung stehen soll, wie es weiter heißt.

 

Anhebung für Pflegeberufe

Noch vor der flächendeckenden Erhöhung des Mindestlohns im Januar gibt es bereits im Dezember eine spezielle Anhebung für Pflegeberufe.

Der Mindestlohn steigt für Pflegehilfskräfte auf 14,15 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 15,25 Euro und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde.

 

Weinflaschen

Ab dem 8. Dezember 2023 müssen auf den Etiketten von Weinflaschen zusätzliche Informationen angegeben werden, wie der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. berichtet.

Diese Neuregelung verlangt die Angabe von Nährwerten und Zutaten auf den Flaschen, um den Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten.

 

Nebenkostenabrechnung

Die Frist der Nebenkostenabrechnung fällt ebenfalls im Dezember an. Vermieter müssen die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 bis spätestens 31. Dezember 2023 an ihre Mieter übermitteln.

Diese Frist ist besonders in Anbetracht der hohen Energiepreise relevant, da sie die Möglichkeit von Nachzahlungen mit sich bringt.

Wenn die Abrechnung nicht bis zu diesem Datum erfolgt, entfällt die Nachzahlungspflicht für den Mieter.

 

LKW-Maut

Eine weitere Änderung in Deutschland betrifft die LKW-Maut ab dem 1. Dezember.

Für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen wird ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 erhoben, wobei dies der Förderung umweltfreundlicherer Transportmethoden und dem Ziel, CO2-Emissionen zu verringern, dienen soll, wie es von Seiten der Bundesregierung heißt.

Ruhestand für angehende Rentner

Im Bereich der Renten gibt es ebenfalls Änderungen. Personen, die zwischen dem 2. Dezember 1957 und dem 1. Januar 1958 geboren wurden, können im Dezember 2023 regulär in den Ruhestand treten, so die Deutsche Rentenversicherung.

Für Schwerbehinderte mit einem Geburtsdatum zwischen dem 2. März 1962 und dem 1. April 1962 wird die Altersrente für Schwerbehinderte mit einem Abschlag von 10,8 Prozent zugänglich, sofern 35 Versicherungsjahre vorliegen, wie es weiter heißt.

Auch die Rente für besonders langjährig Versicherte wird relevant, die abschlagsfrei ist und Personen betrifft, die zwischen dem 2. September 1959 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurden.

 

Steuererklärungsfrist

Ein weiteres wichtiges Datum ist der 31. Dezember 2023, denn dies ist die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2019, so das Bundesministerium für Finanzen.

Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Recht auf eine potenzielle Erstattung, die durchschnittlich bei 1.095 Euro liegt.

 

WhatsApp-Nutzer auf Android-Handys

Interessant ist auch eine Änderung für Nutzer von Meta Platforms Messengerdienst WhatsApp auf Alphabets Android-Handys: Google plant, Chat-Backups im Google Drive-Speicherplatz anzurechnen.

Nach Verbrauch des kostenlosen Speicherplatzes von 15 Gigabyte müssten Nutzer für zusätzlichen Speicherplatz bezahlen, wie in einem Beitrag von Netzwelt berichtet wird.

 

Inaktive Nutzerkonten bei Google

Aktuell bietet Google als kostengünstigste Erweiterungsoption einen monatlichen Tarif von 1,99 Euro an, der den Nutzern zusätzlich 100 Gigabyte Speicherplatz zur Verfügung stellt.

Für diejenigen, die lokale Backups bevorzugen, bleibt diese Option weiterhin kostenfrei, was eine attraktive Alternative für die Datensicherung darstellt.

Zudem beginnt Google laut eigenen Angaben ab dem 1. Dezember 2023 mit der Löschung von Nutzerkonten, die länger als zwei Jahre nicht genutzt wurden.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit und Effizienz der Dienste zu verbessern, insbesondere in Bezug auf ältere Konten, die oft nicht über moderne Sicherheitsstandards wie die 2-Faktor-Authentifizierung verfügen.

 

Neuer Fahrplan der Deutschen Bahn

Zum 10. Dezember 2023 tritt außerdem der Winterfahrplan der Deutschen Bahn in Kraft.

Hierbei kommt es zu einer Erweiterung des Zugangebots auf verschiedenen Strecken, wie beispielsweise zwischen Berlin und München sowie Hamburg und Magdeburg, so die Deutsche Bahn.

Des Weiteren starten neue Nachtzugverbindungen in Kooperation mit der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB), darunter die Strecken Berlin-Paris und Berlin-Brüssel, wie es weiter heißt. Parallel dazu werden allerdings auch Preisanpassungen vorgenommen.

Die Flexpreis-Tickets verteuern sich um rund fünf Prozent, und die Bahncard 25 steigt im Preis auf 62,90 Euro pro Jahr.

 

Wechseln der Kfz-Versicherung

Schließlich besteht für Kfz-Versicherte die Möglichkeit, den Anbieter noch bis Ende Dezember zu wechseln, wenn der aktuelle Anbieter die Beiträge erhöht hat, da in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht greift.

Änderungen ab November

Wer einen neuen Ausweis benötigt, hat es bald leichter.

Außerdem laufen zwei Fristen für Autofahrer und Steuerzahler ab.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Ab November entschlackt Deutschland seine Bürokratie.

Nicht nur beim Abholen von Personalausweisen wird es entspannter, auch für Fachkräfte wird es einfacher, in die Bundesrepublik einzuwandern.

Was der neue Monat sonst noch bringt, zeigt unser Überblick.

 

 

Personalausweis

Wer einen Reisepass, Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel benötigt, braucht mitunter starke Nerven.

Vor allem in Großstädten sind Termine in Bürgerämtern rar – bis man das Dokument in den Händen hält, können manchmal Monate vergehen.

Immerhin ein Termin fällt künftig weg: der für die Abholung.

Ab November können Sie den Erhalt des sogenannten Pin-Briefs für die Online-Ausweis-Funktion online bestätigen.

Bisher war dafür eine Unterschrift bei der Abholung von Reisepass und Co. nötig.

Zwar müssen Sie auch weiterhin persönlich beim Amt vorstellig werden, um das beantragte Dokument abzuholen, Sie benötigen aber keinen separaten Termin mehr dafür.

Stattdessen nehmen Sie Ihren Ausweis rund um die Uhr mittels Code an einem Dokumentenausgabeautomaten entgegen.

 

Einwanderung

Ab November greift schrittweise das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung.

Wer einen Hochschulabschluss besitzt, kann dann mit der sogenannten Blauen Karte EU einfacher aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern.

Dafür werden etwa die Gehaltsgrenzen gesenkt, die Liste der Berufe wird erweitert und der Familiennachzug erleichtert.

Für IT-Spezialisten gilt das auch ohne Abschluss, sofern sie ausreichend Berufserfahrung vorweisen können.

Erfüllen Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Studium alle Voraussetzungen, haben Sie ab November zudem Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.

Auch lockern sich die Vorgaben, welcher Art von qualifizierter Beschäftigung sie in Deutschland nachgehen dürfen.

Sie muss nicht mehr zwingend etwas mit Berufsabschluss oder Hochschulabschluss zu tun haben.

 

Kfz-Versicherung

Verlängert sich Ihre Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2024?

Dann können Sie noch bis 30. November 2023 kündigen und wechseln.

Erhöht Ihr Anbieter Ihre Beiträge, haben Sie sogar noch etwas länger Zeit.

Denn dann greift ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Erhalt der ersten neuen Rechnung. Achten Sie beim Angebotsvergleich aber nicht nur auf den Preis.

Wichtig sind auch die versicherten Leistungen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wem ein Wechsel zu stressig ist, kann bei seinem Versicherer nach einer Umstellung auf den Tarif für 2024 fragen.

Mitunter können Sie so ebenfalls Geld sparen.

 

Steuervorteil sichern

Wer schon früher von seiner Steuererstattung profitieren möchte, kann die sogenannte Lohnsteuerermäßigung beantragen.

Das ist zwar grundsätzlich jederzeit möglich, möchten Sie aber, dass der Antrag noch rückwirkend für das komplette Jahr 2023 gilt, muss er bis zum 30. November 2023 beim Finanzamt sein.

Ihnen bleibt dann im November und Dezember mehr Netto vom Brutto.

Sie können auch direkt die Lohnsteuerermäßigung für 2024 beantragen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, zahlen Sie bereits im Laufe des Jahres Monat für Monat weniger Steuern und müssen nicht erst auf die Erstattung nach der Einkommensteuererklärung warten.

Das Finanzamt gewährt etwa einen Freibetrag für Werbungskosten, wenn die abziehbaren Aufwendungen im Jahr 2023 insgesamt 1.830 Euro übersteigen.

 

Rentenbeginn

Monat für Monat können weitere Menschen regulär in den Ruhestand treten.

Im November 2023 gilt das für alle, die zwischen dem 2. November 1957 und dem 1. Dezember 1957 geboren wurden.

Die Regelaltersrente ist abschlagsfrei und setzt lediglich fünf Jahre an Beitragszeiten voraus. Was für andere Jahrgänge gilt, lesen Sie hier.

Haben Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50, können Sie diesen November vorzeitig die Altersrente für Schwerbehinderte beziehen, wenn Sie zwischen dem 2. Februar 1962 und dem 1. März 1962 geboren wurden.

Der Abschlag beträgt dann 10,8 Prozent. Voraussetzung sind 35 Versicherungsjahre.

Ebenso viel Wartezeit ist nötig, wenn Sie erstmals die Rente für langjährig Versicherte („Rente mit 63“) beziehen möchten.

Zum 1. November steht diese allen offen, deren Geburtstag in die Zeit vom 2. Oktober 1960 bis 1. November 1960 fällt.

Sie müssen dann allerdings einen Abschlag von 12 Prozent verkraften.

Wer sogar auf mindestens 45 Jahre an rentenversicherungspflichtiger Zeit kommt, profitiert von der Rente für besonders langjährig Versicherte.

Sie ist abschlagsfrei und kann ab November bezogen werden, wenn Sie zwischen dem 2. August 1959 und dem 1. September 1959 geboren wurden.

 

Disney+ wird teurer

Der Streamingdienst Disney+ führt ab November neue Abomodelle ein.

Konnten bisher alle Kunden zum Einheitspreis von 8,99 Euro im Monat Inhalte in höchster Auflösung und Tonqualität streamen, ist das künftig nur noch in der Variante „Disney+ Premium“ möglich.

Sie kostet 11,99 Euro im Monat.

Für 8,99 Euro gibt es künftig „Disney+ Standard“.

Damit ist nur noch eine Auflösung in Full-HD möglich, der Sound ist ebenfalls schlechter und Sie können nur auf zwei statt vier Geräten gleichzeitig streamen.

Die günstigste Variante „Disney+ Standard mit Werbung“ kostet 5,99 Euro im Monat.

Wie der Name schon sagt, beinhaltet sie Werbung.

Außerdem können Sie damit keine Filme und Serien herunterladen, um sie auch offline zu schauen.

Die Änderungen gelten ausschließlich für Neukunden.

Bestandskunden sind nicht betroffen.

 

Schnäppchen-Tage im Handel

Auch wenn die Inflation langsam zurückgeht, Rabatte nimmt wohl jeder Verbraucher gerne mit.

Und der November bietet dafür gleich mehrere Möglichkeiten.

Beim „Singles Day“ am 11. November, „Black Friday“ am 24. November und „Cyber Monday“ am 27. November locken Onlineshops sowie stationäre Händler wieder mit Rabattaktionen.

So manches Geschäft ruft gar eine ganze „Black Friday“-Woche ab dem 20. November aus.

 

Neue Gesetze im Oktober 2023

Der Oktober bringt neue Gesetze und Regelungen mit sich. Zwei dieser Änderungen betreffen das Heizen.

Aber es ändert sich noch mehr.

 

Höhere Zinsen beim KfW-Studienkredit ab Oktober 2023 – Kreditkarten-Gebühren steigen

Wer einen laufenden Studienkredit hat, muss jetzt stark sein.

Ab Oktober 2023 werden aufgrund des Euribor-Zinssatzes Zinsen über 8 Prozent erwartet.

Zudem steigen im Oktober die Kreditkarten-Gebühren von VISA & Mastercard.

Alltägliche Einkäufe sollten deshalb besser mit der Debitkarte, Girokarte oder mit Bargeld bezahlt werden.

 

Die Landtagswahlen in Bayern und Hessen stehen an

Im Oktober wartet ein Superwahltag auf die Bürger.

Während am 8. Oktober die Bayern-Wahl stattfindet, wird parallel auch in Hessen über die neue Landesregierung entschieden.

Für die SPD geht dort Bundesinnenministerin Nancy Faeser ins Rennen.

 

Änderung in Frankfurt ab Oktober 2023: Radeberger schließt Binding-Brauerei

Radeberger macht die Binding-Brauerei in Frankfurt dicht.

Sie soll im Oktober 2023 schließen. 150 Mitarbeiter sind von der Entscheidung, die auf gestiegenen Kosten aufgrund des Ukraine-Kriegs beruhen, betroffen.

 

Heizkostenzuschuss: Antragfrist endet im Oktober 2023

Wer nicht mit Gas oder Fernwärme heizt, sondern mit Holz, Öl oder anderen „nicht leitungs-gebundenen Brennstoffen“, kann von einer anderen Regelung profitieren, vom Heizkostenzuschuss.

Es handelt sich dabei zwar nicht um ein neues Gesetz, da es schon im Mai verabschiedet wurde, aber im Oktober ist ein Stichtag.

Die Antragsfrist läuft laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 20. Oktober 2023 aus.

So lange kann man noch den Heizkostenzuschuss beantragen, um vom bereitgestellten Budget des Bundes bis zu 2000 Euro zu bekommen.

Allerdings sind die Fördermittel begrenzt: Ist das Budget des Bundes schon vor dem 20. Oktober erschöpft, gehen spätere Anträge leer aus.

Auch Studenten sind teilweise berechtigt, den Heizkostenzuschuss zu beantragen.

 

Kreditkarten-Gebühren steigen ab Oktober 2023

Bargeld war gestern – doch die Bezahlung mit Kreditkarten von VISA und Mastercard wird voraussichtlich teurer.

Zwar nicht direkt, doch die Kreditkarten-Anbieter wollen ab Oktober offenbar die für Händler fälligen Gebühren anheben.

Das berichtete die Börsen-Zeitung. Handelsverbände warnen laut der Zeitung, dass Gebührenerhöhungen viele Unternehmen in einer besonders schwierigen Phase treffen würden.

Das macht es wahrscheinlich, dass diese einen Teil der Gebühren an die Kunden weitergeben werden.

 

Oktober 2023: Mehr Geld für Handwerker

Über einen höheren Lohn können sich ab Oktober 2023 Handwerker in zwei Berufsgruppen freuen: Dachdecker und Gerüstbauer.

Das berichtet die Deutsche Handwerkszeitung.

Die rund 100.000 Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk erhalten zum 1. Oktober 21,12 Euro Ecklohn pro Stunde.

Mit der Neuerung im aktuellen Tarifvertrag steigen die Bezüge um drei Prozent.

Bislang lag der Ecklohn für Dachdecker bei 20,50 Euro.

Und auch die Gerüstbauer haben nach Verhandlungen einen neuen Tarifvertrag, mit dem der Branchenmindestlohn zum 1. Oktober 2023 auf 13,60 Euro steigt.

Vorher waren es 12,85 Euro. Auch die Ausbildungsvergütungen werden in dem Handwerks-beruf erhöht.

 

Lidl: Neue Haltungsform bei frischem Rindfleisch

Wer frisches Rindfleisch beim Discounter Lidl kaufen möchte, kann derzeit noch Fleisch aus der Haltungsform 2 wählen.

Insgesamt gibt es vier Haltungsformen, je höher, desto besser das Tierwohl.

Ab Oktober 2023 will Lidl sein Sortiment in Richtung Tierwohl umstellen und nur noch frisches Rindfleisch der Haltungsform 3 oder 4 anbieten.

Die Produkte der Haltungsformen 1 und 2 sollen nach und nach aus den Regalen verschwinden.

Die Umstellung soll bis zum Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.

An der tatsächlichen Wirkung der Haltungsformen für das Tierwohl üben Experten, Politiker und Tierschutzorganisationen allerdings auch Kritik.

 

Kein Support mehr für erste Version von Windows 11

Auch für Windows-User ändert sich im Oktober etwas – zumindest für manche.

Wer die erste Version von Windows 11 (21H1) nutzt, sollte sich um ein Update kümmern.

Denn Windows bietet für die Version des Betriebssystems dann keinen Support mehr an.

Am 10. Oktober 2023 wird zum letzten Mal ein Sicherheitsupdate für die Version Windows 11 (21H1) erscheinen.

Nutzer können vorher auf die neuere Version Windows 11 (22H1) umsteigen.

 

Energieversorger senkt Gaspreise

Zum 1. Oktober 2022 hat die Bundesregierung die Einführung der so genannten Gas-Sicherungsumlagen beschlossen, welche Kosten für die Befüllung der deutschen Gasspeicher auf alle Gaskunden umlegt.

Ab dem 1. Oktober 2023 senkt die für das deutsche Gasmarktgebiet verantwortliche Trading Hub Europe (THE) die Regelenergie-Umlage von 0,57 Cent/kWh und die Konvertierungsumlage von 0,038 Cent/kWh auf jeweils 0 Cent/kWh, wie die IHK Karlsruhe berichtet.

Die Teag Thüringer Energie AG kündigte in einer Pressemitteilung bereits an, ihre Erdgas-preise für Privatkunden zum 1. Oktober zu reduzieren.

Mit der Preissenkung gebe die Teag sowohl Kostenerleichterungen aus dem Rückgang der Gas-Sicherungsumlage als auch Effekte beim Energieeinkauf weiter.

Nach Angaben des Unternehmens werde der Kilowattstundenpreis für Privatkunden um 0,559 Cent brutto pro Kilowattstunde gesenkt.

Für Erdgaskunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeute dies eine Einsparung von rund 110 Euro im Jahr.

 

Deutsche Bahn stellt Ticketsystem um

Die Deutsche Bahn verkauft ihre Spartickets im Fernverkehr ab dem 1. Oktober auch in den Reisezentren und bei Agenturen nur noch bei Angabe einer Handynummer oder einer E-Mail-Adresse, so die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

„Wir stellen weiter auf Online-Tickets um, weil wir die Kunden besser über ihren Reiseverlauf informieren wollen“, teilte ein DB-Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Dazu brauche der Konzern allerdings die Kontaktdaten der Personen in Verbindung mit ihren aktuellen Reiseplänen.

Der Service sei für die Fahrgäste insbesondere aufgrund der Pünktlichkeitsprobleme der Bahn besonders vorteilhaft, so der Nachrichtensender n-tv.

 

Telefonische Krankschreibung

Die telefonische Krankschreibung, die sich während der Pandemie bewährt hat, soll ab Beginn der nächsten Erkältungssaison im Herbst 2023 unbefristet gelten.

Dies publizierte die Bundesregierung in einem Beitrag.

Die Regelung habe sich in der Praxis als sinnvolle Entlastung erwiesen, heißt es im Gesetzesentwurf.

Deshalb will Gesundheitsminister Lauterbach die Krankschreibung per Telefon dauerhaft möglich machen.

Unter gewissen Bedingungen können Patienten und Patientinnen dann wieder in der Praxis anrufen, um ein Attest zu erhalten.

Die Option soll insbesondere bei leichten Krankheiten und nur für bereits bekannte Patienten verfügbar sein.

Wie genau die Regelung in Zukunft aussieht, soll der Gemeinsame Bundesausschuss noch erarbeiten, heißt es im Beitrag der Bundesregierung.

Verschiedene Quellen weisen darauf hin, dass die telefonische Krankschreibung ab Oktober, spätestens zu Beginn der nächsten Erkältungssaison, wieder möglich sein soll.

 

Rentenbeginn für bestimmte Geburtsjahrgänge

Im Oktober 2023 werden sich für Rentner, insbesondere für die Angehörigen bestimmter Geburtsjahrgänge, wichtige Änderungen ergeben.

Verschiedene Arten von Altersrenten sind betroffen:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wer zwischen dem 02.10.1957 und dem 01.11.1958 geboren ist, kann erstmals zum 01.10.2023 die Regelaltersrente ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Für die Geburtsjahrgänge 02.01.1962 bis 01.02.1962 besteht ab dem 01.10.2023 die Möglichkeit, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Abschlag von 10,8 % in Anspruch zu nehmen.

Ebenfalls ab 01.10.2023 ist die Altersrente für langjährig Versicherte für die Geburtsjahrgänge 02.09.1960 bis 01.10.1960 mit einem Abschlag von 12% möglich, sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 45 Jahren steht den Geburtsjahrgängen vom 02.07.1959 bis einschließlich 01.08.1959 ab dem 01.10.2023 zur Verfügung, während die am 02.08.1959 Geborenen bis zum 01.11.2023 warten müssen.

Rentenanträge müssen aktiv selbst gestellt werden, da Renten nicht automatisch gewährt wer-den.

 

Rentenzahlungen im Oktober 2023

Die Rentenzahlungen für den Monat Oktober 2023 erfolgen am Dienstag, den 31.10.2023, dem letzten Bankarbeitstag dieses Monats.

Dies betrifft sowohl die Rentennachzahlungen für den laufenden Monat Oktober als auch die Rentenvorauszahlungen für den Monat November 2023.

Rentenempfänger sollten sich diesen Termin unbedingt im Kalender vormerken, um eine rechtzeitige Überweisung zu gewährleisten.

 

Steuererklärungsfrist für Rentner

Auch Rentnerinnen und Rentner sollten die Frist für die Steuererklärung im Auge behalten.

Für das Steuerjahr 2022 endet die Frist am 02.10.2023.

Ursprünglich sollte die Frist Ende Juli 2023 enden, wurde aber um zwei Monate verlängert.

Da der 30.09.2023 auf einen Samstag fällt, ist der 02.10.2023 das endgültige Fristende.

Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um Strafzahlungen zu vermeiden.

 

Antragsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit

Ab Oktober 2023 wird sich das Antragsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ändern.

Die gesetzlichen Pflegekassen müssen innerhalb bestimmter gesetzlicher Fristen über einen Antrag auf Feststellung des Pflegegrades entscheiden.

Wird die Frist überschritten, müssen sie dem Versicherten 70 Euro pro Woche der Verzögerung zahlen.

Die Zahlungspflicht entfällt, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat, z. B. wegen eines durch Krankenhausaufenthalt ausgefallenen Begutachtungstermins.

Die Neuregelung stellt klar, dass die Fristen mit dem Ende der Verzögerung weiterlaufen, was zu mehr Transparenz und Verlässlichkeit in diesem Prozess führt.

 

Änderungen im Oktober 2023: Umstellung der Uhren auf Winterzeit

Zweimal pro Jahr wird in Deutschland an der Uhr gedreht. Am letzten Sonntag im Oktober ist es wieder so weit, dann wechseln wir von der Sommerzeit auf die Winterzeit.

In der Nacht auf den 29. Oktober 2023 wird die Uhr von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt; wir können also eine Stunde mehr schlafen. Immerhin.

 

Änderungen im Oktober 2023: Frist für Abgabe der Steuererklärung 2022 endet

Wer seine Steuererklärung selbst erstellt und für das Jahr 2022 noch nicht abgegeben hat, sollte jetzt ganz schnell sein.

Die in diesem Jahr noch einmal wegen der Corona-Pandemie verlängerte Abgabefrist endet offiziell bereits am 30. September.

Weil der jedoch auf einen Samstag fällt, muss die Steuererklärung erst am 2. Oktober beim Finanzamt sein – falls nicht, könnte das unangenehme Folgen haben.

 

Änderungen im Oktober 2023: WhatsApp funktioniert auf älteren Smartphones nicht mehr

Auf Besitzer älterer Handys kommen gravierende Veränderungen zu.

Ab dem 23. Oktober 2023 wird WhatsApp auf Android-Smartphones, die nicht mindestens die Version 5.0 oder aktuellere Updates installiert haben, nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.

WhatsApp erklärt das damit, dass diese Geräte möglicherweise nicht über die neuesten Sicherheitsupdates verfügen.

Betroffen sind Schätzungen zufolge 15 Millionen Handys weltweit.

 

Disney stellt Verkauf von DVDs und Co. ein

Streaming-Dienste wie Netflix und Co. haben das Zeitalter der DVDs, Blu-rays und Co. beendet.

Auch Disney hat heute seinen eigenen Streamingdienst Disney+ und stellt den Vertrieb physischer Datenträger mit Anbruch des Oktobers nun sogar ein.

Die Firma Leonine Studios aus München übernimmt diesen jedoch.

Das ändert sich ab September 2023

Ab September gibt es wieder eine Reihe neuer Gesetze und Änderungen. Für Autobesitzer gibt es gleich drei Neuerungen – digitale Kfz-Zulassung, Änderungen bei der E-Auto-Förderung und die neue Euro 6e-Norm.

 

Steuererklärung

Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2022

Die Finanzämter geben hiermit bekannt, dass bei ihnen die nachstehend aufgeführten Steuererklärungen bis zum 2. Oktober 2023 abzugeben sind. Für Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt wird, endet die Erklärungsfrist jedoch nicht vor Ablauf des neunten Kalendermonats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2022 / 2023 folgt. Die Umsatzsteuererklärung ist auch in diesen Fällen bis zum 2. Oktober 2023 abzugeben.

Für Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen, endet die Antrags- und Erklärungsfrist am 31. Dezember 2026. Die Umsatzsteuererklärung war in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit vor dem 31. Dezember 2022 beendet hat, binnen eines Monats nach Beendigung seiner unternehmerischen Tätigkeit abzugeben.

 

Kfz-Zulassung wird digital

Durch eine Neuregelung, die am 1. September 2023 in Kraft tritt, wird es möglich sein, Fahrzeugzulassungen über die bestehenden i-Kfz-Portale der Bundesländer online zu beantragen. Im Unterschied zu bisherigen Verfahren müssen Bürger nun nicht mehr auf den Erhalt der physischen Fahrzeugdokumente und Plaketten warten. Stattdessen dürfen sie bis zu 10 Tage lang ohne diese Unterlagen fahren, wobei der digitale Zulassungsbescheid als ausreichender Nachweis dient. Das bedeutet, dass Fahrzeughalter nach der digitalen Neuzulassung laut Aussage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. Dr. Volker Wissing (FDP), Bundesminister für Digitales und Verkehr, erläuterte: „Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger“.

 

E.ON senkt Preise

Berichten der Deutschen Presse-Agentur zufolge hat Deutschlands größter Energieversorger E.ON angekündigt, zum 1. September 2023 die Preise für Strom und Gas zu senken. Über den genauen Umfang machte das Unternehmen laut dpa noch keine genaueren Angaben, ein Firmensprecher gab aber an, dass E.ON die Preise für Millionen von Strom- und Gaskunden senken werde. Eine gute Nachricht für Verbraucher, die im Zuge der jüngsten Schwankungen mit teilweise hohen Nachzahlungen konfrontiert waren.

 

E-Auto-Förderung nur noch für Privatwagen

Ab September 2023 werden staatliche Zuschüsse in Form des Umweltbonus nur noch für Privatpersonen gewährt. Gemäß der neuen Förderrichtlinie, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, werden ab dem 1. September keine gewerblich genutzten Fahrzeuge mehr gefördert. Weiter ist vorgesehen, dass ab 2024 die Förderung weiter abgesenkt wird.

 

Neue Euro 6-Abgasnorm

Bis zur geplanten Einführung der Euro-7-Abgasnorm wird es noch dauern. Dennoch tritt bereits ab dem 1. September 2023 eine Weiterentwicklung der Abgasnorm Euro 6 in Kraft, bekannt als Euro 6e. Laut Informationen des ADAC sieht die erste Stufe (EA) dieser neuen Norm vor, dass ab September 2023 neu genehmigte Pkw-Modelle sowie alle Fahrzeuge, die ab dem 1. September erstmals zugelassen werden, die Anforderungen der ersten Stufe erfüllen müssen. Die Euro 6-Norm beinhaltet laut ADAC Anpassungen der Messunsicherheit für RDE-Messungen (Real Driving Emissions) und eine weitere Senkung der Übereinstimmungsfaktoren.

 

ELSTER führt automatische Löschung ein

Bei ELSTER, dem Onlineportal der Finanzämter, gibt es ab September ebenfalls eine Änderung. Wie t-online berichtet, wurden ELSTER-Nutzer bereits in einer Mail des Portals darauf hingewiesen, dass ab dem 18. September nur noch die Nachrichten dauerhaft gespeichert werden, die wirklich benötigt werden, beispielsweise Übertragungsprotokolle, digitale Bescheide und weitere Daten zu den Bescheiden. Alle anderen Nachrichten sollen nach einem Jahr automatisch gelöscht werden. Insbesondere Status-Mitteilungen und Zertifikats-Informationen würden darunter fallen. Falls Nutzer Nachrichten benötigen, sollten diese laut ELSTER vor dem 18. September heruntergeladen werden, da ab dann die Löschung von Nachrichten beginnt, bei denen die Speicherfrist bereits abgelaufen ist.

 

Frist für Härtefallfonds-Antrag läuft aus

Bestimmte Personengruppen, die nur knapp die Grundsicherung erreichen, haben Anspruch auf zusätzliche Zahlungen von bis 5.000 Euro aus dem Härtefallfonds der Bundesregierung. Hierzu zählen Personen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und jüdische Zuwanderer und deren Angehörige aus der ehemaligen Sowjetunion. Die genauen Voraussetzungen können auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Soziales und Arbeit (BMAS) eingesehen werden. Bis zum 30.09.2023 können noch Anträge gestellt werden.

 

Amazon stellt eAbos ein

Ab dem 4. September erhalten Abonnenten von eMagazinen und eZeitungen über Amazon keine Ausgaben mehr, wie der Konzern bereits im März in einer Pressemitteilung schrieb. Bereits ab März war es nicht mehr möglich, ein neues Abonnement abzuschließen. Nun endet auch die Zustellung für laufende Abonnements.

 

Halogenpins werden verboten

Nachdem aufgrund der Single Lighting Regulation (SLR) und der überarbeiteten EU-RoHS-Richtlinie 2011/65/EU der EU-Kommission bereits diverse Leuchtstofflampen im Verlauf des Jahres EU-weit verboten wurden, wird ab dem 1. September ebenfalls die Produktion von Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9) EU-weit verboten. Das Verbot bezieht sich allerdings nur auf die Produktion, die Lampen und Pins dürfen weiterhin benutzt werden. Ebenfalls dürfen Händler ihre Lagerbestände weiterhin abverkaufen. Nur Hersteller und Importeure sind demnach von dem Verbot direkt betroffen.

 

Coca-Cola erhöht Preise

Gemäß Berichten der Lebensmittelzeitung plant Coca-Cola, ab September die Preise zu erhöhen. Laut diesen Berichten strebt Coca-Cola Europacific Partners Deutschland Preisanpassungen für ihre gesamte Produktpalette an, wobei die geplanten Erhöhungen im höheren einstelligen Prozentbereich liegen sollen. Als Gründe für diese Preisanpassungen werden gestiegene Kosten sowie bedeutende Investitionen in Deutschland angegeben, wie t-online berichtet.

Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab August 2023

Das zweite Halbjahr ist seit einem Monat bereits im Gange und auch im August gibt es neue, jedoch wenige Änderungen. Was ändert sich in Deutschland?

• Wenige Änderungen im August
• Mindestlohnerhöhung und neuer Ausbildungsberuf
• Steuererklärung und Verbot von Leuchtstoffröhren

Obwohl der August nicht mit rechtlichen Umstellungen überhäuft ist, gibt es dennoch einige bemerkenswerte Änderungen auf nationaler Ebene in Deutschland. Dazu gehören unter anderem aktualisierte Richtlinien für Leuchtstoffröhren, eine Anhebung des Mindestlohns in der Geld- und Werttransportbranche, die Einführung eines innovativen Ausbildungsberufs und die Deadline für die Abgabe der Steuererklärung 2021, sofern sie durch einen Steuerberater erfolgt.

Erhöhung des Mindestlohns in spezieller Branche
Der Mindestlohn für die Geld- und Werttransport-Branche in Nordrhein-Westfalen wird ab dem 1. August erhöht. Laut dem Netzwerk für Beschäftigte der Geld- und Wertdienstbranche in NRW steigt der bisherige Mindestlohn von 20 Euro auf 20,64 Euro – eine Erhöhung um 0,64 Cent. Bei einer Vollzeitstelle mit 160 Stunden im Monat führt dies zu einem zusätzlichen Einkommen von 102,40 Euro.

Einführung eines neuen Ausbildungsberufs
Ein neuer Ausbildungsberuf, der Gestalter für immersive Medien (GIM), wird ab dem 1. August 2023 eingeführt, so die Industrie- und Handelskammer. Die Ausbildung dauert drei Jahre und kann bundesweit absolviert werden. Zum Lehrplan gehören unter anderem 3D-Animation, 3D-Audio, 3D-Modeling, das Arbeiten mit Autoren- und Entwicklungstools wie Unity und Unreal, Streaming und Projektmanagement.

Erhöhte Vergütung für diesen Ausbildungsberuf
Ab dem 1. August 2023 erfolgt eine Anpassung der Ausbildungsvergütung für Auszubildende im Maler- und Lackiererhandwerk. Im ersten Ausbildungsjahr wird die Vergütung auf 770 Euro angehoben, im zweiten Ausbildungsjahr auf 850 Euro und im dritten und letzten Ausbildungsjahr auf 1.015 Euro, so die Deutsche Handwerks Zeitung in einem Online-Beitrag.

Fristen für die Steuererklärung 2021
Personen, die bei ihrer Steuererklärung die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch genommen haben, sind verpflichtet, diese bis zum 31. August einzureichen. Für jene, die ihre Steuererklärung eigenständig erstellt haben, war der Abgabetermin der 31. Oktober 2022. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden beide Fristen verlängert.

Einschränkungen durch die RoHS-Richtlinie
Entsprechend den RoHS-Richtlinien, die den Gebrauch bestimmter gefährlicher Substanzen in Elektrogeräten limitieren, dürfen Leuchtstofflampen und -röhren für allgemeine Beleuchtungszwecke nicht länger verwendet werden. Ab dem 25. August wird ihr Verkauf in Deutschland unterbunden. Als Alternative können Nutzer unter anderem auf LED-Beleuchtung umsteigen.

Die wichtigsten Änderungen ab Juli 2023

Der Juli 2023 bringt wieder einige Änderungen und Neuigkeiten. Unter anderem dürfen sich Rentner über eine Rentenerhöhung freuen, das Porto für DHL-Pakete wird erhöht und endlich wird das E-Rezept in ganz Deutschland eingeführt. Alle Änderungen hier im Überblick.

Rentenerhöhung, Erhöhung der Beiträge für die Pflegeversicherung – ab Juli gibt es Veränderungen, dich sich finanziell sowohl negativ als auch positiv auswirken. Was neu ist und wie sich die Änderungen auswirken, erfahren Sie in dieser Übersicht.

 

Änderung ab Juli 2023: Rentenerhöhung

Ab Juli dürfen sich über 21 Millionen Deutsche über etwas mehr Geld freuen: Die Renten steigen um bis zu 5,86 Prozent in Ostdeutschland und 4,39 Prozent im Westen.

Bisher gab es unterschiedliche Rentenwerte für Ost und West. Diese wurden seit dem 1. Juli 2018 abgebaut. Ab dem 1. Juli 2024 sollte es einen einheitlichen Rentenwert geben, dieses Ziel wird aber jetzt bereits in diesem Jahr erreicht.

Was bringt die Erhöhung? Rentner aus den alten Bundesländern, die zum Beispiel bisher 1.000 Euro Rente erhalten haben, bekommen ab Juli 1.043,90 Euro. Rentner aus den neuen Bundesländern mit 1.000 Euro Rente bekommen eine Erhöhung auf 1058,60 Euro.

 

Neu ab Juli 2023: Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung

Der Bundestag hat eine neue Pflegereform beschlossen, die ab Juli 2023 umgesetzt wird. Sie bringt viele Veränderungen und Verbesserungen für Pflegebedürftige in Heimen und ambulanter Pflege. Doch um diese zu gewährleisten, müssen Steuerzahler höhere Beiträge zur Pflegeversicherung leisten. Um 0,35 Prozentpunkte wird der Beitragssatz ab Juli 2023 angehoben und so in Summe über 6 Milliarden in die Pflegeversicherung spülen.

Mehr Informationen zur Steuerreform erhalten Sie hier: Bundestag beschließt umstrittene Reform – so stark bittet Lauterbachs neuer Pflege-Plan Sie jetzt zur Kasse.

 

Änderungen beim Bürgergeld ab Juli 2023: Einkommensfreigrenze wird erhöht

Eine Änderung beim Bürgergeld betrifft ab Juli 2023 die Freibeträge für Erwerbstätige. Sie wird erhöht, sodass bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. In der Praxis sind das bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher.

Junge Arbeitnehmer dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs, einer  Ausbildung, dem Bundesfreiwilligendienst oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr bis zur Minijob-Grenze von aktuell 520 Euro behalten. Das Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt unberücksichtigt.

 

Ändert sich ab Juli: E-Rezept wird endlich flächendeckend eingeführt

Schon häufiger wurde der Startschuss für das E-Rezept ausgerufen. Ab Juli 2023 wird die Änderung nun endlich umgesetzt: Das Papierrezept soll weitestgehend abgelöst werden durch das E-Rezept.

Laut Karl Lauterbach funktioniert die Neuerung in den meisten Fällen: „Zum 1. Juli 2023 können Patienten das erste Mal das E-Rezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen. Bis Ende Juli werden voraussichtlich schon 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein.“

Das bedeutet, wenn Sie ihre Versicherungskarte ins Lesegerät in der Apotheke stecken, ist das Rezept in der Datenbank schon hinterlegt. Für die Übermittlung haben Sie die Wahl zwischen dem Handy, einer E-Rezept-App oder einem digitalen Versand an die Apotheke. Damit sollen nach Angaben des Gesundheitsministeriums unter anderem Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke vereinfacht werden.

Jede Patientin und jeder Patient kann allerdings entscheiden, ob er nicht doch das Papierrezept weiterhin nutzen möchte – dieses wird nach aktuellem Stand nicht abgeschafft.

 

Ab Juli 2023 sorgt ein neues Gesetz für eine Steigerung der Gasspeicherumlage

Aufgrund eines neuen Gesetzes wird die Gasspeicherumlage ab Juli 2023 deutlich steigen. Aktuell liegt sie bei 59 Cent pro Megawattstunde. Ab 1. Juli soll sie auf 1,45 Euro pro Megawattstunde erhöht werden. Dies hat zur Folge, dass ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von circa 20 Megawatt ungefähr 30 Euro im Jahr mehr zahlen muss.

Die Gasspeicherumlage wurde im vergangenen Jahr während der Energiekrise eingeführt. Die vom Bund festgelegten Füllstandsvorgaben konnten durch Sonderausschreibungen erfüllt werden, die jedoch zusätzliche Kosten verursacht haben. Eine neue Gasspeicherumlage wird Anfang 2024 festgelegt.

 

Ab Juli läuft der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld aus

Neu ab dem nächsten Monat ist, dass der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld zu Zeiten der Coronapandemie und Energiekrise zum 1. Juli ausläuft. Ab dann gilt für Unternehmen wieder: Bei mindestens einem Drittel (bisher: 10 Prozent) ihrer Beschäftigten muss im Monat jeweils ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorliegen.

 

Whistleblower-Gesetz ab Anfang Juli

Ab Juli 2023 startet für Menschen das Whistleblower-Gesetz, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken. Sie sollen mit dieser Änderung vor Entlassung und Schikanen bewahrt werden. Außerdem müssen in Behörden und Unternehmen Anlaufstellen geschaffen werden, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln entgegennehmen.

 

Neues Porto für DHL Pakete ab Juli 2023

Die Krisen und Teuerungen machen auch vor DHL nicht halt: Manche DHL-Kunden müssen vom 1. Juli an höhere Preise bezahlen. Das Porto für das 10-Kilo-Paket steigt von 9,49 auf 10,49 Euro. Auch Dienstleistungen wie Nachnahme oder Sperrgut werden teurer.

Neuregelungen ab Juni 2023

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal um sechs Monate verlängert.

Er gilt nun letztmalig bis 30. Juni 2023.

Das stabilisiert den Arbeitsmarkt und schafft Planungssicherheit für Unternehmen.

 

Nachfolger fürs Baukindergeld

Das Baukindergeld ist nicht mit ins neue Jahr gewandert, die Förderung durch die Regierung lief aus.

Familien mit mittlerem bis geringem Einkommen sollen beim Wohnungseigentumerwerb aber weiterhin unterstützt werden.

Daher soll im Juni 2023 ein neues Förderungsprogramm starten, das quasi die Nachfolge des Baukindergeldes darstellt.

Es findet sich bei der KfW-Bank unter dem Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) mit dem Kürzel WEF (300).

Gefördert werden allerdings nicht mehr Bestandserwerbe, sondern nur noch Neubauten mit besonders klimafreundlichen Standards, um energieeffizientes Bauen zu fördern.

Gefördert wird, wer im Haushalt mit einem Kind ein steuerlich relevantes Einkommen bis 60.000 Euro vorweisen kann.

Pro Kind erhöht sich dieser Rahmen um weitere 10.000 Euro. Die zinsgünstigeren Darlehen haben eine Höhe 140.000 bis 240.000 Euro.

 

Corona-Warn-App nicht mehr aktualisiert

Lange Zeit tat sie zumindest hier und da gute Dienste, doch seit Mai warnt die Corona-Warn-App ihre User*innen nicht mehr.

Da dies der Hauptzweck der Applikation war, wird nun auch die Weiterentwicklung eingestellt. Ab Juni 2023 versetzt die Regierung die App in den Dornröschenschlaf.

 

Energiepauschale für Rentner

 

Rentner, die die Energiepauschale trotz Anspruch noch nicht erhalten haben, können bis Ende Juni einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen.

Dieser ist ausschließlich bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum einzureichen – auch wenn die Zahlungen normalerweise von einer anderen Stelle erfolgen.

Weitere Infos und Kontaktmöglichkeiten gibt es auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

 

Kulturpass für junge Leute

 

Die App für den bundesweit geplanten Kulturpass für 18-Jährige soll Mitte Juni an den Start gehen.

Über die App können Jugendliche in Deutschland, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, dann im Wert von 200 Euro Tickets für Kulturevents wie Kino, Konzerte, Theater, aber auch Bücher, Tonträger oder Musikinstrumente kaufen.

Ausgeschlossen von dem Angebot sind große Online-Versandhändler wie Amazon oder Streamingdienste und Musikplattformen wie Spotify.

Die mit 100 Millionen Euro ausgestattete Förderung gilt zunächst für etwa 750.000 Jugendliche.

Ende des Jahres soll sie evaluiert und eventuell auch auf 15- bis 17-Jährige ausgeweitet werden.

Das Angebot richtet sich an alle Menschen, die in diesem Jahr 18 werden und in Deutschland leben.

Um die App nutzen zu können, muss man sich über die Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises identifizieren.

Für EU-Bürger geht das über die eID-Karte und für Nicht-EU-Bürger über den elektronischen Aufenthaltstitel.

 

Schnelleres Recht für Verbraucher

 

Die Abhilfeklage soll Verbrauchern künftig schneller zu ihrem Recht verhelfen.

Diese regelt, dass Verbände gleichartige Ansprüche von mindestens 50 betroffenen Verbrauchern gegen ein Unternehmen direkt gerichtlich einklagen können, etwa nach der Annullierung eines Fluges oder bei Ansprüchen gegenüber einer Bank wegen einer unwirksamen Vertragsklausel.

Die Bündelung soll zudem eine Entlastung der Justiz bewirken.

Start der neuen Regelung ist der 25. Juni.

 

Sonderzahlung im öffentlichen Dienst

 

Die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des Bundes und der Kommunen bekommen im Juni einmalig eine Sonderzahlung in Höhe von 1240 Euro.

Von Juli bis einschließlich Februar sollen zudem monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet werden.

Diese sollen ein Inflationsausgleich sein.

Sie sollen sich auf insgesamt 3000 Euro belaufen und steuer- und abgabenfrei sein.

 

Besserer Schutz für Whistleblower

 

Hinweisgeber, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, sollen in Zukunft vor Entlassung und Schikanen bewahrt werden.

Außerdem müssen in Behörden und Unternehmen Anlaufstellen geschaffen werden, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln entgegennehmen.

Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Darauf haben sich Bundestag und Bundesrat in einem Kompromiss beim Hinweisgeberschutzgesetz verständigt, das voraussichtlich Mitte Juni in Kraft tritt.

 

Rechte für Bahnreisende ändern sich – und es wird komplizierter

 

Fällt der Zug aus oder ist er stark verspätet, haben betroffene Fahrgäste bestimmte Rechte gegenüber dem Bahnunternehmen.

Diese Rechte ändern sich vom 7. Juni an zum Teil.

An diesem Tag tritt die Neufassung der EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ in Kraft.

Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Zielbahnhof an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, bei mehr als zwei Stunden sogar 50 Prozent.

Bisher hat dabei die Ursache für die Verspätung keine Rolle gespielt.

Das ändert sich.

Ab dem 7. Juni gibt es Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt.

Konkret sind sie in Artikel 19 der neuen Verordnung festgeschrieben.

Änderungen im Mai 2023:
Mehr Geld, 49-Euro-Ticket und ein neues Gesetz

Im Mai stehen einige spannende Veränderungen an. Vom Start des 49-Euro-Tickets über steigenden Mindestlohn bis hin zu langen Wochenenden.

Monatlich stehen Veränderungen an, die für Verbraucher wichtig und interessant werden können. Im Mai startet unter anderem das 49-Euro-Ticket als Nachfolger des erfolgreichen 9-Euro-Tickets. Außerdem können sich viele Beschäftigte über mehr Geld freuen.

Nach Vorverkauf im April: 49-Euro-Ticket gilt ab Mai
Ab dem 1. Mai 2023 können Bus- und Bahnreisende endlich die Vorteile des 49-Euro-Tickets genießen. Als Nachfolger des 9-Euro-Tickets aus der Corona-Pandemie 2022 lässt sich mit der neuen Variante durch ganz Deutschland reisen.

Bereits im April hat der Vorverkauf des 49-Euro-Tickets begonnen, Nutzer haben aber auch weiterhin die Chance online oder beim örtlichen ÖPNV-Anbieter ein Ticket zu erwerben. Doch Achtung: Beim Kauf des Tickets wird ein Abonnement abgeschlossen. Will man das Ticket nur für wenige Monate haben, sollte man es früh genug kündigen!

Die Corona-Warn-App warnt nicht mehr
Eine Änderung, die, zusammen mit dem Entfall sämtlicher Beschränkungen, das Ende der Pandemie-Zeit unterstreicht: Die Corona-Warn-App wird nicht mehr warnen. Das bedeutet, dass die App weder einen selbst, noch andere Menschen auf erkrankte Kontakte hinweist. Auch wenn sich viele Bürger die Weiterentwicklung der App gewünscht haben, wird sie im Juni letztendlich komplett eingestellt. Nur Impfzertifikate können dann noch über die App aufgerufen werden.

Lang ersehnt: Mindestlohn in der Altenpflege steigt
Im März gab es zahlreiche Streiks der Verdi, bei denen auch Pflegekräfte für mehr Geld und bessere Bedingungen gekämpft haben. Worüber sich viele freuen dürften: Angestellte in der Altenpflege bekommen eine Erhöhung des Mindestlohns. Dieser wird bei Pflegehilfskräften von 13,70 Euro auf 13,90 Euro, bei qualifizierten Pflegehilfskräften von 14,60 Euro auf 14,90 Euro und bei Pflegefachkräften von 17,10 Euro auf 17,65 Euro erhöht.

Doch dabei soll es nicht bleiben, denn bereits im Dezember steht eine weitere Lohnerhöhung der Altenpflege an. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten ab Dezember dann 15,25 Euro, Pflegehilfskräfte 14,15 Euro.

Maler und Lackierer erhalten Einmalzahlung im Baugewerbe
Im Bauhauptgewerbe wird ab Mai eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro ausgezahlt – zusätzlich mit dem Maigehalt. Erhalten sollen das Geld jedoch nur Mitarbeiter des Bauhauptgewerbes im Westen Deutschlands. Bereits im April 2023 gab es nach dem neuen Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe eine Lohnerhöhung. Im Jahr 2026 möchte man dann eine 100-prozentige Angleichung der West- und Ost-Gehälter sowie der Ausbildungsvergütungen erreichen.

Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk, die ihre Einmalzahlung von 600 Euro noch nicht erhalten haben, dürfen sich auch freuen. Spätestens im Mai wird diese Summe nämlich überwiesen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie nur anteilig, tarifgebundene Azubis bekommen 180 Euro.

Neues Gesetz für Google, Facebook und Co.
Dank des EU-Gesetzes „Digital Markets Act“ (DMA) werden Online-Riesen wie Google, Facebook und Co. ab 2. Mai eingeschränkt. Ab dann müssen die Giganten strenge Regeln zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbes einhalten. Das Gesetz beinhaltet die Einschränkung von personalisierter Werbung oder Selbstbevorzugung. Nutzer erhalten zusätzlich die Möglichkeit, vorinstallierte Apps löschen zu können. Wenn sich die Betreiber nicht an die Regeln halten, müssen sie mit Sanktionen oder sogar der Verbannung in der EU rechnen.

Der Mai bringt verlängerte Wochenenden
Anders als die meisten Monate, hält der Mai viele Feiertage bereit. Am Montag, den 1. Mai, ist „Tag der Arbeit“, an dem in vielen Städten für faire Arbeitsbedingungen demonstriert wird, viele gehen aber auch eine Maiwanderung machen. Der Feiertag Christi Himmelfahrt fällt in diesem Jahr auf Donnerstag, den 18. Mai, Pfingstmontag auf Montag, den 29. Mai.

Für Berufstätige bedeutet das: Viele Möglichkeiten, Feiertage für ein verlängertes Wochenende oder Urlaub zu nutzen. So hat man schon ohne Urlaubstage vom 29. April bis 01. Mai drei Tage frei. Nimmt man sich nach Christi Himmelfahrt einen Tag frei, hat man vom 18. bis 21. Mai vier Tage frei.